Ausgabe März 2025: Aktuelle Entwicklungen in der internationalen Mobilität
- aus dem Global Mobility Pulse, Ausgabe März 2025
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Die Themen im Überblick
Steuer
Wohnsitzaufgabe in Deutschland – Was bedeutet das und wen muss ich informieren?
Erfahren Sie, welche Stellen Sie bei einem Wegzug aus Deutschland unter anderem informieren müssen.
Wohnsitzaufgabe in Deutschland
Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
Abmeldung als Steuerausländer bei den Banken in Deutschland
Mitteilung an die Familienkasse und/oder Elterngeldstelle
Mitteilung an die Versicherungen
Einkommensteuerpflicht in Deutschland
Recht
Elektronische Antragstellung für die A1-Bescheinigung ab dem 1. Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung ausschließlich elektronisch eingereicht werden (§ 106 SGB IV). Eine Antragstellung in Papierform oder per Fax ist nicht mehr zulässig. Sowohl Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland oder im Ausland als auch Arbeitnehmer selbst können einen Antrag auf eine A1-Bescheinigung stellen. Die Antragstellung erfolgt entweder durch das SV-Meldeportal oder durch das Lohnabrechnungsprogramm.
Der Prozess der Antragstellung hat sich mit der Einführung des elektronischen Verfahrens erheblich verändert und ist komplexer geworden. Der Fragenkatalog bei der Antragsstellung wurde ausgeweitet und dadurch wird die Beantragung der A1-Bescheinigung für viele zu einer Herausforderung. Nicht selten kommt es vor, dass unbewusst falsche Angaben gemacht werden, da es für den rechtlichen Laien nicht einfach ist, den Durchblick zu behalten. Fehlende oder falsche Angaben können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen. Antragsteller müssen sich daher intensiv mit den Anforderungen auseinandersetzen, um Fehler zu vermeiden. Aufgrund der erhöhten Anzahl an Fragen und der fehlenden Hilfestellungen ist ein größerer Zeitaufwand einzuplanen.
Die Umstellung auf die ausschließlich elektronische Antragstellung für die A1-Bescheinigung bringt daher sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich. Während die Digitalisierung den Bearbeitungsprozess langfristig effizienter gestalten könnte, erfordert die neue Regelung zunächst eine höhere Sorgfalt und mehr Zeitaufwand bei der Antragstellung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich daher frühzeitig mit dem neuen Verfahren vertraut machen, um Verzögerungen zu vermeiden. Bevor eine Antragstellung erfolgt, sollte der Sachverhalt immer rechtlich geprüft werden, nur dann ist es auch möglich den richtigen Antrag auszufüllen. Gerne unterstützen wir Sie sowohl bei der sozialversicherungsrechtlichen Prüfung von grenzüberschreitenden Sachverhalten als auch bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen.
HR-Advisory
Rückblick und Ausblick: Effektive Ansätze für Global Mobility in herausfordernden Zeiten
Am 21. November 2024 fiel der Startschuss für eine spannende neue Webinar-Reihe. Katharina Seitenberger von RÖDL und Jannik Heckenhahn von ICUnet haben in der Auftaktsession wertvolle Einblicke in das Thema „Global Mobility in Zeiten der Rezession: effektive Strategien für maximale Wirkung mit begrenzten Ressourcen“ gegeben.
Die beiden Experten haben gemeinsam drei wesentliche Schritte vorgestellt, die Unternehmen dabei helfen, ihre Global Mobility-Strategien effektiver zu gestalten. Dabei präsentierten sie bewährte Methoden und praxisnahe Vorgehensweisen, um internationale Mitarbeitereinsätze effizienter und strategischer zu steuern.
1. Strategische Denkweise: Der Übergang vom Bauchgefühl zur Kosten-Nutzen-Analyse ist entscheidend. Ein pragmatischer Ansatz, der auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt ist und alle Stakeholder einbezieht, ist unerlässlich.
2. Basis sicherstellen: Um sicherzustellen, dass die strategischen Bemühungen wirkungsvoll greifen, ist es wichtig, die Komplexität von Global Mobility zu reduzieren. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:
- Global Mobility als Ganzes über alle grenzüberschreitenden Einsatzformen hinweg betrachten.
- HR als Lösungspartner für das Business einbinden, indem Global Mobility-Expert*innen frühzeitig in den Prozess integriert werden.
- Standards etablieren und die 80/20-Regel gezielt nutzen.
3. Tool-Box der Effizienzsteigerung: Zum Abschluss wurde ein Blick in die Tool-Box geworfen, in der bewährte Methoden und praxisnahe Tipps aus dem Projekt-, Selbst- und Prozessmanagement vorgestellt wurden, die speziell im Bereich Global Mobility wertvolle Unterstützung bieten.
Auch im Jahr 2025 erwarten uns spannende Entwicklungen und dynamische Veränderungen. Wenn Sie im kleinen Teilnehmerkreis konkrete Anliegen oder Fälle zu den genannten Themen reflektieren möchten, laden wir Sie herzlich ein, sich bei Katharina Seitenberger unter katharina.seitenberger@roedl.com zu melden. Wir planen eine Deep Dive Session voraussichtlich im März, in der wir gemeinsam tiefer in die Materie eintauchen können.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und darauf, gemeinsam an effektiven Lösungen für Ihre Global Mobility-Strategien zu arbeiten!
Nationale Lohnsteuer
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Studienort bei Teilzeitstudium
Aufwendungen des Steuerpflichtigen für eine zweite Ausbildung (Berufsausbildung oder Studium) sind regelmäßig beruflich veranlasst und können grundsätzlich als (ggf. vorab entstandene) Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass gem. § 9 Abs. 4 Satz 8 Halbsatz 1 EStG bei außerhalb eines Dienstverhältnisses durchgeführten vollzeitigen Bildungsmaßnahmen/Vollzeitstudien, die Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte gilt, so dass die Fahrtkosten dorthin nur mit der Entfernungspauschale und nicht nach Reisekostengrundsätzen angesetzt werden dürfen.
Im Urteil vom 24. Oktober 2024, Az. VI R 7/22 entschied der BFH, dass die Unterscheidung zwischen Vollzeitstudium und Teilzeitstudium alleine nach dem zeitlichen Umfang des Studiums erfolgt und nicht davon ab hängt, ob der Studierende neben dem Studium in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder anderweitig erwerbstätig ist. Ein Vollzeitstudium im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG liegt vor, wenn das Studium nach der Studienordnung darauf ausgelegt ist, dass sich der Studierend diesem (vergleichbar einem vollbeschäftigten Arbeitnehmer) zeitlich vollumfänglich widmen müssen.
Im Urteilsfall war der Kläger nicht berufstätig und hatte sich nach dem Abschluss eines Studiums an der Fernuniversität Hagen dort als Teilzeitstudent für einen weiteren Studiengang eingeschrieben. In seiner Einkommensteuererklärung machte er für die Fahrten von seiner Wohnung zur Universität für 29 Hin- und Rückfahrten nach Reisekostengrundsätzen (0,3 Euro je gefahrenem Kilometer) Werbungskosten geltend, was vom BFH anerkannt wurde.
BFH: Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten
Der BFH entschied im Urteil vom 21. November 2024, Az. VI R 9/22, dass die Gesamtkosten eines Kfz periodengerecht den jeweiligen Nutzungszeiträumen zuzuordnen sind. Auch andere (Voraus-)Zahlungen, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Leasingvertrags erstrecken, sind periodengerecht auf die einzelnen Veranlagungszeiträume während der Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen. Relevant ist dies z.B. für den Ansatz der tatsächlichen Kfz-Kosten als Reisekosten oder wenn beim Firmenwagen die sog. Kostendeckelung angewendet werden soll. Wir haben hierzu bereits in unserem wöchentlichen Early-Tax-Birds Newsletter 2/2025 berichtet (Early Tax Birds 2/2025: BFH zu Leasingsonderzahlungen bei beruflichen Fahrtkosten | RÖDL).
Aktualisierung des BMF-Schreibens zum ELStAM-Verfahren
Mit Schreiben vom 13. Dezember 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die bisherigen Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben vom 8. November 2018, BStBl. I, 1137 und vom 7. November 2019, BStBl. I, 1087) zum Verfahren der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aktualisiert. Die neuen Regelungen des BMF-Schreibens sind ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden. Weitere Details und relevante Informationen zur Umsetzung dieser Änderungen »
Veranstaltungshinweise
| Veranstaltung/Thema | Datum/Uhrzeit |
| GMNDays 2025 | 3. -5 April 2025 in Krakau |