Veröffentlicht am 23. November 2023
Lesedauer ca. 1 Minute

BAFA veröffentlicht FAQ zur „grünen Konditionalität“

Florian Bär
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Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Website eine Liste häufig gestellter Fragen zu den ökologischen Gegenleistungen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung veröffentlicht.

Die Besondere Ausgleichsregelung, die auf eine Begünstigung der KWK- und Offshore-Netzumlage abzielt, wurde durch das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) mit Regelungen zur „grünen Konditionalität“ erweitert. Bei der Antragstellung bis zum 30. Juni 2023 war es bereits erforderlich, eine Erklärung zur „grünen Konditionalität“ den Antragsunterlagen beizufügen. Um zusätzliche Klarheit zu schaffen, hat das BAFA nun häufig gestellte Fragen veröffentlicht.

Da nicht nur die Besondere Ausgleichsregelung, sondern auch die BECV-Beihilfe, die Strompreiskompensation, oder der Spitzenausgleich ökologische Gegenleistungen vorsehen, entstehen in der praktischen Umsetzung viele Fragen. Die FAQs des BAFA sollen insbesondere im Zusammenhang mit der Besonderen Ausgleichsregelung Licht ins Dunkel bringen.

In den veröffentlichten FAQs gibt das BAFA Antworten auf eine Vielzahl von Fragen, darunter:

  • Wann liegt eine konkret identifizierte Maßnahme vor?

  • In welchen Fällen muss als Nachweis auch der Bericht des Energiemanagementsystems eingereicht werden?

  • Kommt es darauf an, in welchem Jahr die Entwertungsnachweise entwertet oder erworben wurden?

Die Antworten des BAFA bieten wertvolle Hinweise zu den Modalitäten der Maßnahmenprüfung, Umsetzung und Nachweisführung. Antragstellern der Besonderen Ausgleichsregelung wird dringend empfohlen, einen Blick in die FAQ-Liste des BAFA zu werfen.

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