Veröffentlicht am 1. September 2025
Lesedauer ca. 1 Minute

BayObLG zur Vergleichbarkeit von Referenzen

Holger Schröder
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Fachanwalt für Vergaberecht, Rechtsanwalt
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Die Möglichkeit sich auf Erfahrungen zu berufen, die im Rahmen mehrerer Verträge erworben wurden, besteht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nur dann, wenn sie weder in der Auftragsbekanntmachung noch in den Vergabeunterlagen ausgeschlossen wurde (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 9. April 2025 – Verg 1/25).
  • Welche Belege für den Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit verlangt werden können, ist in § 46 Abs. 3 VgV (ähnlich: § 6a EU Nr. 3 VOB/A) abschließend geregelt.
  • Nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (ähnlich: § 6a EU Nr. 3 Buchst. a VOB/A) ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, „geeignete Referenzen“ (VOB/A-EU: vergleichbare Leistungen) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge zu verlangen. Eine Referenz ist dann vergleichbar, wenn die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
  • Der öffentliche Auftraggeber kann insoweit auch Mindestanforderungen festlegen und definieren, welche Art von Aufträgen er nach Leistungsinhalt und -umfang für „geeignet“ hält.
  • Ein Bewerber/Bieter kann auch Erfahrungen geltend machen, indem er sich auf zwei oder mehrere Verträge zusammen als einen Auftrag beruft, es sei denn, der öffentliche Auftraggeber hat eine solche Möglichkeit aufgrund von Anforderungen ausgeschlossen (EuGH, Urt. v. 4.5.2017 – C-387/14 „Esaprojekt“, Rdnr. 88). ​
  • Dass der Ausschluss dieser Möglichkeit die Ausnahme ist, bedeutet nicht, dass ein Ausnahmefall nur dann anzunehmen ist, wenn in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ausdrücklich festgelegt ist, dass der Bewerber/Bieter sich bei bestimmten Eignungskriterien nicht auf mehrere Verträge berufen darf. Es genügt, dass sich dies eindeutig aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen ergibt.​

Veröffentlichungen

  • ​H. Schröder, Mähen, mulchen, düngen: Bau- oder Dienstleistung?, in: Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 29 vom 25.7.2025, Seite 14​.
  • F. Weber, Wie die Leistung schneller erbracht wird –​ Ausschreibung eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells im sogenannten Lückenschlussprogramm, in: Bayerische Staatszeitung Nr. 33 vom 14.8.2025.

Auszeichnungen

  • ​JUVE Handbuch 2024/2025 – Verkehrssektor/Vergaberecht (F. Weber)
  • Handelsblatt „Deutschlands beste Anwälte 2025 – Öffentliches Wirtschaftsrecht“ (H. Schröder)
  • Best Lawyers Germany 2026 „Public Law“ (H. Schröder)​
  • 2./3./5. Preisträger Deutsches Vergabenetzwerk (DVNW) Award 2019/2015/2020 (H. Schröder)
  • WirtschaftsWoche-Topkanzleien 2018 Vergaberecht (H. Schröder)​