Tückisches Erbe: Bei Wohnrecht entfällt die Steuerbefreiung
Wer von seinem Ehegatten nur ein Wohnrecht erbt, während die Immobilie selbst den Kindern übertragen wird, muss Erbschaftssteuer zahlen. Mit dem richtigen Testament wäre das Familienheim steuerfrei geblieben.
Im vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Mann im Testament seine Ehefrau und die beiden gemeinsamen Kinder zu Miterben eingesetzt. Zum Nachlass gehörte unter anderem ein mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück, dessen Obergeschoss die Ehegatten bis zum Tod des Ehemanns zusammen bewohnt hatten.
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