Veröffentlicht am 13. März 2019
Lesedauer ca. 1 Minute

BEPS: OECD/G20 Projekt zu Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Am 5. Oktober 2015 veröffentlichte die OECD nach mehr als zwei Jahren das Maßnahmenpaket gegen „Base Erosion and Profit Shifting” (kurz BEPS). Hintergrund der gemeinsamen Initiative gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung von der OECD und den G20 Staaten waren zunehmende steuerliche Herausforderungen mit denen sich Regierungen konfrontiert sahen.

Besonders multinationale Unternehmen standen in den letzten Jahren immer wieder scharf in der öffen­tlichen Kritik, vorhandene Gesetzeslücken in nationalen Steuersystemen gezielt auszunutzen, um weniger Gewinne zu versteuern bzw. diese bewusst in Länder mit niedrigen Steuersätzen zu verlagern. Die OECD schätzt, dass wegen BEPS jährlich ca. 100 bis 240 Milliarden USD an potentiellen Steuereinnahmen weltweit verloren gehen.

Als Reaktion bildeten die OECD/G20-Staaten Arbeitsgruppen zu 15 Aktionspunkten. Der BEPS Aktionsplan geht dabei unter anderem auf die Themen

  • Gewinnverkürzung,
  • Gewinnverlagerung und
  • die Vermeidung von Doppelbesteuerung ein.

BEPS Maßnahmenpaket

Aktionspunkt 1:

Herausforderungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Aktionspunkt 2:

Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen

Aktionspunkt 3:

Stärkung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung (sog. CFC-Regeln)

Aktionspunkt 4:

Begrenzung der Gewinnverkürzung durch Abzug von Zins- oder sonstigen finanziellen Aufwendungen

Aktionspunkt 5:

Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz

Aktionspunkt 6:

Verhinderung von Abkommensmissbrauch

Aktionspunkt 7:

Verhinderung der künstlichen Umgehung des Status als Betriebsstätte

Aktionspunkt 8–10:

Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen Verrechnungspreisergebnissen und Wertschöpfung

Aktionspunkt 11:

Messung und Monitoring von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Aktionspunkt 12:

Verpflichtung der Steuerpflichtigen zur Offenlegung ihrer aggressiven Steuerplanungsmodelle

Aktionspunkt 13:

Überarbeitung der Verrechnungspreisdokumentation

Aktionspunkt 14:

Verbesserung der Wirksamkeit von Streitbeilegungsmechanismen

Aktionspunkt 15:

Entwicklung eines multilateralen Instruments

Mit ausgewählten Artikeln werden einzelne Ergebnisse der BEPS Maßnahmen zusammengefasst, die vorrangig für Verrechnungspreise Bedeutung haben.