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Fachanwalt für Vergaberecht, Rechtsanwalt
+++ Aktuell +++
Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“), mit dem u.a. das GWB, die VgV, SektVO, KonzVgV und VSVgV geändert werden, tritt am 1. Juli 2026 in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 137 v. 18.5.2026).
24. Nürnberger Vergaberechtstag
am 3. Dezember 2026
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