Veröffentlicht am 16. Dezember 2021
Lesedauer ca. 1 Minute

BEW-Antragstellung ab 22.01.2024 wieder möglich

Johannes Hirning
Associate Partner
B.Sc. Energie- und Umwelttechnik, M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen
Maria Ueltzen
Associate Partner
Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)
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Zeitnah auf die politische Einigung zum Bundeshaushalt vom vergangenen Freitag hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angekündigt, die Antragsstellung nach Fördermitteln aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ab Montag, den 22.01.2024 wieder zu ermöglichen.

Bewilligung unter Vorbehalt – Bundeshaushalt 2024 erst nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat in Kraft

Wie auch in den bestehenden Zuwendungsbescheiden wird auch nach der Haushaltssperre auf den Vorbehalt von verfügbaren Haushaltsmitteln verwiesen. Der Bundeshaushalt 2024 muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die endgültige Zustimmung soll Anfang Februar erfolgen. Aktuell wird damit gerechnet, dass neue Bescheide erst danach versendet werden.

BEW-Fördermittel um 200 Mio. Euro gekürzt

Wie bei vielen anderen Förderprogrammen auch, wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung als Reaktion auf das Karlsruher Urteil der Rotstift angesetzt. Die insgesamt zur Verfügung stehenden 3,0 Mrd. Euro sollen um 200 Mio. Euro reduziert werden. Besonders brisant dabei: Von den rund 3 Mrd. Euro war zum Stand Oktober 2023 bereits ein Großteil zugewiesen. Nach einer Prognose des AGFW soll bei gleichbleibender Nachfrage der ursprüngliche Fördertopf bereits im Herbst 2024 ausgeschöpft sein. Durch die teilweise Streichung der Mittel beschleunigt sich der Prozess entsprechend.

Neuer Maßstab bei Fördermitteln: Geschwindigkeit

In der Vergangenheit spielte die Geschwindigkeit bei der Antragstellung um Fördermittel im Bereich der Fernwärme eher eine untergeordnete Rolle. Ein Ansturm wie zuletzt auf die KfW-Fördermittel für PV-Anlagen und Elektroautos war der leitungsgebundenen Wärmeversorgung nicht bekannt. Mit Aufkommen sowohl der angespannten Haushaltssituation als auch der verpflichtenden Vorgaben des WPG für die Transformation der Wärmenetze wird sich dies jedoch ändern: Die Geschwindigkeit der Antragstellung sowie die Nutzung der Fördermittel im Nachweiszeitraum werden in Zukunft einen entscheidenden Einfluss auf die wirtschaftlich erfolgreiche Dekarbonisierung von Wärmenetzen haben.

EEW und Kommunalrichtlinie

Aufgrund der sich aktuell in der Überarbeitung befindlichen Förderrichtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wird eine Antragstellung voraussichtlich erst ab dem 15. Februar 2024 wieder möglich sein.

Das zum 01. Januar 2024 festgesetzte Auslaufen der Förderung kommunaler Wärmepläne im Rahmen der Kommunalrichtlinie hat dazu geführt, dass eine Antragstellung trotz eines neuen Bundeshaushalts für 2024 nicht mehr ermöglicht wurde.

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