Veröffentlicht am 24. Dezember 2022
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Ab 1. Januar 2015 geplant: die bezahlte Pflegeauszeit

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2014 das Gesetz zur Pflegeauszeit verabschiedet. Danach wird Arbeitnehmern bis zu 10 Tage bezahlte Auszeit gewährt, um sich um einen Pflegefall in der Familie kümmern zu können.

Aufgrund der steigenden Lebenserwartungen wird es künftig immer mehr pflegebedürftige Angehörige geben. Zum heutigen Zeitpunkt sind laut Angaben des Familienministeriums in Deutschland 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig, 1,8 Millionen von ihnen werden ambulant betreut – davon zwei Drittel von Familienangehörigen. 
 
Nach der bisherigen Gesetzeslage durften Arbeitnehmer mit einem plötzlichen Pflegefall in der Familie auch schon bis zu 10 Tage von der Arbeit fernbleiben, um die notwendige Pflege zu organisieren – allerdings ohne Bezahlung (Pflegezeitgesetz – PflegeZG vom 28. Mai 2008). 
 
Des Weiteren war es auch nach bisheriger Gesetzeslage möglich, die Arbeitszeit im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber über einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren bis auf ein Minimum von durchschnittlich 15 Wochenstunden zu reduzieren (sog. Familienpflegezeit). Die Möglichkeiten, die das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) und das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) bieten, wurden nun gemeinsam durch den Gesetzgeber weiterentwickelt.
 
Die neuen Regelungen zur Pflegeauszeit sehen vor, dass die Pflegekassen für maximal 10 Arbeitstage bis zu 90 Prozent des Nettoverdienstausfalls erstatten (Pflegeunterstützungsgeld). Die Kosten für die neue Pflegeauszeit werden auf ca. 100 Millionen Euro geschätzt, welche zum Jahreswechsel durch Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung (von 2,05% (2014) auf 2,35% (2015)) finanziert werden sollen.
 
Durch die Änderungen der Gesetzeslage soll die Pflege in den Familien besser mit dem Beruf vereinbart werden, indem es dem Arbeitnehmer eine bezahlte „Auszeit” von 10 Tagen gewährt, unabhängig vom Alter der zu pflegenden Person. Das deutsche Sozialversicherungsgesetz sieht bereits vor, dass Arbeitnehmer bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr zu Hause bleiben können und Krankengeld erhalten, wenn das Kind krank ist (Kinderkrankengeld).