Veröffentlicht am 1. Oktober 2025
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Bundesfinanzhof gewährt Aufschub für Erbschaftsteuer

Elke Volland
Partner
Fachanwältin für Steuerrecht, Rechtsanwältin
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Erben, die nicht ausreichend liquide sind, müssen derzeit ihre Erbschaftssteuer nicht bezahlen, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Das gilt selbst für bereits ergangene Steuerbescheide.

Im nun vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall (Az.: II B 46/13) erhielt die geschiedene Ehefrau eines im September 2011 verstorbenen Mannes auf der Basis eines Vermächtnisses auf Lebenszeit eine monatliche Rente von 2.700 EUR. Das Finanzamt setzte hierfür Erbschaftsteuer in Höhe von 71.000 EUR fest, die die Erbin zunächst zahlte. Anschließend beantragte sie jedoch, die Vollziehung des Erbschaftsteuerbescheides aufzuheben und ihr die gezahlte Erbschaftsteuer vorläufig zu erstatten. Sie argumentierte, dass es ihr wegen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nicht zumutbar sei, angesichts ihrer finanziellen Situation die Zahlung zu leisten.

Die vollständige Kolumne finden Sie bei der WirtschaftsWoche online unter http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-bundesfinanzhof-gewaehrt-aufschub-fuer-erbschaftssteuer/9214246.html.