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Fachanwältin für Vergaberecht, Rechtsanwältin
Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 21.11.2019 (Az.: VII ZR 10/19) mit der Frage zu beschäftigen, ob allein die Mengenüberschreitung ausreichend ist, um einen Preisanpassungsanspruch zu begründen.
Der Bundesgerichtshof hat folgendes klargestellt:
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