Veröffentlicht am 2. September 2026
Lesedauer ca. 11 Minuten

Die Bio-Treppe: Klimapfad oder Versorgungslücke?

  • Das GModG ersetzt die 65-Prozent-Regel durch die Bio-Treppe.
  • Die Bio-Treppe steht und fällt mit verfügbaren Brennstoffen.
  • Grüngasquote und Wärmenetzgesetz prägen die nächste Umsetzungsphase.
Laura Marks
Associate
B.Sc. Management erneuerbarer Energien
Lennard Wissing
Senior Associate
M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen
Benjamin Hufnagel
Partner
M.A. Europäische Energiewirtschaft, Wirtschaftsingenieur (B.Eng.)
Die Bio-Treppe ist beschlossen. Damit bleiben Öl- und Gasheizungen möglich, nur ihre Brennstoffe sollen schrittweise klimafreundlicher werden. Statt klarer Wärmewende setzt das GModG auf Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und Wasserstoff (in unterschiedlichen Farben). Das klingt pragmatisch – wird aber schnell zur Mengen-, Kosten- und Klimaschutzfrage. Kann dieses Modell wirklich einen bezahlbaren und klimapolitisch tragfähigen Pfad ebnen oder laufen Energieversorger sowie Kundinnen und Kunden in eine neue Kostenfalle?

Die Logik der Bio-Treppe: Brennstoffwechsel statt Heizungstausch

Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet¹. Damit wird die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen abgelöst. Öl- und Gasheizungen sollen im Gebäudesektor weiter möglich bleiben. Statt eines klaren Wechsels der Heizungstechnologie sollen die eingesetzten Brennstoffe schrittweise klimafreundlicher werden.

Wer nach Inkrafttreten des GModG eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu einbaut oder austauscht, muss ab 2029 steigende Anteile an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff einsetzen². Die Vorgabe betrifft ausschließlich neu eingebaute beziehungsweise ausgetauschte Heizungen, bestehende Anlagen sind von der Bio-Treppe ausgenommen. Die beschlossenen Stufen lauten:

Jahr Vorgesehener Anteil klimafreundlicher Brennstoffe
2029 10%
2030 15%
2035 30%
2040 60%

Damit setzt die Bio-Treppe nicht beim Heizsystem selbst, sondern beim eingesetzten Energieträger an. Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen bleiben grundsätzlich zulässig, während der Anteil der vorgegebenen alternativen Brennstoffe schrittweise steigt. Parallel soll der Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff ab 2028 durch eine Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote unterstützt werden. Anders als die Bio-Treppe soll diese auch bestehende Heizungen erfassen. Die konkrete Ausgestaltung der Quote soll in einem gesonderten Gesetz geregelt werden.

Beide Instrumente greifen an unterschiedlichen Punkten: Die Bio-Treppe verpflichtet den Betreiber einer neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung, während die Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote beim Inverkehrbringen der Brennstoffmengen ansetzt und deshalb auch den Bestand erreicht.

Klimapolitisch soll die Bio-Treppe den Gebäudesektor schrittweise von fossilen Brennstoffen lösen. Entscheidend ist jedoch nicht allein, ob auf dem Papier ein steigender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nachgewiesen wird. Maßgeblich ist, ob dadurch tatsächlich Treibhausgasemissionen sinken – entlang der gesamten Vorkette, also bei Erzeugung, Aufbereitung, Transport und Nutzung. Im Jahr 2030 liegt die Bio-Treppe erst bei 15 Prozent, der Zielpfad zur Klimaneutralität 2045 bleibt aber bestehen.

Das Versprechen ist bequem, die Mengenfrage nicht

Die Bio-Treppe verschiebt den Konflikt aus dem Heizungskeller in die Beschaffung. Wer fossile Heiztechnik länger absichern will, braucht künftig große Mengen klimafreundlicher Brennstoffe.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer klingt das zunächst attraktiv. Die bestehende Heizung bleibt, der Brennstoff wird sauberer. Auch politisch wirkt der Ansatz bequem: weniger Streit über Heizungstausch, weniger unmittelbarer Investitionsdruck, mehr Zeit für den Umbau.

Fachlich lässt sich der Ansatz durchaus begründen. Er lässt unterschiedliche Heizsysteme weiterhin zu, vermeidet einen kurzfristigen Investitionsdruck für Eigentümerinnen und Eigentümer und verschafft Markt und Kommunen Zeit, alternative Brennstoffe und Wärmenetze parallel auszubauen. In Regionen mit vorhandener Biogas- oder Biomethaninfrastruktur kann er zudem regionale Wertschöpfung sichern und das Risiko vorzeitig abgeschriebener Anlagen reduzieren.

Doch dieser Komfort hat eine harte Voraussetzung. Irgendjemand muss die erforderlichen Mengen an Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas und Wasserstoff herstellen, beschaffen, bilanzieren und bezahlen. Zugleich müssen diese Brennstoffe tatsächlich einen belastbaren Klimaschutzbeitrag leisten. Genau hier beginnt der eigentliche Prüfstand.

Nicht die Heizung ist der Engpass, sondern der Brennstoff

Die technische Umsetzbarkeit ist nicht das Hauptproblem. Eine Gasheizung kann grundsätzlich mit Biomethananteilen betrieben werden. Auch flüssige Brennstoffe lassen sich anteilig ersetzen. Entscheidend ist, ob die benötigten Mengen für einen breiten Gebäudeeinsatz verfügbar sind.

Und die Größenordnung ist erheblich. Laut dena³ liegt der heutige Bedarf im Wohngebäudebereich bei rund 260 TWh. Hinzu kommen rund 100 TWh in Nichtwohngebäuden. Bei niedriger Sanierungs- und Wärmepumpenwechselrate könnte 2045 allein bei Wohngebäuden noch ein Bedarf von 200 TWh verbleiben. Das wäre das Vierfache der inländischen Potenziale aus Abfall- und Reststoffen.

Für den Klimaschutz ist diese Größenordnung zentral. Je größer der verbleibende Brennstoffbedarf im Gebäudesektor bleibt, desto höher ist der Druck auf knappe klimafreundliche Energieträger. Werden diese breit in dezentralen Heizungen eingesetzt, fehlen sie möglicherweise dort, wo kurzfristig kaum andere Dekarbonisierungsoptionen bestehen. Die Bio-Treppe schafft keine neue Ressource. Sie erhöht zunächst die Nachfrage nach ohnehin begrenzten Energieträgern.

Biomethan: zu wertvoll für die breite Verheizung?

Biomethan wird nicht nur im Gebäudesektor gebraucht. Es konkurriert mit Industrie, KWK, flexibler Stromerzeugung, Wärmenetzen und Verkehr. Gerade für Stadtwerke ist das relevant, weil Biomethan häufig dort besonders wertvoll ist, wo hohe Temperaturen, Spitzenlasten oder Bestandsanlagen eine schnelle Elektrifizierung erschweren.

Hinzu kommt die Preisfrage. Biomethan ist je nach Qualität in der Beschaffung häufig doppelt bis dreimal so teuer wie Erdgas. Langfristig können sinkende Gasnetzmengen, notwendige Netzanpassungen und steigende Nachfrage zusätzliche Kosten auslösen. Die Bio-Treppe verteilt damit eine knappe Ressource auf zusätzliche Nachfrage. Für einzelne Anwendungen kann Biomethan sinnvoll sein. Als breiter Ersatz für Erdgasheizungen bleibt es jedoch eine riskante Annahme.

Auch die Klimawirkung hängt stark von der Herkunft und der Anlagenqualität ab. Nachhaltig erzeugtes Biomethan mit geringen Methanverlusten senkt Emissionen deutlich, während Leckagen, offene Gärrestlager oder ungünstige Substrate den Klimavorteil schnell aufzehren. Für die Bio-Treppe zählt deshalb nicht die bloße Beimischung, sondern die nachweisbare Emissionsminderung entlang der Vorkette.

Bioöl: begrenzte Rohstoffe, große Erwartungen

Bioöl klingt im Gebäudebereich zunächst nach einer einfachen Lösung für bestehende Ölheizungen. Praktisch hängt der Einsatz aber stark davon ab, aus welchen Rohstoffen das Öl stammt.

Nachhaltige Rest- und Abfallstoffe sind begrenzt. Energiepflanzen stehen dagegen in Konkurrenz zu Lebensmittelproduktion, Biodiversität und Flächenschutz. Auch Importe lösen die Mengenfrage nicht automatisch, sondern verschieben sie in andere Märkte und Lieferketten.

Je stärker die Bio-Treppe auf Bioöl setzt, desto stärker wird aus einer Heizungsfrage eine Rohstoff-, Flächen- und Klimaschutzfrage. Denn Bioöl ist nicht automatisch klimaneutral. Anbau, Düngung, Verarbeitung, Transport und mögliche Landnutzungsänderungen beeinflussen die tatsächliche Treibhausgasbilanz erheblich.

Wasserstoff erweitert die Bio-Treppe nur auf dem Papier

Wasserstoff zählt nach dem GModG formal zum Erfüllungskorridor. Das GModG lässt nicht nur grünen, sondern auch blauen, orangen und türkisen Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zu. Für den Gebäudesektor entsteht daraus aber noch kein belastbarer Versorgungspfad.

Die dena ordnet Wasserstoff und Bioöl langfristig als untergeordnete Optionen im Gebäudesektor ein. Heimische Wasserstoffmengen werden mittelfristig kaum zur Verfügung stehen, um die Grüngasquote zu erfüllen. Importkorridore befinden sich im Aufbau, dürften aber überwiegend erst nach 2030 verfügbar sein und sind mengenmäßig noch schwer bezifferbar.

Hinzu kommt die Klimaschutzfrage. Grüner Wasserstoff kann einen hohen Beitrag zur Emissionsminderung leisten, bleibt aber absehbar knapp. Bei blauem, türkisem oder orangem Wasserstoff hängt die Klimawirkung dagegen stark von Herstellungsverfahren, Energieeinsatz, Methanemissionen und CO₂-Abscheidung ab. Die Aufnahme verschiedener Wasserstoffarten macht die Bio-Treppe auf dem Papier flexibler. Für den Heizungskeller macht sie das kurzfristig weder verfügbar noch bezahlbar und ersetzt keine Prüfung der tatsächlichen Klimabilanz.

Knappheit, Kosten, Konkurrenzfähigkeit

Über die Bio-Treppe entscheidet weniger die technische Umsetzung als die Frage, ob die Brennstoffe langfristig verfügbar und bezahlbar bleiben.

Energieträger Risiken Mögliche Folge
Biomethan
  • Konkurrenz mit Industrie, KWK, Verkehr und Wärmenetzen
  • Methanverluste, Substratwahl, begrenzte Reststoffe
Steigende Beschaffungskosten und Nachweisaufwand
Bioöl
  • Begrenzte Reststoffmengen, Flächen- und Importfragen
  • Anbauemissionen, Landnutzung, Biodiversitätskonflikte
Hohe Preis- und Nachhaltigkeitsrisiken
Wasserstoff
  • Unsicherer Hochlauf, unklare Importmengen
  • Unterschiedliche Klimabilanz je Herstellungsart
Geringe kurzfristige Verfügbarkeit
Fossile Restmengen
  • Steigender CO2-Preis
  • Fortbestehende Emissionen im Gebäudesektor
Höhere Endkundenkosten

 

Biomethan lässt sich heute am ehesten mit konkreten Mehrkosten hinterlegen. Für Bioöl und Wasserstoff sind Kostenrisiken ebenfalls naheliegend, aber weniger belastbar zu beziffern. Gerade diese Unsicherheit macht die Bio-Treppe nicht nur zur Mengen-, sondern auch zur Vollkostenfrage. Wenn Biomethan, Bioöl und Wasserstoff knapp bleiben, steigen nicht nur die Brennstoffpreise. Auch CO₂-Kosten, Nachweispflichten, Beschaffungsrisiken, mögliche Netzkosten und Anforderungen an die tatsächliche Treibhausgasminderung wirken auf die Wirtschaftlichkeit. Eine rechnerische Quote allein ersetzt keine belastbare Klimaschutzwirkung.

Für den Vergleich mit Fernwärme ist deshalb nicht nur entscheidend, wer einzelne Kostenbestandteile trägt. Entscheidend ist, wie sich die gesamten Jahres- und Lebenszykluskosten entwickeln. Wo Fernwärme vorhanden, geplant oder wirtschaftlich erschließbar ist, verschiebt sich damit der Blick: Nicht der heutige Gaspreis entscheidet, sondern die langfristige Kostenentwicklung beider Versorgungspfade.

Die folgende Darstellung gibt einen ersten Einblick, der für den Vergleich mit Fernwärme besonders relevant ist. In den untersuchten Beispielgebäuden liegen die Jahresgesamtkosten des Gaskessels mit Bio-Treppe sowohl im niedrigen als auch im hohen Szenario über denen der Fernwärme. Im Einfamilienhaus beträgt der Abstand rund 1,3 bis 1,7 T€ pro Jahr. Im Mehrfamilienhaus liegt die Differenz bei rund 3,3 bis 5,2 T€ pro Jahr.

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Fraunhofer-ISE-Kurzstudie „Vergleich Wärmeversorgung – Kurzstudie zu Auswirkungen der Bio-Treppe in § 43 GModG-E auf die Jahresgesamtkosten“⁴ vom 18.6.2026. Die Studie weist spezifische Jahresgesamtkosten in €/m² Wohnfläche und Jahr aus. Für die Darstellung wurden diese Werte mit den in der Studie betrachteten Gebäudeflächen multipliziert: 150 m² für das Einfamilienhaus und 1.000 m² für das Mehrfamilienhaus. Werte gerundet.

Die Werte ersetzen keine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Fernwärmepreise, Anschlusskosten, Gebäudestandard und Netzinfrastruktur unterscheiden sich lokal. Die Darstellung macht jedoch sichtbar, dass der Weiterbetrieb eines Gaskessels unter den Annahmen der Bio-Treppe im Vollkostenvergleich teurer ausfallen kann als Fernwärme. Für Gebiete mit bestehender oder geplanter Wärmenetzinfrastruktur wird der Vergleich beider Versorgungspfade damit wichtiger.

Was die Bio-Treppe für Stadtwerke verändert

Für Stadtwerke ist die Bio-Treppe kein reines Gebäudethema. Sie berührt Erzeugungsportfolios, Netzstrategien, Transformationspläne, Beschaffung und die künftige Wärmekommunikation gegenüber Kommunen und Kundschaft.

Handlungsfeld Leitfrage
Wärmeplanung Wo sind klimafreundliche Brennstoffe systemisch notwendig und wo gibt es effizientere Alternativen?
Erzeugungsstrategie Welche Anlagen benötigen Biomethan oder Wasserstoff für Spitzenlast, KWK oder Transformationspfade?
Klimaschutzwirkung Welche Brennstoffe liefern tatsächlich belastbare Treibhausgasminderungen?
Beschaffung Welche Mengen können langfristig gesichert werden und zu welchen Preisrisiken?
Vollkostenvergleich Wann wird Fernwärme gegenüber dezentralen Öl- und Gasheizungen wirtschaftlich attraktiver?
Netze Welche Rolle spielen Gasnetze künftig, wenn Absatzmengen sinken und Netzkosten steigen?
Kundenkommunikation Wie lässt sich erklären, dass „Heizung behalten“ nicht automatisch „Kosten stabil halten“ bedeutet?

Parallel zur Bio-Treppe rückt der Rechtsrahmen für Wärmenetze stärker in den Fokus. Die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren und soll die Wärmeplanung für kleinere Kommunen vereinfachen⁵. Daneben wird ein neues Wärme- beziehungsweise Wärmenetzgesetz vorbereitet. Im Raum stehen unter anderem eine verpflichtende Preistransparenzplattform, eine stärkere Preisaufsicht und eine Schlichtungsstelle für Fernwärme. Auch die AVBFernwärmeV, die Wärmelieferverordnung und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze bleiben zentrale Bausteine des künftigen Wärmenetzrahmens.

Für Stadtwerke ist diese Einordnung wichtig. Die Bio-Treppe kann dezentrale Gasversorgung im Vollkostenvergleich belasten. Ein neuer Wärmenetzrahmen kann zugleich Transparenz-, Preis- und Refinanzierungsanforderungen für Fernwärme verschärfen. Strategisch reicht es daher nicht, einzelne Heiztechnologien isoliert zu betrachten. Entscheidend ist, welche Versorgungspfade lokal verfügbar, langfristig bezahlbar, regulatorisch tragfähig und klimapolitisch belastbar sind.

Die Bio-Treppe darf nicht als Entlastungssignal verstanden werden. Entscheidend ist, die begrenzten Brennstoffmengen dort einzuplanen, wo sie im Versorgungssystem den höchsten Nutzen stiften. Konkret heißt das für Stadtwerke dreierlei: Erstens die eigenen Erzeugungs- und Beschaffungsportfolios daraufhin prüfen, wo klimafreundliche Brennstoffe systemisch unverzichtbar sind und wo effizientere Alternativen bereitstehen. Zweitens für erschließbare Gebiete den Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und dezentraler Gas- oder Ölversorgung frühzeitig betrachten und in die Wärmeplanung einspeisen. Drittens die Außenkommunikation so vorbereiten, dass eine weiterlaufende Heizung nicht mit stabilen Kosten gleichgesetzt wird.

Weiterführende Einblicke in die Entwicklungsperspektiven und Wertschöpfungspotenziale biogener Gase finden Sie in unserem Kursbuch Stadtwerke: Biogene Gase als strategische Energieträger: Neue Perspektiven für Stadtwerke

Fazit: Kein Freifahrtschein für fossile Bestandslogik

Mit dem Beschluss des GModG ist die Bio-Treppe nicht mehr nur ein politischer Vorschlag, sondern der neue gesetzliche Rahmen für neu eingebaute und ausgetauschte Öl- und Gasheizungen. Das macht die Verfügbarkeitsfrage noch dringlicher. Ob dieses Modell trägt, entscheidet sich nicht im Heizungskeller, sondern auf den Märkten für Biomethan, Bioöl und Wasserstoff – und an der tatsächlichen Klimabilanz dieser Brennstoffe.

Dort zeigen sich die zentralen Risiken: begrenzte Mengen, konkurrierende Anwendungen, unsichere Importpfade, steigende Kosten und teils anspruchsvolle Nachhaltigkeitsnachweise. Für Stadtwerke und Wärmeversorger folgt daraus: Klimafreundliche Brennstoffe sollten gezielt dort eingesetzt werden, wo sie systemisch notwendig sind und nachweisbar hohe Emissionsminderungen erzielen. Nicht dort, wo sie vor allem fossile Strukturen verlängern. Sie möchten wissen, was die Bio-Treppe für Ihr Versorgungsgebiet bedeutet? Wir unterstützen Sie gern dabei, Mengen- und Kostenrisiken einzuordnen, Fernwärme und dezentrale Optionen im Vollkostenvergleich zu bewerten und daraus eine belastbare Transformations- und Beschaffungsstrategie abzuleiten.

1 Deutscher Bundestag – Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle
2 Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden* (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG)
3 Potenziale_fuer_und_Bedarfe_von_gruenen_Gasen_und_OElen_im_Gebaeudebereich.pdf
4 Vergleich der Wärmeversorgung: Die »Bio-Treppe« im Gebäudemodernisierungsgesetz – Fraunhofer ISE
5 Deutscher Bundestag – Gesetz zu Wärmeplanung für kleine Kommunen beraten

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