BNetzA beschließt neuen Regulierungsrahmen – Angebot Prozesskostengemeinschaft
- Beschluss von 8 Festlegungen im NEST-Prozess
- RAMEN, Strom-/GasNEF, Kapitalverzinsung, GSP, Effizienzvergleich
- Vorgehen über Prozesskostengemeinschaften
Nach knapp zwei Jahren hat die Bundesnetzagentur ihre finalen Festlegungen zum NEST-Prozess veröffentlicht. Die Festlegungen umfassen sowohl die Rahmen- (RAMEN und Strom-/GasNEF) als auch einzelne Methodenfestlegungen (Kapitalverzinsung, genereller sektoraler Produktivitätsfaktor und Effizienzvergleich). Die größte Reform der Netzregulierung seit rund 20 Jahren – der neue Regulierungsrahmen für Strom- und Gasnetze – befindet sich damit auf der Zielgeraden.
Folgende Festlegungen wurden beschlossen:
a) Gesonderte Festlegungen für Strom und Gas
| Strom | Gas | Inhalt / Zusammenhang |
| RAMEN | RAMEN | Methoden zur Anreizregulierung |
| StromNEF | GasNEF | Netzkostenbestimmung > u. a. notwendig, um Ausgangsniveau für RAMEN zu bestimmen |
| Effizienzvergleich Strom | Effizienzvergleich Gas | Bestimmt u. a. Abbaupfad der Ineffizienzen > Formelbestandteil für Anreizregulierung |
b) Gemeinsame Festlegungen für Strom und Gas
| Strom und Gas | Inhalt / Zusammenhang |
| Kapitalverzinsung | Kapitalverzinsung für Netzkosten > Bestandteil für Netzkostenbestimmung |
| Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor (Strom und Gas) | Methoden für Berechnung > Formelbestandteil der Anreizregulierung |
Die Änderungen am Regulierungsrahmen berücksichtigen die aktuellen Herausforderungen der Netzbranche nur unzureichend. So ergeben sich wirtschaftliche Nachteile insbesondere aus folgenden Punkten:
- Ineffizienzen sind trotz 5-jähriger Regulierungsperiode über 3 Jahre abzubauen
- Eine 3-jährige Regulierungsperiode ist organisatorisch nicht abbildbar
- Effizienzwerte und Vorgaben für das vereinfachte Verfahren führen zu einer strukturellen Verschlechterung
- Verbraucherpreisindex wirkt nicht mehr auf Kapitalkosten und Verlustenergie
- Baukostenzuschüsse reduzieren die Gesamtkapitalverzinsung
- Tagesneuwertbildung für Altanlagen entfällt ab der 6. Regulierungsperiode
- Anpassung der Betriebskosten (OPEX-Pauschale) greift wegen Zeitverzug zu kurz
Unsere Berechnungen zeigen, dass Netzbetreiber mit Ergebniseinbußen (kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung) von ca. 20–30 % zu rechnen haben.
Die Kritikpunkte und Ergebniseinbußen gehen auf das Zusammenwirken der RAMEN-Festlegungen und NEF-Festlegungen mit den Festlegungen
- Kapitalverzinsung / Festlegung EK-Zins
- Effizienzvergleich Strom / Abbaupfad Ineffizienzen 3 Jahre
- Effizienzvergleich Gas / Abbaupfad Ineffizienzen 3 Jahre
- Methode genereller sektoraler Produktivitätsfaktor / Festlegung Höhe des Faktors
zurück. Die Festlegungen bauen aufeinander auf.
Aufgrund des neuen Regulierungsrahmens gehen wir davon aus, dass der Prüfungsumfang der Gerichte im Vergleich zu den bisherigen Verfahren deutlich ausgeweitet wird. Wegen der erweiterten Kompetenzen der Bundesnetzagentur, die zukünftig ihre eigenen „Verordnungen“ festlegt, wird die Prüfung von Aspekten wie der Zuständigkeit, Zweckmäßigkeit und wirtschaftliche Auswirkungen durch Gerichte unumgänglich sein.
Die Beschwerde gegen die jeweilige Festlegung ist binnen eines Monats nach Zustellung der Festlegung zu erheben. Die jeweilige Festlegung gilt mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zwei Wochen verstrichen sind. Die Bekanntmachung wird in den nächsten Tagen erwartet. Die Beschwerden gegen die Festlegung sind (für alle Netzbetreiber) gegen die Bundesnetzagentur zu richten.
Alle Netzbetreiber sollten bereits jetzt die Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Festlegungen zur Sicherung ihrer Rechtsposition und zur Vermeidung wirtschaftlicher Einbußen sorgfältig prüfen.
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