BNetzA startet Konsultation zur Qualitätsregulierung
Die Große Beschlusskammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Konsultation zur „Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich [GBK-24-02-1#5]“ am 03. Februar 2025 gestartet. Mit dem Verfahren soll – im ersten Schritt – die erforderliche Datengrundlage bestimmt werden, um die Qualität eines Netzbetreibers zu bemessen. Maßgeblich sind hierfür die Bereiche Netzzuverlässigkeit, Netzleistungsfähigkeit und Netzservicequalität. Der Prozess der Datenerhebung ist so konzipiert, dass zunächst ein umfänglicher Datenpool gebildet wird. Daraus sollen geeignete Indikatoren und Kennzahlen abgeleitet werden, auf deren Grundlage finanzielle Anreize (Bonus und Malus) bestimmt werden können.
Welche Herausforderungen durch die Energiewende sieht die BNetzA?
Mit der fortschreitenden Integration erneuerbarer Energien und dem steigenden Bedarf an steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen und Wärmepumpen stehen Netzbetreiber vor neuen Herausforderungen. Diese Entwicklungen erfordern zügige Anschlussverfahren sowie eine zuverlässige Steuerung des Stromnetzes, um kritische Netzsituationen zu vermeiden. Zudem wächst die Bedeutung der Digitalisierung im Elektrizitätsverteilernetz. Nur mit einer verbesserten Beobachtbarkeit und Steuerbarkeit der Anlagen kann ein stabiler Netzbetrieb gewährleistet werden. Auch neue Geschäftsmodelle in der Energiewirtschaft erfordern digitale Lösungen, um über Netzgrenzen hinweg effizient zu agieren. Die „neuen“ Herausforderungen lassen sich unter dem Begriff Energiewendekompetenz vereinen.
Erheblicher Datenumfang
Da die Herausforderungen nicht auf einzelne Netze beschränkt sind, richten sich die Qualitätsanforderungen an alle Stromnetzbetreiber (siehe Kompass Nr. 20/2024). Daher unterliegen künftig auch Unternehmen im vereinfachten Verfahren der Qualitätsregulierung. Zwar strebt die BNetzA an, den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, doch der zur Konsultation gestellte Erhebungsbogen zeigt einen erheblichen Datenumfang. So sollen für die Jahre 2022 bis 2024 Daten in folgenden Themenbereichen erhoben werden: Strukturdaten EnergiewendekompetenzAngeschlossene Leistung nach TechnologieNetzanschlussbegehren ErzeugungsanlagenNetzanschlussbegehren von Verbrauchseinrichtungen und SpeichernRedispatchDigitalisierung im NetzZentrale Datenerfassung, -speicherung und -verarbeitungUmsetzungsstand von Webportale Die Auswertung des Fragebogens ergibt, dass rund 200 Einzelpunkte abgefragt werden, von denen etwa 50 Prozent erstmals erhoben werden. Die übrigen Daten sollten nach Einschätzung der BNetzA bereits bei den Netzbetreibern vorliegen.
Wie geht es weiter?
Die BNetzA hat für Stellungnahmen eine äußerst kurze Konsultationsfrist von nur elf Tagen bis zum 14. Februar 2025 angesetzt. Daher ist wohl davon auszugehen, dass größere Anpassungen an der Datenerhebung nicht vorgesehen sind. Um auf die bevorstehende Datenabfrage optimal vorbereitet zu sein, empfehlen wir insbesondere Netzbetreibern im vereinfachten Verfahren, sich frühzeitig mit der internen Datenerhebung auseinanderzusetzen.
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