Veröffentlicht am 4. Juni 2024
Lesedauer ca. 2 Minuten

Brasilien: Integration von ESG-Kriterien in Gesetze und Richtlinien

Phil Klose
Partner
CIA, CISA, CPA, MBA
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Die jüngsten Gesetze in Brasilien spiegeln einen zunehmenden Trend zur Integration von ESG-Kriterien in verschiedene Branchen wider und zeigen damit die innovative und führende Rolle des Landes in diesem Kontext. Diese Gesetze zeigen Brasiliens Besorgnis und verdeutlichen die Dringlichkeit sowohl im öffentlichen und privaten Sektor bessere Umweltbedingungen, die Verringerung sozialer Unterschiede sowie Ethik und Transparenz, die in der aktuellen Zeit so wichtig sind, zu erreichen.

Ausschreibungsgesetz – Gesetz 14.133/2021 – Auflagen zur Teilnahme an Ausschreibungen auf der Grundlage der ESG.

Das Ausschreibungsgesetz Nr. 14. 133/2021 hat im öffentlichen Bereich beispielsweise Neuerungen bei den Ausschreibungsverfahren eingeführt, d.h. bei den Verfahren, die der öffentliche Sektor zur Auswahl von Unternehmen oder Einzelpersonen für die Lieferung von Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen einsetzt, um das beste Angebot für die öffentliche Hand zu gewährleisten, Günstlingswirtschaft zu vermeiden und die ordnungsgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel zu garantieren. Das Gesetz fördert die Berücksichtigung nachhaltiger Praktiken, indem es entsprechende Kriterien in die Ausschreibungen aufnimmt, wie z.B. die Umweltverträglichkeitsprüfung. Zwei wesentliche Punkte werden hervorgehoben: (i) eine deutliche Verringerung des Verbrauchs von Energie und natürlichen Ressourcen und (ii) die wirksame Umsetzung von Reverse-Logistik- und Recyclingsystemen für Waren und Abfälle. Im Bereich Soziales und Governance zeigt sich dies in der Förderung der sozialen Eingliederung. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie sich verpflichten, 2 bis 5 % ihrer Stellen mit Rehabilitierten oder Menschen mit Behinderungen zu besetzen. In den Ausschreibungen kann zudem ein Mindestprozentsatz an Arbeitskräften für Frauen festgelegt werden, die Opfer häuslicher Gewalt sind oder aus dem Strafvollzug kommen oder diesen verlassen haben.

Gesetz zur Lohngleichheit – Nr. 14.611

Darüber hinaus stellt das Gesetz zur Lohngleichheit Nr. 14.611 einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt dar. Mit der Festlegung klarer Kriterien zur Gewähr­leistung des gleichen Entgelts für Männer und Frauen, die eine gleichwertige Arbeit verrichten, verlangt dieses Gesetz Transparenz in der Entgeltpolitik der Unternehmen. Es verpflichtet Unternehmen, Gehaltsspannen und Entgeltkriterien zu veröffentlichen, um das ungerechtfertigte Lohngefälle zwischen den Geschlechtern zu bekämpfen. Durch die Förderung einer gerechteren und integrativeren Organisationskultur bekämpft das Gesetz nicht nur das geschlechtsspezifische Lohngefälle, sondern verschärft auch die Aufsicht und die Bestrafung von Unternehmen, die die Vorschriften zur Lohngleichheit nicht einhalten. Dadurch werden gerechtere Lohnpraktiken gefördert und Talente unabhängig vom Geschlecht anerkannt. Dies kommt nicht nur den Frauen zugute, sondern fördert auch die wirtschaftliche und soziale Entwicklung insgesamt.

Diese Maßnahmen unterstreichen die Vorreiterrolle Brasiliens bei der Verabschiedung von Politiken und Vorschriften, die Nachhaltigkeit und Fairness fördern, und zeigen sein Engagement für verantwortungsvolle und transparente Praktiken auf nationaler und internationaler Ebene. Sie spiegeln den weltweiten Trend wider, ESG-Kriterien ganzheitlich berücksichtigen. Das Ziel ist es, nachhaltigere und verantwortungsvollere Einstellungen von Unternehmen und Personen zu fördern, was einen bedeutenden Fortschritt bei der Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Belangen in Prozesse darstellt und zur Entwicklung nachhaltigerer und ethischer Praktiken in Brasilien beiträgt.