Neue Verrechnungspreisvorschriften in Brasilien: Annäherung an die OECD
Mitte Juni wurde mit Unterzeichnung des brasilianischen Präsidenten das Gesetz Nr. 14.596/2023 umgesetzt, das die Verrechnungspreisvorschriften in Brasilien umfassend reformiert. Die neuen Verrechnungspreisvorschriften können bereits für das Gehäftsjahr 2023 freiwillig angewendet werden; ab dem Geschäftsjahr 2024 ist die Anwendung verpflichtend. Die wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung für Steuerpflichtige fassen wir Ihnen nachfolgend kurz zusammen.
Annäherung der Verrechnungspreisvorschriften an die OECD-Verrechnungspreisleitlinien
Das neue Gesetz ist ein wichtiger Meilenstein für Brasilien und darüber hinaus von großer Bedeutung für in Brasilien tätige multinationale Unternehmensgruppen. Damit erfolgt eine Annäherung der bislang von den globalen Standards deutlich abweichenden brasilianischen Verrechnungspreisvorschriften an die Grundsätze der OECD-Verrechnungspreisleitlinien – auch wenn die brasilianische Gesetzgebung nach wie vor einige Besonderheiten in Bezug auf Verrechnungspreise aufweist.
Die wichtigsten Änderungen durch das neue Gesetz
Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Einführung des Fremdvergleichsgrundsatzes, der in den brasilianischen Verrechnungspreisvorschriften bisher weitgehend unberücksichtigt war. Zudem gelten die neuen Vorschriften zukünftig für alle grenzüberschreitenden konzerninternen Transaktionen, das heißt neben dem Import bzw. Export von materiellen Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen u.a. auch für immaterielle Vermögenswerte und Finanztransaktionen. Die bislang in Brasilien anzuwendenden speziellen Verrechnungspreismethoden werden durch die aus den OECD-Verrechnungspreisleitlinien bekannten Verrechnungspreisethoden ersetzt. Zudem sind zukünftig einzelfallbezogene Vergleichbarkeits- sowie Funktions- und Risikoanalysen durchzuführen, die neben Benchmarkanalysen anstatt der bisher gesetzlich vorgegebenen Margen anzuweden sind. Darüber hinaus enthält die Neugestaltung der Vorschriften Änderungen in Bezug auf die Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation, neue Regelungen zu Umstrukturierungen und Verrechnungspreisanpassungen sowie Vereinfachungsmaßnahmen und Instrumente zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, beispielsweise Verständigungsverfahren und Vorabvereinbarungen. Insbesondere zu letzteren, aber z.B. auch zur Verrechnungspreisdokumentation werden weitere, detaillierte Regelungen erwartet.
Anwendung ab 2024 verpflichtend, für das Geschäftsjahr 2023 optional
Die neuen Verrechnungspreisvorschriften sind grundsätzlich ab dem 1. Januar 2024 für alle Steuerpflichtigen verpflichtend anzuwenden. Allerdings können Steuerpflichtige die neuen Regelungen gemäß RFB Normative Ruling Nr. 2.132/2023 bereits freiwillig im Geschäftsjahr 2023 umsetzen. Um die neuen Regelungen vorzeitig nutzen zu können, ist es notwendig, die brasilianischen Steuerbehörden zwischen dem 1. und dem 30. September 2023 darüber zu informieren.
Zeitnah Handlungsbedarf für die Verrechnungspreispraxis in Brasilien
Aufgrund der umfangreichen und ggf. vorteilhaften Änderungen der Verrechnungspreisvorschriften sollten in Brasilien tätige, multinationale Unternehmensgruppen die Auswirkungen der neuen Vorschriften auf ihre operativen Geschäftsaktivitäten bzw. die Verrechnungspreispraxis in Brasilien zeitnah dahingehend überprüfen, ob bereits eine frühzeitige Anwendung der neuen Vorschriften im Geschäftsjahr 2023 aus steuerlicher Sicht sinnvoll sein könnte. Eine Entscheidung des Steuerpflichtigen, ob die neuen Verrechnungspreisvorschriften bereits im Jahr 2023 umgesetzt werden, muss spätestens im September fallen.
Und auch wenn sich eine frühzeitige Anwendung ab 2023 nicht umsetzen lässt, sollten in Brasilien tätige, multinationale Unternehmensgruppen mit grenzüberschreitenden, konzerninternen Transaktionen zeitnah ihre derzeitige Verrechnungspreisstruktur überprüfen und ggf. anpassen. Somit können multinationale Unternehmensgruppen nicht nur die Einhaltung der künftig geltenden Verrechnungspreisvorschriften in Brasilien gewährleisten, sondern ggf. auch von den Vorteilen eines global weitgehend einheitlichen Verrechnungspreissystem profitieren. Denn durch die Annäherung der Vorschriften in Brasilien an die Standards der OECD besteht nun die Möglichkeit, eine brasilianische Tochtergesellschaft in das globale Verrechnungspreissystem der Unternehmensgruppe einzubinden.
