Bundesnetzagentur zu Netzentgelten (AgNes)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Mai 2025 mit der „Allgemeinen Netzentgeltfestlegung Strom“ (AgNes) ein weiteres Verfahren im Rahmen des NEST-Prozesses eingeleitet.. Ziel ist es, die Netzkosten gerechter auf verschiedene Schultern zu verteilen. Doch welche konkreten Regelungen stehen zur Diskussion?
Nachdem die BNetzA mit den Tenorierungen zu „RAMEN“ und „StromNEF“ bzw. „GasNEF“ die Stoßrichtung zur allgemeinen Weiterentwicklung der Anreizregulierung bzw. zur Erhebung der Netzkosten vorgegeben hat, soll nun auch die Netzentgeltsystematik an die gegenwärtigen und zukünftigen Erfordernisse der Energiewende angepasst werden.
Definition des Zielbilds
Das Diskussionspapier greift zunächst die verschiedenen Ziele auf, die mit einer sachgerechten Bildung der Netzentgelte verfolgt werden sollen. So werden von der BNetzA folgende vier Dimensionen definiert, die als Zielkriterien für eine Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik identifiziert wurden:
KostenorientierungAnreizfunktionFinanzierungsbeteiligungUmsetzbarkeit
Die oben genannten Ziele können dabei grundsätzlich in Widerspruch miteinander stehen, weshalb diese zunächst in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden müssen, um ein funktionierendes System zu entwickeln.
Mögliche Anpassungen
Unter Berücksichtigung und Abwägung der oben genannten Zielkriterien, greift die BNetzA folgende mögliche Anpassungsoptionen auf:
AnpassungsoptionenBeschreibungDiskussion/LösungsansätzeBeteiligung von Einspeisern
Hohe Mehrkosten durch Zubau dezentraler Einspeiser
Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch Kostenbeteiligung von Einspeisern Ergänzend bzw. alternativ: Einführung von Baukostenzuschüssen für EinspeiserNetzentgeltkomponentenRückläufige Letztverbrauchermengen durch EigenerzeugungBestehende SondernetzentgelteEinführung eines verpflichtenden GrundpreisesErsatz der Leistungspreiskomponente durch KapazitätsentgeltDynamische NetzentgelteNetzdienliche Verbräuche werden nur unzureichend begünstigtEinführung zusätzlicher dynamischer NetzentgelteBundeseinheitliche Netzentgelte auf Verteiler-netzebene866 StromverteilernetzbetreiberEntsprechend hohe Anzahl an stark divergierenden PreisblätternVereinheitlichung entsprechend ÜbertragungsnetzentgeltenSpeicherentgelteDeutlicher Zubau von Speicherkapazitäten wird erwartetSicherstellung eines transparenten FinanzierungsbeitragesSonstige AnpassungenNachgelagerte Netzebenen sind „günstiger“ als vorgelagerte NetzebenenEingespeiste Menge ist bei zahlreichen Netzbetreibern höher als die EntnahmemengeVereinfachung durch Zusammenfassung von Netz- und Umspannebenen zur Bereinigung von „Netzentgeltanomalien“Einführung von bidirektionaler Kostenwälzung zur Berücksichtigung hoher Einspeisung dezentraler Einspeisung
Die von der BNetzA adressierten Punkte werden nun in einer gemeinsamen Veranstaltung mit den betroffenen Stakeholdern am 2.6/3.6.2025 diskutiert. Eine Stellungnahme zum Diskussionspapier kann bis 30.6. bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.
Wir begleiten den Diskussionsprozess aktiv und halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden! Sprechen Sie uns gerne bei Fragen an!
Außerdem laden wir Sie herzlich zu unserem Webinar„BNetzA: Die Zukünftige AgNes-Systematik für Stromnetzentgelte” am 4. Juni 2025 ein. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier. Die Teilnahme ist kostenlos.