Veröffentlicht am 14. Mai 2025
Lesedauer ca. 2 Minuten

Bundesnetzagentur zu Netzentgelten (AgNes)

Tobias Boß
Associate Partner
M.Sc. Volkswirtschaft
Benjamin Schüssler
Associate Partner
Diplom-Ökonom, Diplom-Wirtschaftsingenieur
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Mai 2025 mit der „Allgemeinen Netzentgeltfestlegung Strom“ (AgNes) ein weiteres Verfahren im Rahmen des NEST-Prozesses eingeleitet.. Ziel ist es, die Netzkosten gerechter auf verschiedene Schultern zu verteilen. Doch welche konkreten Regelungen stehen zur Diskussion?

Nachdem die BNetzA mit den Tenorierungen zu „RAMEN“ und „StromNEF“ bzw. „GasNEF“ die Stoßrichtung zur allgemeinen Weiterentwicklung der Anreizregulierung bzw. zur Erhebung der Netzkosten vorgegeben hat, soll nun auch die Netzentgeltsystematik an die gegenwärtigen und zukünftigen Erfordernisse der Energiewende angepasst werden.

Definition des Zielbilds

Das Diskussionspapier greift zunächst die verschiedenen Ziele auf, die mit einer sachgerechten Bildung der Netzentgelte verfolgt werden sollen. So werden von der BNetzA folgende vier Dimensionen definiert, die als Zielkriterien für eine Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik identifiziert wurden:

KostenorientierungAnreizfunktionFinanzierungsbeteiligungUmsetzbarkeit

Die oben genannten Ziele können dabei grundsätzlich in Widerspruch miteinander stehen, weshalb diese zunächst in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden müssen, um ein funktionierendes System zu entwickeln.

Mögliche Anpassungen

Unter Berücksichtigung und Abwägung der oben genannten Zielkriterien, greift die BNetzA folgende mögliche Anpassungsoptionen auf:

​AnpassungsoptionenBeschreibungDiskussion/Lösungsansätze​Beteiligung von Einspeisern

​Hohe Mehrkosten durch Zubau dezentraler Einspeiser

​Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch Kostenbeteiligung von Einspeisern Ergänzend bzw. alternativ: Einführung von Baukostenzuschüssen für Einspeiser​Netzentgeltkomponenten​Rückläufige Letzt​verbrauchermengen durch EigenerzeugungBestehende Sondernetzentgelte​Einführung eines verpflichtenden GrundpreisesErsatz der Leistungspreiskomponente durch Kapazitätsentgelt​Dynamische Netzentgelte​Netzdienliche Verbräuche werden nur unzureichend begünstigt​Einführung zusätzlicher dynamischer Netzentgelte​Bundeseinheitliche Netzentgelte auf Verteiler-netzebene​866 StromverteilernetzbetreiberEntsprechend hohe Anzahl an stark divergierenden Preisblättern​Vereinheitlichung entsprechend Übertragungsnetzentgelten​SpeicherentgelteDeutlicher Zubau von Speicherkapazitäten wird erwartet​Sicherstellung eines transparenten Finanzierungsbeitrages​Sonstige AnpassungenNachgelagerte Netzebenen sind „günstiger“ als vorgelagerte NetzebenenEingespeiste Menge ist bei zahlreichen Netzbetreibern höher als die Entnahmemenge​Vereinfachung durch Zusammenfassung von Netz- und Umspannebenen zur Bereinigung von „Netzentgeltanomalien“Einführung von bidirektionaler Kostenwälzung zur Berücksichtigung hoher Einspeisung dezentraler Einspeisung

Die von der BNetzA adressierten Punkte werden nun in einer gemeinsamen Veranstaltung mit den betroffenen Stakeholdern am 2.6/3.6.2025 diskutiert. Eine Stellungnahme zum Diskussionspapier kann bis 30.6. bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.

Wir begleiten den Diskussionsprozess aktiv und halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden! Sprechen Sie uns gerne bei Fragen an!

Außerdem laden wir Sie herzlich zu unserem WebinarBNetzA: Die Zukünftige AgNes-Systematik für Stromnetzentgelte” am 4. Juni 2025 ein. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier​. Die Teilnahme ist kostenlos.