Veröffentlicht am 28. Juni 2024
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Bundestag beschließt Novelle des Düngegesetzes

Das neue Düngegesetz soll die Grundlage für die Verbesserung der sogenannten Stoffstrombilanz (künftig Nährstoffbilanz) in landwirtschaftlichen Betrieben schaffen. Diese Nährstoffbilanz ermöglicht eine überprüfbare Abbildung der Nährstoffverwendung in landwirtschaftlichen Betrieben. Zudem werden nun Richtwerte für maximal zulässige Phosphorwerte festgelegt.

Ein bundesweites Düngemonitoring soll die Wirksamkeit der geltenden Düngeregeln überprüfen. Die Verwendung von Dünger soll sich anhand von Betriebsdaten besser nachvollziehen und bewerten lassen. Diejenigen, die zu viel düngen und damit das Wasser und das Klima gefährden, können künftig stärker zur Verantwortung gezogen werden.

Darüber hinaus soll das geänderte Düngerecht gewährleisten, dass nur sichere und wirksame Düngeprodukte aus der EU genutzt werden. Dazu setzt es die EU-Düngeprodukteverordnung in nationales Recht um.

Nach der Verabschiedung des geänderten Düngegesetzes hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Der Gesetzentwurf bedarf nun der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Novelle des Düngegesetzes künftig auf die Gewässerqualität auswirken wird.