Veröffentlicht am 12. August 2026
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Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer im Oktober 2026

  • Im Oktober 2026 verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Erbschaftsteuer
  • Im Fokus steht die Verfassungsgemäßheit der Erbschaftsteuer mit der Verschonung von Betriebsvermögen
  • Es wird über einen Normenkontrollantrag des Freistaates Bayern zur Immobilienbewertung verhandelt
  • Konzepte für die Unternehmensnachfolge sollten jetzt überprüft werden
Elke Volland
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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht
Jan Jungclaussen
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Rechtsanwalt, Steuerberater
Felix Link
Associate Partner
Rechtsanwalt
Mit Spannung blicken Unternehmensinhaber, die über die Unternehmensnachfolge nachdenken nach Karlsruhe: Im Oktober 2026 verhandelt das Bundesverfassungsgericht in zwei Verfahren über zentrale Regelungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Fokus stehen die steuerliche Verschonung von Unternehmensvermögen sowie die Höhe der Freibeträge. Die Entscheidungen könnten weitreichende Folgen für Unternehmensnachfolgen und künftige Vermögensübertragungen haben.

Mangelnde Gleichbehandlung bei privaten Erbschaften?

Am 13. Oktober 2026 widmet sich das Gericht der Frage, ob die seit Juli 2016 geltenden Vergünstigungen für Betriebsvermögen verfassungskonform sind (Az. 1 BvR 804/22). Das geltende Recht ermöglicht bei der Übertragung von Unternehmen teils erhebliche Steuernachlässe bis hin zum vollständigen Erlass. An die Verschonung werden jedoch strenge Voraussetzungen geknüpft. Private Vermögenswerte – wie Immobilien oder Wertpapiere – sind von diesen Sonderregeln ausgeschlossen.

Geklagt hat ein Steuerpflichtiger, der von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen geerbt hat. Er sieht in der Bevorzugung von Betriebsvermögen eine unzulässige Benachteiligung klassischer Erben.

Klage Bayerns gegen bundesweite Vorgaben

Bereits am Tag zuvor, dem 12. Oktober 2026, wird das Gericht eine Klage der bayerischen Landesregierung (Az. 1 BvF 1/23) verhandeln. Bayern bezweifelt, dass der Bund überhaupt die Kompetenz für diese Regelungen hatte, da eine einheitliche Bundestarifierung in diesem Bereich nicht notwendig sei.

Die Argumente der Staatsregierung im Überblick:

  • Immobilienbewertung: Die aktuellen Berechnungsmaßstäbe seien unrealistisch.
  • Fehlende Inflationsanpassung: Freibeträge und Steuertarife wurden seit Jahren nicht an die gestiegenen Verbraucherpreise angepasst.
  • Regionale Unterschiede: Die Freibeträge müssten an die stark abweichenden Immobilienpreise in den verschiedenen Bundesländern angeglichen werden.

Fazit

Die anstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes – insbesondere zur Verschonung von Betriebsvermögen – werden in der Wirtschaft und der Beratungspraxis mit großer Spannung erwartet, da sie die Weichen für zukünftige Unternehmensnachfolgen neu stellen könnten.