C5-Pflicht, neues C3A-Framework: Was SaaS-Anbieter im Gesundheitswesen jetzt beachten müssen
- C5-Typ2-Testat Pflicht seit Juli 2025 – gilt auch für SaaS-Anbieter mit Fremdinfrastruktur
- C3A ergänzt C5: bewertet Souveränität in 6 Domänen – noch freiwillig, aber vergaberelevant
- US-Hyperscaler erfüllen C3A strukturell nicht – CLOUD Act und EU Data Act unvereinbar
- Handlungsbedarf jetzt: Gap-Analyse C5:2026, C3A-Readiness-Check, Vertragsgestaltung prüfen
Die gesetzliche Ausgangslage: § 393 SGB V und das C5-Testat
Mit dem Digitalisierungsgesetz (DigiG) schuf der Gesetzgeber 2024 mit § 393 SGB V erstmals eine klare Rechtsgrundlage für den Einsatz von Cloud-Diensten zur Verarbeitung von Gesundheits- und Sozialdaten. Die Regelung stellt einen Erlaubnistatbestand dar: Cloud-Nutzung ist erlaubt, aber nur unter Einhaltung definierter Cybersicherheitsanforderungen.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt: Wer als Leistungserbringer (Krankenhäuser, Arztpraxen, MVZ, Apotheken) oder als Kranken- und Pflegekasse Cloud-Dienste zur Datenverarbeitung einsetzt, muss ein aktuelles C5-Typ2-Testat nach dem BSI Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue vorhalten.
Wichtig für SaaS-Anbieter: Das Testat des zugrundeliegenden Cloud-Infrastrukturanbieters (IaaS) reicht allein nicht aus. Wer als SaaS-Anbieter Gesundheitsdaten auf einer Fremdinfrastruktur verarbeitet, gilt selbst als Cloud-Dienst im Sinne des § 393 SGB V und muss sein eigenes C5-Testat vorhalten, das den eigenen Scope explizit abgrenzt.
Wer braucht ein C5-Testat?
- Leistungserbringer nach SGB V (Krankenhäuser, Praxen, MVZ, Apotheken, Rehakliniken)
- Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen
- SaaS-Anbieter, die Gesundheits- oder Sozialdaten im Auftrag dieser Stellen verarbeiten
- Unterauftragnehmer, die in die Datenverarbeitung eingebunden sind
C5:2026 – der neue Katalog ist seit April 2026 in Kraft
Am 7. April 2026 veröffentlichte das BSI den aktualisierten C5:2026, der C5:2020 ablöst. Der neue Katalog umfasst 168 Kriterien (gegenüber 121 in der Vorgängerversion) und adressiert insbesondere moderne Cloud-Architekturen, Container-Management und OT-Sicherheit. Für Testierungen im Rahmen des § 393 SGB V gilt ab Juni 2027 verpflichtend der neue Standard.
SaaS-Anbieter, die bereits ein C5:2020-Testat besitzen, sollten frühzeitig eine Gap-Analyse gegen die neuen Anforderungen durchführen, um den Übergang ohne Unterbrechung des Testat-Status zu sichern.
Das neue BSI C3A-Framework: Digitale Souveränität wird messbar
Am 27. April 2026 veröffentlichte das BSI die C3A-Kriterien (Criteria enabling Cloud Computing Autonomy) – einen richtungsweisenden Rahmen, der eine Lücke schließt, die C5 bewusst offenlässt: Während C5 die Frage beantwortet, ob ein Cloud-Dienst technisch sicher ist, beantwortet C3A die weiterführende Frage, ob dieser Dienst im jeweiligen Risikokontext auch selbstbestimmt genutzt werden kann.
Hintergrund ist das Konzept der Cyber Dominance: die strukturelle Möglichkeit von Technologieanbietern, dauerhaft Zugriff auf Systeme und Daten ihrer Kunden zu behalten. Seit September 2025 verschärft sich die Lage durch den vollständig anwendbaren EU Data Act: Sein Kapitel VII und der US CLOUD Act sind rechtlich nicht gleichzeitig erfüllbar – jeder US-Anbieter, der einer US-Behördenanfrage nachkommt, verstößt gleichzeitig gegen EU-Recht.
C3A setzt C5 als Mindestvoraussetzung voraus und gliedert die Souveränitätsbewertung in sechs aufeinander aufbauende Domänen. Nachfolgend erläutern wir jede Domäne mit ihren konkreten Kriterien und den Konsequenzen für SaaS-Anbieter im Gesundheitswesen.
SOV-1 Strategische Souveränität
Diese erste Domäne stellt die Grundsatzfrage: Unter wessen Kontrolle steht der Anbieter? Sie prüft Jurisdiktion, Eigentumsstruktur und die effektive Entscheidungsgewalt über den Cloud-Dienst.
- Jurisdiktion (C1): Der Anbieter und alle relevanten Tochtergesellschaften müssen dem Recht eines EU-Mitgliedstaats unterliegen. Keine Möglichkeit zur Datenherausgabe an Drittstaaten außerhalb EU-rechtlicher Rahmen.
- Hauptsitz (C1): Der Hauptsitz des Anbieters muss sich in der EU befinden.
- Effektive Kontrolle (C1/C2): Die Mehrheit der Stimmrechte und Eigentumsanteile muss bei EU-Unternehmen oder EU-Bürgern liegen. Das Zusatzkriterium C2 verschärft dies auf deutsche Eigentumsstrukturen.
- Kein Cloud Act, kein FISA: Kein Unternehmensteil darf extraterritorialen US-Gesetzen wie dem CLOUD Act oder FISA Section 702 unterliegen.
Praxishinweis: US-Hyperscaler wie AWS, Azure und Google Cloud erfüllen SOV-1 strukturell nicht – sie unterliegen US-Recht und haben US-amerikanische Muttergesellschaften. SaaS-Anbieter, die auf diesen Infrastrukturen aufbauen, sollten dies transparent kommunizieren und das Risiko im Rahmen ihrer Datenschutzfolgenabschätzung bewerten.
SOV-2 Rechtliche und gerichtliche Souveränität
SOV-2 konkretisiert, wie der Anbieter mit extraterritorialen Rechtsnormen umgeht und welche Audit-Rechte Kunden haben. Es geht um die Frage, ob ein Anbieter tatsächlich in der Lage ist, Kundendaten vor dem Zugriff fremder Behörden zu schützen.
- Jährliche Risikoanalyse (C): Der Anbieter muss jedes Jahr systematisch prüfen, welche außereuropäischen Gesetze mit grenzüberschreitender Wirkung (z.B. CLOUD Act, FISA 702) potenziell Auswirkungen auf seine Dienste haben könnten – und diesen Bericht Kunden auf Anfrage bereitstellen.
- Keine unilaterale Offenlegung (C): Erhält der Anbieter eine Behördenanfrage, die EU-Datenschutzrecht entgegenstehen würde, muss er alle verfügbaren Rechtsmittel ausschöpfen und den Kunden informieren, soweit rechtlich zulässig.
- Audit-Rechte (C): Kunden müssen das Recht haben, die Einhaltung der Souveränitätskriterien durch eigene Prüfungen oder beauftragte Dritte zu verifizieren.
- Notfallpläne (AC): Erweiterte Kriterien fordern dokumentierte Verfahren, wie der Dienst im Verteidigungsfall oder bei staatlicher Einflussnahme weiter betrieben werden kann.
Praxishinweis: Für Krankenhäuser und GKV ist SOV-2 besonders relevant: Die jährliche Risikoanalyse des Anbieters gibt ihnen ein objektives Instrument, die Rechtslage zu beurteilen und gegenüber Datenschutzaufsichtsbehörden zu dokumentieren.
SOV-3 Datensouveränität
SOV-3 regelt, wo Daten gespeichert werden und wer die Kontrolle über Verschlüsslung und Zugang hat. Diese Domäne ist für den Gesundheitssektor besonders sensibel, da es um Patienten- und Sozialdaten mit sehr hohem Schutzbedarf geht.
- Datenspeicherort (C1): Alle Daten müssen im EU-Raum gespeichert werden. Der Anbieter muss den Speicherort transparent ausweisen. Für C2 (Deutschland-Niveau) gilt: ausschließlich Speicherung im Bundesgebiet.
- External Key Management (C): Kunden müssen die Möglichkeit haben, Verschlüsselungsschlüssel außerhalb der Anbieterumgebung zu verwalten – in einem von ihnen kontrollierten Key Management System (KMS). Dies schließt aus, dass der Anbieter ohne Kundenwissen auf Klardaten zugreifen kann.
- Externer Identity Provider (C): Kunden sollen einen eigenen, EU-basierten Identity Provider einbinden können, anstatt den des Cloud-Anbieters nutzen zu müssen.
- Vollständige Access Logs (C): Kunden müssen Zugang zu lückenlosen Protokollen erhalten, die zeigen, wer wann auf ihre Daten zugegriffen hat – auch Zugriffe durch den Anbieter selbst.
- Client-Side Encryption (AC): Das Zusatzkriterium verlangt die Möglichkeit zur vollständigen clientseitigen Verschlüsslung, bei der Daten den Kunden-Endpoint nur noch verschlüsselt verlassen.
Praxishinweis: External Key Management ist für SaaS-Anbieter im Gesundheitswesen ein zentrales Differenzierungsmerkmal: Wer es anbietet, gibt Krankenhäusern und Kassen die Kontrolle, die das Datenschutzrecht faktisch erfordert – und erleichtert ihnen die Erfüllung ihrer eigenen Dokumentationspflichten nach § 393 SGB V.
SOV-4 Betriebssouveränität
SOV-4 ist die operativste und für viele Anbieter anspruchsvollste Domäne. Sie regelt, wer den Dienst betreibt, von wo aus zugegriffen wird – und ob der Dienst auch dann weiterläuft, wenn alle Verbindungen in Nicht-EU-Länder gekappt werden.
- Personal (SOV-4-01-C1): Alle Personen mit logischem oder physischem Zugang zu betriebsrelevanten Systemen müssen EU-Bürger mit EU-Wohnsitz sein. Die verschärfte Variante C2 verlangt Wohnsitz in Deutschland – relevant für Hochsicherheitsumgebungen.
- Administrative Zugriffe nur aus der EU (C): Fernzugriffe auf Administrationssysteme dürfen technisch ausschließlich aus dem EU-Raum erfolgen. VPN-Lösungen, die diesen Zugriff auf EU-Standorte beschränken, sind zu implementieren.
- Disconnect-Fähigkeit (SOV-4-09-C): Der Dienst muss vollständig und ohne Funktionsverlust betrieben werden können, wenn sämtliche Netzwerkverbindungen außerhalb der EU getrennt werden. Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden.
- Jährlicher Disconnect-Test (C): Die Abkoppelungsfähigkeit ist nicht nur zu behaupten, sondern jährlich durch einen dokumentierten Test nachzuweisen.
- Testergebnisse (AC): Das Zusatzkriterium verlangt, dass Testergebnisse auf Anfrage der zuständigen IT-Sicherheitsbehörde bereitgestellt werden.
Praxishinweis: Das Disconnect-Kriterium SOV-4-09 ist für US-Hyperscaler strukturell unerfüllbar: Ihre Architekturen benötigen dauerhaft US-seitige Verbindungen für Lizenzen, Updates und Betrieb. SaaS-Anbieter, die auf diesen Infrastrukturen aufbauen, erben dieses Problem.
SOV-5 Lieferkettensouveränität
SOV-5 richtet den Blick auf die Transparenz der technischen Lieferkette: Welche Software- und Hardwarekomponenten stecken im Cloud-Dienst, aus welchen Ländern stammen sie, und wie wird mit kritischen Abhängigkeiten umgegangen?
- Software Bill of Materials (SBOM, C): Der Anbieter muss eine vollständige Dokumentation aller Software-Komponenten vorhalten und Kunden auf Anfrage zugänglich machen. Idealerweise erfolgt dies als standardisiertes SBOM-Dokument.
- Externe Dienstabhängigkeiten (C): Alle eingesetzten Drittdienste (z.B. CDNs, externe APIs, Authentifizierungsdienste) müssen dokumentiert und hinsichtlich ihrer Herkunft, Jurisdiktion und Austauschbarkeit bewertet sein.
- Risikominimierung kritischer Abhängigkeiten (C): Für identifizierte kritische Abhängigkeiten von außereuropäischen Komponenten müssen Maßnahmen und Notfallpläne vorgehalten werden.
- Bevorzugung europäischer Komponenten (AC): Das Zusatzkriterium fordert eine aktive Strategie zur schrittweisen Ersetzung kritischer Nicht-EU-Komponenten durch europäische Alternativen.
Praxishinweis: Für SaaS-Anbieter bedeutet SOV-5 erheblichen Dokumentationsaufwand – bietet aber gleichzeitig die Chance, Vertrauen bei Einkäufern im Gesundheitswesen zu schaffen: Wer seine Lieferkette transparent macht, hat gegenüber Wettbewerbern einen klaren Vorteil bei Ausschreibungen.
SOV-6 Technologische Souveränität
SOV-6 ist die weitestgehende Domäne: Sie stellt sicher, dass ein Cloud-Dienst auch dann weiter betrieben werden kann, wenn der ursprüngliche Anbieter wegfällt – durch Insolvenz, Rückzug aus dem Markt oder staatliche Maßnahmen.
- Quellcode-Verwahrung (C): Der vollständige, ausführbare Quellcode aller Dienste muss aktuell, versioniert und mit vollständiger Dokumentation im EU-Raum hinterlegt sein – so dass ein Betrieb ohne den Originalanbieter möglich ist.
- Portabilität und Migrationsdokumentation (C): Kunden müssen ihre Daten und Konfigurationen vollständig und in standardisierten Formaten exportieren können. Migrationsanleitungen müssen bereitgestellt werden.
- API-Interoperabilität (C): Offene, dokumentierte APIs müssen die Integration mit anderen Systemen und den Wechsel zu alternativen Anbietern ermöglichen.
- Open Source als Zusatzkriterium (AC): Die höchste Souveränitätsstufe verlangt, dass zumindest die Kerndienste als Open-Source-Software bereitgestellt werden, damit Betreiber den Code prüfen, anpassen und eigenständig betreiben können.
Praxishinweis: SOV-6 ist für viele proprietäre SaaS-Anbieter die herausforderndste Domäne – vor allem das Open-Source-Kriterium. Gleichzeitig adressiert sie ein echtes Risiko im Gesundheitswesen: Vendor Lock-in und der plötzliche Wegfall eines Anbieters können kritische Versorgungsinfrastruktur gefährden.
Konsequenzen für SaaS-Anbieter und Leistungserbringer
C3A ist noch keine gesetzliche Pflicht – aber strategisch relevant
Die C3A-Kriterien sind aktuell nicht verbindlich. Das BSI plant jedoch einen Audit-Leitfaden analog zu den etablierten C5-Testierungsprozessen. In der Vergabepraxis ist bereits jetzt zu beobachten, dass C3A-Konformität als Eignungs- oder Zuschlagskriterium in öffentlichen Ausschreibungen eingefordert wird.
US-Hyperscaler strukturell nicht C3A-konform
Die großen US-amerikanischen Cloud-Hyperscaler erfüllen bereits die grundlegenden C3A-Kriterien nicht: Sie unterliegen US-Jurisdiktion (SOV-1), ihr Personal hat keinen EU-Wohnsitz (SOV-4), und ihre Architektur erlaubt keine vollständige EU-Abkopplung (SOV-4-09). SaaS-Anbieter, die auf US-Hyperscalern aufbauen, erfüllen heute zwar die C5-Pflicht nach § 393 SGB V, setzen sich und ihre Kunden aber einem wachsenden regulatorischen Risiko aus.
Handlungsempfehlungen
- Für SaaS-Anbieter: C5:2026-Gap-Analyse und Transition sicherstellen (Stichtag Juni 2027)
- Eigenen C5-Scope klar abgrenzen, auch bei IaaS-Fremdinfrastruktur
- C3A-Readiness-Check durchführen, insbesondere SOV-1 bis SOV-4
- Für Leistungserbringer: C3A-Domains zur Bewertung von Cloud-Abhängigkeiten nutzen
- C5-Typ2-Testat vom SaaS-Anbieter einfordern und eigene Kundenpflichten dokumentieren
- Vertragsgestaltung (AVV) auf neue Anforderungen prüfen
Wie RÖDL unterstützt:
RÖDL verbindet in diesem Thema drei Kompetenzfelder, die kein Einzelspezialist in dieser Kombination bietet: IT-Audit und IT-Assurance mit WP-Lizenz für die Testierung, tiefes rechtliches Know-how im Gesundheits- und Technologierecht sowie langjährige Branchenkenntnis in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
- C5-Readiness Assessment und Gap-Analyse (C5:2020 zu C5:2026)
- Vorbereitung, Begleitung und Durchführung von C5- Audits nach ISAE 3000
- Scope-Abgrenzung für SaaS-Anbieter auf Fremdinfrastruktur
- C3A-Readiness-Beratung und Bewertung der Souveränitätslage in allen sechs Domänen
- Rechtliche Einordnung: § 393 SGB V, DSGVO, NIS2, EU Data Act
- Gestaltung datenschutzkonformer Auftragsverarbeitungsverträge
- Beratung der Leistungserbringer bei Prüfung und Auswahl von Cloud- und SaaS-Lösungen
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