Check24: Bestpreisklauseln im Visier des Bundeskartellamts
- Bestpreisklauseln auf Plattformen unterliegen strenger kartellrechtlicher Kontrolle.
- Ein Verfahren gegen Check24 zeigt Handlungsmöglichkeiten für Anbieter auf Plattformen auf.
- Die Entscheidung des Bundeskartellamts hat Signalwirkung weit über den Energiesektor hinaus.
Check24 ist eines der wichtigsten deutschen Online-Preisvergleichsportale. Insbesondere beim Vergleich und der Vermittlung von Strom- und Gasverträgen spielt das Portal für Endkunden eine große Rolle. Ein solches Portal ist für interessierte Verbraucher umso attraktiver, je besser die dort angebotenen Konditionen sind. Check24 hatte aus diesem Grund Energieversorger dazu verpflichtet, an anderer Stelle keine günstigeren Verträge anzubieten. Dazu hat das Portal sogenannte Bestpreisklauseln (auch Preisparitäts- oder Meistbegünstigungsklauseln) verwendet. Diese Vorgabe an die Energieversorger hat das Bundeskartellamt dazu veranlasst, ein Verfahren gegen Check24 zu eröffnen. Hintergrund ist, dass Bestpreisklauseln den Wettbewerb zwischen Vergleichsportalen abschwächen können. Außerdem erschweren sie unter Umständen neuen oder kleineren Anbietern den Markteintritt.
Rechtlicher Rahmen: Wann sind Bestpreisklauseln problematisch?
Auch nach dieser Entscheidung bleibt die kartellrechtliche Bewertung von Bestpreisklauseln komplex. Sie hängt sowohl von der genauen Ausgestaltung als auch von der Marktposition der betroffenen Unternehmen ab.
Insbesondere, wenn Plattformen einen hohen Marktanteil haben, verstoßen Bestpreisklauseln in vielen Fällen gegen Kartellrecht. Aber auch bei Marktanteilen unter 30 % ist eine kartellrechtliche Prüfung angezeigt. Hier können enge Bestpreisklauseln zulässig sein, sofern die weiteren Voraussetzungen der Vertikal-GVO vorliegen. Enge Bestpreisklauseln verbieten es den Anbietern auf der Plattform (z.B. Händler, Energieversorger oder Hotels), auf der eigenen Website günstigere Angebote zu machen. Erlaubt bleiben günstigere Angebote auf anderen Vergleichsportalen. Davon zu unterscheiden sind weite Bestpreisklauseln. Bei diesen dürfen weder auf der eigenen Website des Anbieters noch auf anderen Vergleichsportalen bessere Konditionen angeboten werden. Bei solchen Klauseln ist eine kartellrechtliche Einzelfallprüfung erforderlich.
Ausgang des Verfahrens
Check24 konnte das Verfahren durch Verpflichtungszusagen gegenüber dem Bundeskartellamt beenden:
- Check24 verpflichtet sich, keine Bestpreisklauseln mehr zu verwenden, die Energieversorgern günstigere Preise auf anderen Portalen oder im Direktvertrieb untersagen.
- Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf bestehende Verträge. Check24 wird darin enthaltene Bestpreisklauseln nicht durchsetzen und die Verträge neu fassen.
- Kein „Dimming“: Check24 verpflichtet sich, die Sichtbarkeit oder das Ranking eines Anbieters nicht deshalb zu verschlechtern, weil dieser an anderer Stelle niedrigere Preise verlangt.
Das Bundeskartellamt hat diese Zusagen akzeptiert und für verbindlich erklärt. Die zugehörige Pressemitteilung vom 24. Februar 2026 finden Sie hier. Die ausführliche Entscheidung kann hier abgerufen werden.
Folgen für Vergleichsplattformen und Anbieter
Die Entscheidung des Bundeskartellamts hat Signalwirkung über den Energiesektor hinaus. Sie ermahnt Plattformbetreiber zu kartellrechtskonformem Verhalten und zeigt, dass die Anbieter auf diesen Plattformen den Betreibern nicht schutzlos ausgeliefert sind. Besonders brisant: Das Verfahren und die damit einhergehenden Verbesserungen gehen auf Beschwerden von solchen Anbietern zurück.
Händler und sonstige Anbieter auf Plattformen können die Entscheidung des Bundeskartellamts deshalb zum Anlass nehmen, die ihnen auferlegten Vertragsbedingungen der Plattformbetreiber kritisch zu überprüfen. Auch lohnt es sich, etwaige Benachteiligungen durch die Plattformen (wie z.B. Dimming) zu dokumentieren. So kann zum einen die Verhandlungsposition gegenüber der Plattform gestärkt werden und gleichzeitig eine Beschwerde beim Bundeskartellamt oder einer anderen Kartellbehörde vorbereitet werden.
Auch wenn Check24 durch geschickte Verteidigung einem langwierigen Verfahren und einem Bußgeld entgehen konnte, ist der Verfahrensausgang kein Freifahrtschein für Plattformbetreiber. Die mit einem solchen Verfahren verbundenen Kosten wie auch die sonstigen Nachteile (z.B. Rufschaden) können die wirtschaftlichen Vorteile einer solchen Klausel übersteigen. Eine vorausgehende kartellrechtliche Prüfung kritischer Klauseln sowie eine passgenaue Kartellrechts-Compliance hilft, die mit dem Plattformbetrieb verbundenen kartellrechtlichen Risiken wirksam zu adressieren.
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