China verschärft die Besteuerung ausländischer persönlicher Einkünfte
- China fordert verstärkt die Meldung ausländischer persönlicher Einkünfte ein.
- CRS-Daten führen zu mehr Prüfungen weltweiter Einkünfte durch die Behörden.
- Nichtmeldung kann als Steuerhinterziehung gelten und ohne Frist verfolgt werden.
- Betroffene sollten Einkünfte prüfen und Steuererklärungen unverzüglich anpassen.
Steuerliche Ansässigkeit in China und weltweite Einkünfte
Gemäß dem chinesischen Gesetz zur persönlichen Einkommensteuer („Individual Income Tax, IIT“) sind steuerliche Ansässige verpflichtet, chinesische IIT auf ihre weltweiten persönlichen Einkünfte zu zahlen. Internationale Steueranrechnungsregeln dienen der Vermeidung einer Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte. Daneben befreit die sogenannte „Sechsjahresregel“ bestimmte Teile der persönlichen Einkünfte qualifizierter Einzelpersonen von der Steuer. Dennoch sind bestimmte steuerpflichtige Personen gesetzlich dazu verpflichtet, ihre weltweiten Einkünfte gegenüber den chinesischen Steuerbehörden offenzulegen.
CRS-Datenaustausch als Auslöser für verstärkte Prüfungen
China nimmt am Common Reporting Standard („CRS“) teil. Der erste automatische Austausch von Finanzkontoinformationen zwischen Ländern erfolgte im Jahr 2018 für die Einkünfte aus 2017. Dazu gehören ausländische Investitionserträge, Kapitalgewinne, Einkünfte aus Beschäftigung und Dienstleistungen sowie weitere Einkünfte wie Mieten oder Lizenzgebühren von Einzelpersonen. Dieser Mechanismus ist für die chinesischen Steuerbehörden zu einer wichtigen Informationsquelle geworden. Die oben genannten Erinnerungen wurden wahrscheinlich durch die im Rahmen des CRS ausgetauschten Finanzinformationen ausgelöst.
Betroffene Steuerjahre und gesetzliche Verjährungsfristen
Soweit bekannt, wurden natürliche Personen ausdrücklich aufgefordert, ihre ausländischen Einkünfte aus den Jahren 2022 bis 2024 anzugeben (nicht rückwirkend bis 2017). Grund hierfür ist wahrscheinlich, dass die Verjährungsfrist für nicht gezahlte Steuern – außer bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung oder -betrug – normalerweise von drei Jahre beschränkt. Der genaue Dreijahreszeitraum hängt jedoch von der Definition des Steuerjahres im jeweiligen ausländischen Herkunftsland der Einkünfte ab.
Gefahr der Einstufung als Steuerhinterziehung bei Nichtreaktion
Gut zu wissen: Wenn die Person die Aufforderung von der Steuerbehörde zur Abgabe einer Steuererklärung erhält, die aber nicht nachkommt, gilt dies als vorsätzliche Steuerhinterziehung. In diesem Fall gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren nicht und die Steuerbehörde kann die Steuerhinterziehung unbefristet verfolgen. Erinnerungen können als entsprechende Aufforderung der Steuerbehörden gewertet werden.
Dringender Handlungsbedarf bei nicht gemeldeten Einkünften
Hat eine Person eine Erinnerung erhalten hat und besitzt noch nicht angemeldete ausländische Einkünfte, wird dringend empfohlen, unverzüglich Maßnahmen in China zu ergreifen. Es ist dann wichtig, die ausländischen persönlichen Einkünfte genau zu prüfen und die erforderlichen Steuererklärungen vorschriftsmäßig vorzunehmen. Die Erinnerung ist ein deutliches Anzeichen dafür, dass die ausländischen Einkünfte von den Steuerbehörden überprüft werden.
Prüfpflicht auch ohne behördliche Erinnerung
Auch Personen, die keine Aufforderung erhalten haben, sollten ihre ausländischen persönlichen Einkünfte überprüfen. Dazu gehören ausländische Gehaltseinkünfte oder Einkünfte aus Dienstleistungen, die von ausländischen Unternehmen oder natürlichen Personen gezahlt werden, wie beispielsweise Verwaltungsratsvergütungen. Im nächsten Schritt sollte geprüft werden, ob bereits eine korrekte Erklärung bei den chinesischen Steuerbehörden vorliegt. Ebenso wichtig sind der Steuerstatus und die Steuerbescheinigungen des Auslands im Zusammenhang mit den Offshore-Einkünften.
Komplexität internationaler Steueranrechnung erfordert sorgfältige Planung
Aufgrund unterschiedlicher Definitionen von Steuerjahren und teilweise abweichenden jährlichen Steuererklärungsfristen im Ausland können die Verfahren zur Steueranrechnung in China kompliziert sein. Erforderlich ist hierfür eine sorgfältige Planung durch Steuerberater sowohl in China als auch im Land, in dem die Einkünfte erzielt werden.
Fazit
Die aktuellen Erinnerungen der chinesischen Steuerbehörden zeigen klar, dass ausländische persönliche Einkünfte verstärkt in den Fokus rücken. Betroffene sollten ihre weltweiten Einkünfte sorgfältig prüfen, Steuerunterlagen konsolidieren und eventuelle Risiken zeitnah adressieren, um Verzögerungen oder Sanktionen zu vermeiden.
Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie gerne bei der Analyse Ihrer weltweiten Einkünfte, der Vorbereitung Ihrer Steuererklärungen sowie der Abstimmung mit den lokalen Behörden in China.