China: Gesetz gegen Bodenverschmutzung tritt in Kraft
In China wurde vor Kurzem ein neues Gesetz zur Vorbeugung und Kontrolle von Bodenverschmutzung (Bodenverschmutzungsgesetz) verabschiedet, welches am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Das Gesetz enthält unter anderem Haftungsregelungen in Zusammenhang mit der Vorbeugung, Reduzierung und Sanierung von Bodenverunreinigungen. Es dient darüber hinaus der Festlegung nationaler Standards für die Bewertung von Risiken insbesondere im Hinblick auf Gesundheitsrisiken, den Grad der Verschmutzung und ökologische Risiken. Das Gesetz wird lokalen Regierungen zudem erlauben, strengere Vorschriften zu erlassen.
Mehr Rechtssicherheit
Das neue Bodenverschmutzungsgesetz bringt zunächst mehr Rechtssicherheit, da die zuvor in unterschiedlichen Gesetzen und Bestimmungen verstreuten Vorschriften nun in einer Norm zusammengefasst und geregelt werden. Abzuwarten bleibt jedoch der Erlass zu den Durchführungsbestimmungen, die die Pflichten und Maßnahmen näher konkretisieren.
Das Gesetz sieht vor, dass eine Informationsplattform eingerichtet wird. Auf dieser Plattform sollen neben den Landentwicklungsplänen Aspekte zum Schutz des Bodens und der Umwelt aufgenommen und ein System zur ökologischen Überwachung des Bodens implementiert werden. Der Öffentlichkeit soll durch die Plattform eine höhere Transparenz zugesichert werden. Zudem soll die Öffentlichkeit durch entsprechende Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten der Plattform mit einbezogen werden.
Auswirkungen auf Unternehmen
Für (insbesondere produzierende) Unternehmen und Inhaber von Landnutzungsrechten enthält das Bodenverschmutzungsgesetz neue Verpflichtungen. Unternehmen sind nunmehr verpflichtet, effektive Maßnahmen zur Vorbeugung beziehungsweise Reduzierung von Bodenverunreinigungen zu ergreifen und haften für von ihnen verursachte Verunreinigungen.
Im Fall einer Verunreinigung ist zunächst der Grad der Verschmutzung zu ermitteln. Übersteigt der Verschmutzungsgrad den festgelegten Grenzwert, ist eine Risikobewertung vorzunehmen und der entsprechende Bericht bei der zuständigen Behörde einzureichen. Diese können das Grundstück sodann in eine Liste von Flächen aufnehmen, die dem Risikomanagement, der Kontrolle und Sanierung unterliegen. In einem solchen Fall muss der Verursacher geeignete Schritte zur Kontrolle der Verschmutzungsrisiken ergreifen. Wird die Sanierung des Bodens erforderlich, muss der Verursacher einen entsprechenden Maßnahmenplan vorlegen und, nach Prüfung des Plans, die Verunreinigungen beseitigen. Die Beseitigungsmaßnahmen als auch die weiteren Maßnahmen in Bezug auf das Risikomanagement und die laufende Überwachung sind durch einen unabhängigen Gutachter zu bewerten.
Darüber hinaus können bei Verstößen gegen die Regelungen Bußgelder gegen Unternehmen verhängt werden. In bestimmten Fällen können auch (Haft-)Strafen gegen die verantwortlichen Führungskräfte verhängt werden.
Steuererleichterungen für umweltbewusste Unternehmen
Das Gesetz sieht zudem die Möglichkeit von Steuererleichterungen für Unternehmen vor, die sich für Bodenkontrollen und -sanierungen einsetzen. Wie bereits oben erwähnt, müssen in diesem Fall die Durchführungsbestimmungen mit genaueren Erläuterungen abgewartet werden.
Wir sehen darüber Chancen für Unternehmen, die sich auf Bodensanierungen spezialisiert haben, da mit einer Zunahme von Aufträgen durch entsprechende Sanierungsarbeiten gerechnet werden kann.
Handlungsempfehlungen
Unternehmen sollten ihre Vorkehrungen zur Verhinderung von Bodenverunreinigen prüfen und gegebenenfalls anpassen. Zudem sollten interne Regelungen im Hinblick auf Bodenverschmutzungen angepasst werden. Dies kann insbesondere auch ein entsprechender Notfallplan sein.
Zu beachten ist ferner, dass das Gesetz in Bezug auf die Beseitigung von Verschmutzungen und Bodensanierung den Verursacher verantwortlich macht. Allerdings kann es Situationen geben, bei denen der Verursacher nicht mehr festgestellt werden kann oder die Verursachung streitig ist. In solchen Fällen ist der Inhaber des Landnutzungsrechts verantwortlich (eine Bestimmung zur Feststellung des Verursachers in solchen Fällen soll jedoch erarbeitet werden).
Die Frage möglicher Bodenverunreinigungen sollte daher auch bei geplanten Vertragsabschlüssen wie Übertragung von Landnutzungsrechten, Share oder Asset Deals als auch Miet- bzw. Pachtverträgen berücksichtigt werden.