Veröffentlicht am 12. Januar 2017
Lesedauer ca. 3 Minuten

China: Verschärfte Regelungen zum grenzüberschreitenden Kapitalverkehr

Jiawei Wang, LL.M.
Partner
Attorney at Law (China), Legal Counsel
Xiaomei Fu, LL.M.
Partnerin
Legal Counsel
Kontaktieren Sie uns:
Jetzt Kontakt aufnehmen
Die anhaltende Schwäche des chinesischen Yuan gegenüber dem Dollar und eine verschärfte Kapital­flucht­­problematik haben die chinesische Zentral­bank PBOC sowie die ihr angegliederte Devisenmanagement­behörde „SAFE” dazu bewogen, eine Reihe von Maßnahmen zur Kontrolle und Über­wachung von Devisen- und Kapital­transfers ins Ausland zu ergreifen.

Auswirkungen und Einschätzungen zur weiteren Entwicklung

Bei ausländischen In­vestoren führt das zu einer ver­stärkten Unsicherheit bzw. Furcht vor erhöhten Kapitalverkehrs­beschränkungen in China. An­zeichen für die Einführung echter Kapital­­verkehrskontrollen, die das Geschäft der aus­ländischen Investoren vor Ort nachhaltig beein­trächtigen könnten, sehen wir indes derzeit nicht.

Anpassung der Berichtspflicht für Bartransaktionen

Ende Dezember 2016 hat die Zentralbank einen ursprünglich bereits 2006 vorhandenen Vorschriften­katalog zu „Berichtspflichten” der Finanz­institute bei großvolumigen und „verdächtigen” Transaktionen revidiert und erneut erlassen. Er wird zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Der neuen Vorschrift nach wird die Schwelle für eine Berichts­pflicht von Bartransaktionen von Finanz­institutskunden für Ein­zahlungen und Abhebungen von bisher 200.000 Renminbi auf 50.000 Renminbi herabgesenkt. Der Kreis der von der Berichtspflicht erfassten Institute wird von Geschäftsbanken auch auf andere Zahlungsverkehrsdienstleister wie Alipay oder Fondsgesellschaften ausgeweitet. Die grundsätzlich für Privatpersonen gewährte Devisenumtauschquote im Gegenwert von 50.000 US-Dollar pro Kalender­jahr bzw. 10.000 US-Dollar pro Transaktions­tag wird dabei nicht angetastet. Allerdings müssen chinesische Kunden künftig wesentlich aufwendigere Formulare für den Devisen­tausch ausfüllen und versichern, dass Trans­aktionen nicht dem Erwerb von Immobilien im Ausland, Finanz­investments oder sonstigen unerlaubten Ver­wendungs­zwecken dienen

Unserer Einschätzung nach stellen diese Maßnahmen derzeit keine Ein­schränkungen des Kapitalverkehrs dar. Vielmehr dienen sie in erster Linie dazu, auch bislang illegale Devisen­transfers zu unterbinden, bzw. schärfer zu kontrollieren. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Eindämmung einer Kapitalausfuhr zum Zweck von Immobilienkäufen im Ausland, nachdem vermögende Chinesen in den letzten Jahren massive Engage­ments in diesem Bereich getätigt haben. Ferner wird mit diesen Maß­nahmen eine stärkere Überwachung und Ver­hinderung von Geldwäsche­aktivitäten und Terroris­mus­finanzierung beabsichtigt.

Kontrolle durch Geschäftsbanken und Auswirkungen auf den Kapitalverkehr

Neben dem soeben erwähnten förmlichen Vorschriftenkatalog hat die chinesische Zentral­bank bereits Ende November 2016 weitere formlose An­weisungen an die Geschäfts­banken wegen einer verschärften Kontrolle von Kapitalabflüssen erteilt. Die Auswirkungen sind schwieriger zu beurteilen.

Inhaltlich hat die Zentralbank angeordnet, dass die SAFE über jeden Devisentransfer, der einen Wert von 5 Mio. US-Dollar oder mehr erreicht, be­nachrichtigt werden muss und ggf. ein Abstimmungs­gespräch mit der Zentralbank und SAFE zu erfolgen hat. Diese Anweisung hat das Potenzial, Auslandstransfers in Renminbi (Yuan) oder Fremdwährung sowohl von chinesischen als auch ausländischen Firmen zu erschweren. Das würde grds.einen Rückschritt von der im Rahmen der Shanghaier Freihandels­zone erprobten Freizügig­keiten im Kapital­verkehr bedeuten. Ebenfalls werden Gewinnrück­überweisungen bzw. Dividendenausschüttungen ausländischer Firmen in China an ihre Muttergesell­schaften hierdurch erschwert. In der Praxis ist derzeit jedoch festzu­stellen, das primär chinesische Unternehmen im Mittelpunkt dieser Maßnahmen stehen. Aus­gelöst wurde das v.a. durch die in den letzten Monaten verstärkt großvolumigen Renminbi-Transfers an den Hongkonger Offshore-Markt, an dem Gelder unbeschränkt in Dollar umgewandelt werden können. Aufgrund fehlender klarer Bestimmungen besteht bei einigen Banken derzeit die Tendenz, mit der Ausführung größerer Trans­­aktionen abzuwarten, wodurch die Gefahr besteht, in der geschäftlichen Praxis weitere Unruhe zu erzeugen.

Interessen Chinas und Ausblick

Bei den informellen Anweisungen der Zentralbank ist zu berücksichtigen, dass das Ziel der neuen Regelungen nicht die Beschränkung des regulären Geschäfts­­betriebs ausländischer Unternehmen ist, sondern vielmehr eine getarnte Kapitalflucht durch chinesische Kapitaltransfers ins Ausland unterbunden werden soll. Ein Interesse Chinas an einer Behinderung des Kapitalverkehrs von ausländischen Unternehmen ist nicht ersichtlich. So ist im Gegenteil festzustellen, dass das Land weiterhin auf eine Anregung ausländischer Direktinvestitionen wie auch Engagements in den Wertpapiermärkten abzielt, gerade auch um Kapitalflüsse nach China zu generieren. Das zeigt sich bspw. in der weiteren Lockerung der Marktzugangsbedingungen für ausländische Investoren durch die Öffnung verschiedener Sektoren in den letzten Jahren.

Derzeit gehen wir davon aus, dass es im Zuge einer Stabilisierung der Wechselkurs­erwartungen bald wieder zu einer Rückkehr zu den gewohnten Modalitäten bei Auslands­überweisungen von ausländischen Firmen in China kommen wird. Wir werden das Thema weiter im Auge behalten und berichten, sofern sich neue Entwicklungen ergeben.