Wirtschaftsstreitigkeiten vor Commercial Courts und Commercial Chambers
- Attraktive Alternativen zu klassischen Zivilverfahren
- Am besten in Streitbeilegungsklausel bei Vertragsgestaltung berücksichtigen
- Unsere Experten finden die für Sie beste Lösung
Die neuen Spruchkörper sollen den Justizstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb stärken und wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten wieder mehr an die staatliche Gerichtsbarkeit binden – so der Gedanke des Gesetzgebers (BT-Drs. 20/8649, S. 1 und 16).
Nach dem ersten Jahr stellt sich daher die Frage: Was bieten die neuen Gerichte tatsächlich? Wann kann sich ein Verfahren vor einem Commercial Court oder einer Commercial Chamber lohnen? Und was ist bei der Gestaltung von Verträgen mit Blick auf die neuen Möglichkeiten zu beachten?
Was sind Commercial Courts und Commercial Chambers?
Mit dem zum 1. April 2025 in Kraft getretenen Justizstandort-Stärkungsgesetz wurde den Bundesländern ermöglicht, einen Commercial Court an einem ihrer Oberlandesgerichte einzurichten (§ 119b GVG). Dieser ist für bestimmte wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten in erster Instanz zuständig, sofern die Parteien dies übereinstimmend vereinbaren und ein Streitwert von mindestens 500.000 Euro erreicht wird. Erfasst sind insbesondere komplexe Streitigkeiten aus dem Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, dem Handels- und Vertriebsrecht sowie angrenzenden wirtschaftsrechtlichen Bereichen.
Sie haben Fragen zu den Commercial Courts und Commercial Chambers? Wenden Sie sich gerne direkt an unseren Experten Yannic Christanz: yannic.christanz@roedl.com.
Der wichtigste Unterschied zu einem regulären Zivilverfahren liegt im Instanzenzug: Gegen eine Entscheidung des Commercial Courts gibt es keine Berufung. Stattdessen kann unmittelbar Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Das kann das Verfahren beschleunigen, bedeutet aber auch, dass der Prozess bereits in erster Instanz besonders sorgfältig vorbereitet und geführt werden muss.
Ergänzend können die Länder Commercial Chambers an ihren Landgerichten einrichten (§ 184a GVG). Dabei handelt es sich um spezialisierte Zivilkammern, die in den regulären Instanzenzug eingegliedert sind. Berufungen gegen ihre Entscheidungen führen regelmäßig zu einem Commercial Court.
Einheitlicher Rahmen, unterschiedliche Modelle
Die konkrete Ausgestaltung von Commercial Court und Commercial Chamber unterscheidet sich zwischen den Bundesländern teilweise erheblich. Einige Länder setzen auf stark spezialisierte Commercial Courts, etwa mit Schwerpunkten im Gesellschaftsrecht und Post-M&A, im Bau- und Architektenrecht oder in den Bereichen Luft- und Raumfahrt sowie See- und Logistikstreitigkeiten. Andere Länder verfolgen einen breiteren Ansatz ohne thematische Einschränkung.
Auch verfügen nicht alle Länder, die Commercial Courts eingerichtet haben, über Commercial Chambers. In Ländern mit mehreren Oberlandesgerichten kann zudem die Besonderheit bestehen, dass Berufungen gegen Entscheidungen einer Commercial Chamber zu einem Oberlandesgericht führen, an dem kein Commercial Court besteht.
Für Unternehmen bedeutet dies: Wer die neuen Möglichkeiten nutzen möchte, sollte die landesrechtlichen Besonderheiten prüfen und dies in seiner Gerichtswahlentscheidung frühzeitig berücksichtigen.
Welche Vorteile bieten Commercial Court und Commercial Chamber?
Ein zentraler Vorteil liegt in der Spezialisierung. Die Commercial Courts und Commercial Chambers sind auf wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ausgerichtet und sollen insbesondere bei komplexen Sachverhalten eine fachlich spezialisierte und effiziente Verfahrensführung gewährleisten.
Hinzu kommen neue Möglichkeiten bei der Gestaltung des Verfahrens. Ein Organisationstermin (§ 612 ZPO) soll es dem Gericht und den Parteien frühzeitig erlauben, das Verfahren zu strukturieren. In dem Termin kann das Verfahren zeitlich gegliedert, der Vortrag der Parteien abgeschichtet und über die Nutzung des ebenfalls neuen Wortprotokolls (§ 613 ZPO) entschieden werden. Dieses ermöglicht eine wortgetreue Mitschrift der mündlichen Verhandlung und kann daher für Beweiszwecke ein Vorteil sein. Während manche Bundesländer hierfür menschliche Protokollanten einsetzen, arbeiten andere an KI-gestützten Lösungen.
Die Gestaltungsmöglichkeiten des Organisationstermins sind allerdings nicht unbegrenzt. Wesentliche Verfahrensgrundsätze der staatlichen Gerichtsbarkeit bleiben daher auch vor den neuen Spruchkörpern gewahrt.
Verfahren auf Englisch
Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, Verfahren vor Commercial Court und Commercial Chamber auch auf Englisch zu führen. Eine Ausnahme hiervon bildet der sächsische Commercial Court, der Verfahren ausschließlich in deutscher Sprache erlaubt.
Während vor den Commercial Courts stets zwischen Deutsch und Englisch gewählt werden kann, führen einzelne Commercial Chambers – etwa in Hamburg und Nordrhein-Westfalen – ihre Verfahren ausschließlich auf Englisch. Wer in diesen Ländern eine deutschsprachige Verfahrensführung wünscht, muss daher vor eine klassische Zivilkammer des Landgerichts ziehen.
Gerade für international tätige Unternehmen ist dies ein erheblicher Vorteil, da nicht zwingend auf Deutsch verhandelt wird und englischsprachige Schriftsätze und Anlagen auch ohne Übersetzung in das Verfahren eingebracht werden können. Möglich sind dabei nicht nur rein deutsche oder rein englische Verfahren: Auch Mischformen, bei denen einzelne Verfahrensbestandteile in deutscher und andere in englischer Sprache geführt werden, sind denkbar, sofern die Parteien sich hierauf einlassen.
Eine durchgehend englische Verfahrensführung über alle Instanzen hinweg ist derzeit allerdings noch nicht garantiert: Vor dem Bundesgerichtshof ist hierfür ein besonderer Antrag der Parteien und eine Zustimmung des Gerichts erforderlich.
Commercial Court oder Schiedsgericht?
Die neuen Spruchkörper ergänzen die Möglichkeiten der staatlichen Gerichtsbarkeit. Für Unternehmen stellt sich daher – insbesondere bei internationalen Geschäftsbeziehungen – verstärkt die Frage, ob Streitigkeiten vor einem staatlichen Gericht oder vor einem Schiedsgericht gelöst werden sollen.
Für die Schiedsgerichtsbarkeit sprechen weiterhin gewichtige Vorteile, insbesondere die Vertraulichkeit, die weitreichende Verfahrensautonomie und die grenzüberschreitende Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen. Demgegenüber bieten die Commercial Courts und Commercial Chambers die Vorteile der staatlichen Gerichtsbarkeit, insbesondere die Möglichkeit, Zeugen durch das Gericht laden zu lassen, Dritte in das Verfahren einzubeziehen und staatliche Zwangsmaßnahmen betreiben zu lassen. Hinzu kommen die meist geringeren Kosten gegenüber Schiedsverfahren.
Welches Streitbeilegungsmodell im Einzelfall am besten geeignet ist, sollte daher sorgfältig geprüft und anhand der konkreten Umstände entschieden werden.
Was bedeutet das für die Vertragsgestaltung?
Die Entscheidung über das zuständige Gericht wird häufig nicht erst dann getroffen, wenn bereits gestritten wird, sondern schon bei der Vertragsgestaltung, wenn über eine Streitbeilegungsklausel verhandelt wird.
Bei der Vereinbarung eines Gerichtsstands geht es daher nicht mehr nur um die Frage, ob eine Streitigkeit vor einem staatlichen Gericht oder einem Schiedsgericht ausgetragen werden soll. Auch innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit stehen inzwischen verschiedene Optionen zur Verfügung. Je nach Art der Streitigkeit kann die Wahl einer klassischen Zivilkammer, einer Commercial Chamber oder eines Commercial Courts sinnvoll sein. Maßgeblich sind dabei insbesondere der potenzielle Streitwert, die gewünschte Verfahrenssprache und nicht zuletzt auch die jeweiligen landesrechtlichen Besonderheiten.
Gerade bei international geprägten Geschäftsbeziehungen empfiehlt es sich deshalb, bereits bei Vertragsschluss zu prüfen, welches Streitbeilegungsmodell den Interessen der Vertragsparteien am besten entspricht. Eine sorgfältig gestaltete Gerichtsstands- oder Schiedsvereinbarung kann dazu beitragen, spätere Zuständigkeitsfragen zu vermeiden und von vornherein eine günstige prozessuale Ausgangslage zu schaffen.
Fazit
Die Commercial Courts und Commercial Chambers erweitern die Möglichkeiten für Unternehmen, wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten vor spezialisierten staatlichen Gerichten auszutragen. Insbesondere diese Spezialisierung, die Möglichkeit einer englischsprachigen Verfahrensführung und die neuen Instrumente zur Strukturierung des Verfahrens können bei geeigneten Streitigkeiten attraktive Alternativen zu klassischen Zivilverfahren bieten.
Gleichzeitig wird die Wahl des richtigen Streitforums anspruchsvoller. Neben den klassischen staatlichen Gerichten und der Schiedsgerichtsbarkeit stehen inzwischen weitere Optionen zur Verfügung. Gerade bei komplexen oder international geprägten Geschäftsbeziehungen lohnt es sich daher, die Frage des geeigneten Streitforums nicht erst im Konfliktfall zu stellen. Die maßgeblichen Weichen werden häufig nämlich schon bei der Vertragsgestaltung gestellt.