„CSRD-Readiness“ mithilfe der erstellungsbegleitenden Prüfung
Umso wichtiger ist, das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung ernst zu nehmen und unmittelbar mit der Vorbereitung auf die CSRD zu beginnen. Dabei empfiehlt sich, den Prüfer von Beginn an im Rahmen einer erstellungsbegleitenden Prüfung einzubinden, um auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht keine unnötigen Schleifen zu gehen und womöglich erst im Rahmen der späteren Prüfung mit begrenzter Sicherheit mit Prozessschwächen und fehlender Dokumentation konfrontiert zu werden.
Prüferische Begleitung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der künftige Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD wird einer verpflichtenden Prüfung unterliegen und als Bestandteil des Lageberichts veröffentlicht. Durch die verpflichtende Prüfung des Berichts soll das Vertrauen in Nachhaltigkeitsinformationen für die Nutzer und Stakeholder erhöht und die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Ebene mit der finanziellen Berichterstattung gestellt werden. Dass der Nachhaltigkeitsbericht später geprüft wird, heißt allerdings nicht, dass lediglich geprüft wird, ob der Bericht vorhanden ist, im Gegenteil: die Nachhaltigkeitsberichte werden einer inhaltlichen Prüfung mit zumindest begrenzter Sicherheit unterzogen. Damit das funktioniert, müssen Nachhaltigkeitsberichte mit der gleichen Sorgfalt wie Finanzberichte erstellt werden. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft haben die Verantwortung für die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Dies beinhaltet, prüffähige Prozesse für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu definieren, klare Verantwortlichkeiten festzulegen, wirksame Kontrollen zu implementieren sowie eine ordnungsgemäße Dokumentation aufzusetzen.
Die neue Regulatorik bedeutet für viele Anwender das Aufsetzen einer neuen Form der Berichterstattung, die weite Teile des Unternehmens einbindet, unterschiedlichste Datenquellen umfasst und Auslegungen der jungen gesetzlichen Normen erfordert. Die (Wirtschafts-)Prüfer können durch eine erstellungsbegleitende Prüfung dabei frühzeitig und entlang des unternehmensinternen Projekts prüferische Rückmeldung zu Projektansätzen, Auslegungen, Prozessen, Datenpunkten, Kontrollen und der Dokumentation geben. Dabei können wir Erfahrung aus einer Vielzahl von Projekten sowie der sich ständig weiterentwickelnden Auslegungen durch Berufsstand und Anwendercommunity einfließen lassen. Die Ersteller können so bei der Einführung der neuen Berichterstattung frühzeitig auf die Rückmeldung aus der prüferischen Begleitung reagieren und ihre Konzepte, Prozesse und Dokumentation zeitnah so anpassen, dass diese der späteren verpflichtenden Prüfung im ersten Berichtsjahr standhält. Aufgrund der Komplexität der neuen Berichterstattung und meist begrenzten Ressourcen auf Seiten der Ersteller spielt zeitnahe prüferische Rückmeldung eine wichtige Rolle. So kann z. B. die nichtsachgerechte Umsetzung der doppelten Wesentlichkeit erhebliche Auswirkungen auf die Datenpunkte und deren konzeptionelle und prozessuale Umsetzung haben. Werden diese Fehler erst spät im Prozess identifiziert, kann es für die Ersteller insbesondere in internationalen Konzernen schwer sein, fehlende Datenpunkte vollständig und richtig im Rahmen der verbleibenden Zeit zur ersten Berichterstattung zu erheben. Wesentliche Fehler können dann möglicherweise Einschränkungen oder Versagungen der Prüfvermerke nach sich ziehen.
Ablauf und Beitrag der prüferischen Begleitung
Die prüferische Begleitung beginnt bereits in der Vorbereitungsphase des Einführungsprojekts. Dabei werden die Projektpläne und das Scoping der Ersteller prüferisch auf den Einklang mit den Anforderungen der CSRD und ESRS geprüft. Hiernach folgt in der Regel der weichenstellende Schritt der Wesentlichkeitsanalyse. Gerade in dieser Phase empfiehlt es sich, prüferisches Feedback zu Konzeption, Durchführung und den Ergebnissen zu erhalten, da die Wesentlichkeitsanalyse viele Parameter für die weiteren Schritte im CSRD-Berichtserstellungsprozess festlegt. Nach der Wesentlichkeitsanalyse müssen die notwendigen fachlichen Konzepte zur Datenerhebung erstellt und deren prozessuale Umsetzung vom Ersteller in Angriff genommen werden, gefolgt von der erstmaligen Datenerhebung im Rahmen von Testläufen und der Aufbau der Berichtsstruktur im Einklang mit den ESRS. In all diesen Phasen kann die projektbegleitende Prüfung Mehrwert für den Ersteller bringen und helfen, die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung noch vor der erstmaligen Veröffentlichung zu verbessern. Die prüferische Begleitung kann zudem Synergien für die erstmalige verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen, da der Prüfer die Einführung der neuen Prozesse eng prüferisch begleitet hat, Prozessschwächen vor der eigentlichen Prüfung durch den Ersteller behoben werden konnten und so der Aufwand im Rahmen der erstmaligen Prüfung reduziert werden kann.
Fazit
Die prüferische Begleitung der erstmaligen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS hilft Unternehmen, frühzeitig den Weg in die richtige Richtung einzuschlagen. Es reduziert Schwächen in der fachlichen und prozessualen Umsetzung der neuen Regulatorik und trägt so zu belastbaren und vertrauenswürdigen Nachhaltigkeitsberichten bei. Durch das prüferische Feedback können Prozesse rechtzeitig an die gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Die Einschätzung der Prüfungsfähigkeit gibt einen Anhaltspunkt, welche Schritte in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen der CSRD noch zu gehen sind. Als Wirtschaftsprüfer begleiten wir unsere Mandanten auf dem neuen Weg der Nachhaltigkeitsberichterstattung, geben Sicherheit und tragen letztlich zum Vertrauen der Stakeholder in die künftige transparente und nachvollziehbare Nachhaltigkeitsberichterstattung bei. Ziel ist, dass unsere Mandaten die verbleibende Zeit bestmöglich nutzen, um zielgerichtet die künftigen regulatorischen Anforderungen so zu erfüllen, dass aus prüferischer Sicht qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsberichte entstehen, die die notwendige Transparenz für die nachhaltige Entwicklung liefern.