Der neue DAWI‑Freistellungsbeschluss 2025/2630/EU: Modernisierter Rechtsrahmen für Betrauungen und Ausgleichsleistungen
- EU 2025/2630 modernisiert Beihilferecht für DAWI grundlegend.
- Neuer Beschluss erweitert Anwendungsbereich und Schwellenwerte.
- Neue Kategorien wie „erschwinglicher Wohnraum“ schaffen Gestaltungsspielräume.
- Compliance-Anforderungen für Kommunen und öffentliche Unternehmen steigen.
Neuer DAWI Freistellungsbeschluss verabschiedet
Mit dem Beschluss (EU) 2025/2630 hat die Europäische Kommission den bisherigen SGEI Freistellungsbeschluss aus dem Jahr 2012 umfassend überarbeitet. Die Reform reagiert auf veränderte Marktbedingungen sowie auf strategische Herausforderungen der Daseinsvorsorge – insbesondere in den Bereichen Wohnen, Pflege, Energie, Abfall / Abwasser und kritische Arzneimittel. Für Kommunen, öffentliche Unternehmen und sonstige DAWI Träger ergeben sich neue Handlungsspielräume, zugleich steigen die Anforderungen an Betrauungen und Kostenstrukturen.
Erweiterter Anwendungsbereich und höhere Schwellenwerte
Der Beschluss präzisiert und erweitert die Schwellenwerte, bis zu denen Ausgleichsleistungen ohne Notifizierung zulässig sind. Für allgemeine DAWI außerhalb des Verkehrssektors gilt nun eine Freistellung bis 20 Mio. EUR pro Jahr. Soziale Dienstleistungen und Krankenhäuser bleiben weiterhin ohne Obergrenze freigestellt. Neu hinzu kommen freigestellte DAWI für „kritische Arzneimittel“ sowie angehobene Schwellen für Flughäfen und Häfen. Damit wird die praktische Anwendbarkeit des Beschlusses – insbesondere für kommunale Unternehmen – erheblich ausgeweitet.
Schärfere Anforderungen an Betrauungsakte
Der neue Beschluss verlangt eine deutlich präzisere Ausgestaltung von Betrauungsakten. Erforderlich sind u. a. eine klare Beschreibung der DAWI, Regelungen zu Dauer und geografischem Umfang, ein transparenter Vergütungsmechanismus, Vorgaben zur Überkompensationskontrolle sowie Maßnahmen zur Rückforderung. Diese Vorgaben betreffen sämtliche DAWI Sektoren, einschließlich Energie, Abfall, Wasser / Abwasser, soziale Dienste und Infrastruktur. Viele bestehende Betrauungen müssen daher überprüft und angepasst werden.
Präzisierte Vorgaben zur Berechnung der Ausgleichsleistungen
Neu geregelt bzw. konkretisiert wurden die Nettokostenberechnung, Anforderungen an die Trennungsrechnung bei gemischten Tätigkeiten sowie die Ermittlung des „angemessenen Gewinns“ (grundsätzlich Swap Satz + 100 Basispunkte). Überkompensationskontrollen müssen in der Regel mindestens alle fünf Jahre durchgeführt werden. Einrichtungen mit ≥ 95 % DAWI Tätigkeit und vollständiger Reinvestition der Gewinne profitieren von Erleichterungen.
Neue Transparenzpflichten ab 2028
Ab 1. Januar 2028 müssen Mitgliedstaaten ein zentrales Beihilferegister führen und DAWI Beihilfen über 1 Mio. EUR veröffentlichen. Damit steigen die Anforderungen an Dokumentation und Compliance für öffentliche Unternehmen und Kommunen.
Übergangsfristen
Für bestehende SGEI Regelungen gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Soziale DAWI genießen einen Bestandsschutz bis zum Ende des jeweiligen Betrauungszeitraums.
Fazit
Der neue DAWI Freistellungsbeschluss schafft erhebliche neue Flexibilitäten für kommunale Daseinsvorsorge, soziale Einrichtungen, Gesundheitsversorgung, kommunale Wohnungsunternehmen und kritische Infrastruktur. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Betrauungsakte, Kostenrechnung, Transparenz und Überkompensationskontrollen deutlich. RÖDL unterstützt öffentliche Auftraggeber und kommunale Unternehmen dabei, bestehende DAWI Strukturen an den neuen Rechtsrahmen anzupassen und neue Gestaltungsmöglichkeiten rechtssicher zu nutzen.