Veröffentlicht am 24. Juni 2026
Lesedauer ca. 5 Minuten

Dedicated KI für Compliance und Datensouveränität

  • Aus dem Wirtschaftsmagazin "Entrepreneur", Ausgabe 2026
Roland Leick
Partner
Geschäftsführer cloudgermany.de GmbH, Geschäftsführer Rödl IT Operation GmbH
Stefan Alexander Breider
Associate Partner
Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Rechtsanwalt
Der Einsatz von KI im Unternehmen wird zunehmend zum Wettbewerbsfaktor. Die Nutzung einer KI in Public Clouds mit sensitiven Unternehmensdaten birgt allerdings sowohl rechtliche als auch sicherheitstechnische Risiken. Ferner unterliegt der produktive Einsatz von KI einer zunehmenden Regulierung auf europäischer Ebene – primär durch den EU AI Act, flankiert von der DSGVO sowie sektoralen Vorgaben.

Derzeit beschäftigen sich nahezu alle Unternehmen intensiv mit KI. Während manche nur erste Experimente in einzelnen Abteilungen durchführen, setzen andere bereits auf eine flächendeckende Integration in sämtliche Prozessebenen. Diese wachsende Bandbreite an Einsatzszenarien macht deutlich, dass KI längst kein reines IT-Thema mehr ist, sondern zu einem strategischen Wettbewerbsfaktor avanciert – insbesondere dann, wenn sämtliche Unternehmensdaten in die Analyse einfließen.

Doch die Verlockung großer Datenmengen geht Hand in Hand mit fundamentalen Bedenken. Der Verlust der Kontrolle über sensible Informationen und die damit verbundene Hoheitsfrage stehen im Zentrum der Diskussion. Unternehmen fragen sich, wer letztlich über die Daten entscheidet und welche Konsequenzen eine dauerhafte Nutzung von Public-KI-Diensten für die Kostenstruktur hat. Anders als bei klassischen Lizenzmodellen lassen sich die Ausgaben für Cloud-basierte KI-Anwendungen nur schwer planen; sie können bei wachsender Nutzung exponentiell ansteigen und die Budgetierung erheblich erschweren.

Die Entscheidung, KI-Lösungen in öffentlichen Clouds zu betreiben, wirft zudem rechtliche und sicherheitstechnische Fragen auf. Sensible Unternehmensdaten können unbeabsichtigt außerhalb der EU verarbeitet werden – ein Szenario, welches nicht nur gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen kann, sondern auch das Risiko eines Datenabflusses erhöht. Fehlende Transparenz über die zugrunde liegenden Algorithmen und Modelle erschwert zudem die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und kann das Vertrauen von Kunden und Aufsichtsbehörden untergraben. Die Abhängigkeit von US-Anbietern verstärkt diese Problematik zusätzlich, da unterschiedliche Rechtsrahmen und mögliche Exportkontrollen das Risiko einer unkontrollierten Datenweitergabe erhöhen.

Ein weiterer kritischer Punkt ist der sogenannte Vendor Lock In. Sobald ein KI-Projekt live geschaltet ist, sind Unternehmen häufig stark an den jeweiligen Anbieter gebunden – sowohl technisch als auch finanziell. Der Wechsel zu einer alternativen Plattform erfordert nicht nur umfangreiche Migrationsaufwände, sondern kann auch zu erheblichen Zusatzkosten führen, weil bereits investierte Datenmodelle und Schnittstellen nicht ohne Weiteres übertragen werden können.

Um diese Herausforderungen zu meistern, sollten Unternehmen einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen:

  1. Datenhoheit sichern – durch klare Governance Modelle und ggf. den Einsatz von Private Cloud oder On-Premise-Lösungen für besonders schützenswerte Informationen.
  2. Kosten transparent kalkulieren – indem Nutzungsszenarien frühzeitig quantifiziert und Preisstrukturen der Anbieter detailliert analysiert werden.
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen prüfen – insbesondere hinsichtlich Datenverarbeitung außerhalb der EU und möglicher Exportbeschränkungen.
  4. Flexibilität bewahren – durch modulare Architekturen und offene Standards, die einen späteren Anbieterwechsel erleichtern.

Nur wer diese Risiken proaktiv adressiert, kann das volle Potenzial von KI ausschöpfen und gleichzeitig die unternehmerische Kontrolle über kritische Daten wahren. In einer Zeit, in der datengetriebene Intelligenz zunehmend zum entscheidenden Differenzierungsmerkmal wird, entscheidet nicht allein die Technologie selbst, sondern die Art und Weise, wie sie verantwortungsbewusst implementiert wird.

Für Unternehmen stellt sich in der Praxis immer weniger die Frage „ob“, sondern vielmehr „wie“ KI rechts konform eingesetzt werden kann. Eine zentrale Erkenntnis dabei: Regulierung adressiert KI nicht eindimensional, sondern entlang verschiedener technischer Ebenen, die jeweils eigene Pflichten auslösen.

Anwendungsebene

Auf der Anwendungsebene steht der konkrete Einsatz von KI-Systemen durch Endnutzer oder Kunden im Fokus. Hier verdichten sich regulatorische Anforderungen hauptsächlich dort, wo KI Entscheidungen vorbereitet oder automatisiert trifft. Zentral sind zunächst Vorgaben zur korrekten Nutzung, Überwachung und menschlichen Kontrolle. Unternehmen müssen sicherstellen, dass KI-Systeme nicht autonom „ungezähmt“ agieren, sondern in organisatorische Kontrollmechanismen eingebettet sind.

Dazu zählen klare Verantwortlichkeiten, ein funktionierendes Incident-Handling sowie dokumentierte Eskalationsprozesse. Besonders strenge Maßstäbe gelten bei branchenspezifischen Hochrisikoanwendungen, etwa in der Kreditvergabe, im Versicherungswesen oder im Personalbereich. Hier verlangt der EU AI Act nicht nur erhöhte organisatorische Sorgfalt, sondern ein durchgängiges Governance Modell für KI- gestützte Entscheidungen.

Ein weiterer Kernpunkt ist die Transparenz gegenüber Nutzern. KI muss als solche erkennbar sein – etwa durch die Kennzeichnung von Chatbots oder automatisierten Assistenzsystemen, zumindest bei begrenztem Risiko. Ziel ist es, Anwender in die Lage zu versetzen, das Verhalten des Systems realistisch einzuordnen.

Flankierend greift das Datenschutzrecht: Die DSGVO fordert belastbare Rechtsgrundlagen, konsequente Datenminimierung und – bei erhöhtem Risiko – die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Gerade die Kombination aus KI und personenbezogenen Daten erweist sich in der Praxis als regulatorischer Brennpunkt.

Softwareebene

Auf der Softwareebene rückt die technische und funktionale Einordnung des KI-Systems selbst in den Vordergrund. Der EU AI Act etabliert erstmals ein risikobasiertes Klassifikationsmodell: von unzulässigen über hochriskante bis hin zu begrenzt oder minimal risikobehafteten Systemen. Diese Einstufung entscheidet unmittelbar über Tiefe und Umfang der Pflichten.

Besondere Aufmerksamkeit erfahren sogenannte General Purpose AI (GPAI), also KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Für sie gelten eigenständige Anforderungen, etwa zur technischen Dokumentation, zur Transparenz der Trainingsdaten sowie zu Sicherheits- und Robustheitsprüfungen. Unternehmen, die solche Modelle entwickeln oder integrieren, müssen sich auf eine neue Qualität regulatorischer Nachweise einstellen.

Für High-Risk-KI-Systeme geht der Gesetzgeber noch weiter: Vorgeschrieben sind unter anderem ein strukturiertes Qualitätsmanagement, lückenloses Logging, Mechanismen der Human Oversight sowie ein systematisches Risiko- und Fehlermanagement. Vor dem Inverkehrbringen ist zudem eine Konformitätsbewertung erforderlich – ein Konzept, das bislang vorrangig aus dem Produktsicherheitsrecht bekannt war, nun aber auch für Software Realität wird.

Damit wird deutlich: KI-Compliance ist nicht allein eine Rechtsfrage, sondern zwingend auch eine Soft ware- und Architekturfrage.

Hardware- und Infrastrukturebene

Die dritte Ebene betrifft die technische Infrastruktur, auf der KI betrieben wird. Hier verschränken sich KI-Regulierung, IT-Sicherheitsrecht und Datenschutz in besonderer Weise.

Gefordert sind robuste, manipulationssichere Betriebsumgebungen, die den Anforderungen an IT- und Cybersicherheit genügen. Dies umfasst unter anderem Zugriffskontrollen, Schutz vor unautorisierten Modelländerungen sowie Maßnahmen zur Absicherung von Trainings- und Produktionsumgebungen. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, greifen zusätzlich die DSGVO-spezifischen Sicherheitspflichten, etwa zur Datensicherheit, Protokollierung und Rollenverteilung. In der Praxis betrifft dies insbesondere Cloud-Setups, hybride Architekturen und den Einsatz externer KI-Dienste.

Für Hochrisikoanwendungen kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Unternehmen müssen in der Lage sein, technische Informationen gegenüber Aufsichtsbehörden bereitzustellen – nachvollziehbar, vollständig und prüfbar. Ohne saubere Dokumentation auf Infrastruktur- und Systemebene ist regulatorische Konformität faktisch nicht darstellbar.

KI-Regulierung erfordert integriertes Denken

Der regulatorische Rahmen für KI folgt keiner isolierten Logik, sondern spannt sich konsequent über Anwendung, Software und Hardware. Unternehmen, die KI erfolgreich und rechtskonform einsetzen wollen, müssen diese Ebenen zusammendenken – organisatorisch, technisch und rechtlich.

KI-Compliance wird damit zu einer Querschnittsaufgabe zwischen Rechtsabteilung, IT, Datenschutz, Informationssicherheit und Management. Wer diese Herausforderung frühzeitig annimmt, schafft nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern auch Vertrauen – bei Kunden, Mitarbeitenden und Aufsichtsbehörden gleichermaßen.

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