ESG-Ziele voranbringen – Dekarbonisierung durch klimafreundliche Fernwärme
- CSRD-konforme Wärmeversorgung erfordert mehr als die physische Energielieferung.
- Verträge und Herkunftsnachweise stärken die Transparenz der Emissionsbilanz.
- Fehlende Nachweise können zu höheren Scope-2-Emissionen führen.
- Grüne Fernwärme benötigt eine prüfbare Zuordnung ihrer Klimaeigenschaften.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) spielt eine große Rolle für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Dabei handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union, mit dem Ziel Unternehmen zur Erstellung und Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten nach einheitlichem europäischem Standard zu verpflichten. Insbesondere Industrieunternehmen sehen sich seitdem mit deutlich erweiterten Anforderungen konfrontiert, ihre Energieverbräuche und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen transparent darzustellen und Dekarbonisierungsmaßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren. In diesem Zusammenhang gewinnt auch die Qualität von einzukaufender Energie, etwa in Form von Fernwärme, zunehmend an Bedeutung.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), als Spezifizierung der CSRD regeln die Details zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen innerhalb der EU. Unternehmen werden zunehmend verpflichtet, ihren Energieverbrauch nach Quellen zu differenzieren sowie ihre Treibhausgasemissionen auszuweisen. Gerade die indirekten Emissionen aus eingekaufter Energie bzw. Wärme stehen dabei im Fokus und fließen als Scope-2-Emissionen in die Treibhausgasbilanzierung ein.
Für die Bilanzierung ist jedoch nicht allein entscheidend, welche Wärme tatsächlich physisch geliefert wird, sondern wie diese Wärme bilanziert wird. Dies führt zu einer wesentlichen Einschränkung: Für die Bilanzierung kommt es nicht nur auf die physische Wärmelieferung an, sondern auch auf die nachvollziehbare Dokumentation der Emissionseigenschaften der gelieferten Wärme. Vertragliche Regelungen und belastbare Nachweise über die Herkunft und Erzeugung der Wärme können dabei eine wichtige Grundlage für eine sachgerechte Emissionsbilanzierung darstellen. Ohne eine solche Absicherung wird die gelieferte Wärme im Zweifel mit dem durchschnittlichen Emissionsfaktor des gesamten Netzes bewertet – was zu deutlich höheren auszuweisenden Emissionswerten führen kann. Dies wäre für die Ausweisung von grüner Fernwärme jedoch gerade essenziell.
Auch zur Übernahme von Spitzenlasten bei grundsätzlich eigener Wärmeversorgung ist das Konzept von bilanziell grüner Fernwärme für viele Unternehmen eine interessante Aufwertung ihres Portfolios.
Vor diesem Hintergrund kommt der vertraglichen Ausgestaltung der Energiebeziehung eine zentrale Bedeutung zu. Unternehmen sollten darauf achten, dass die Lieferung von Fernwärme als Beschaffenheitsvereinbarung entsprechend konkretisiert wird und die Herkunft der Energie eindeutig bestimmt ist. Nur so können die Herkunfts- und Emissionseigenschaften der Wärme transparent dokumentiert und gegenüber Stakeholdern sowie Prüfern nachvollziehbar dargestellt werden.
Eine besondere Rolle dürften künftig Herkunftsnachweise für Wärme spielen, die eine vergleichbare Funktion erfüllen sollen wie Herkunftsnachweise im Strombereich. Sie ermöglichen es, erneuerbare Wärmemengen eindeutig zu identifizieren und einem bestimmten Abnehmer zuzuordnen. Auf dieser Grundlage können die erneuerbaren Anteile einer Wärmelieferung transparenter dokumentiert und künftig gegebenenfalls auch belastbarer in die Emissionsbilanzierung einbezogen werden. Die rechtlichen Grundlagen für Herkunftsnachweise im Wärmebereich wurden bereits mit der Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (GWKHV) geschaffen. Das Umweltbundesamt arbeitet derzeit am Aufbau der entsprechenden Register, sodass die praktische Nutzung von Wärme-Herkunftsnachweisen sukzessive ermöglicht werden soll.
Allerdings ist zu beachten, dass eine „Nullbilanz“ nur unter bestimmten Voraussetzungen erreicht werden kann. Selbst bei einem weitgehenden Einsatz erneuerbarer Energieträger entstehen systembedingt verbleibende Emissionen, etwa durch biogene Prozesse. Auch Netzverluste oder Hilfsenergien können zu verbleibenden Emissionen führen. Ohne eine gezielte bilanzielle Zuordnung emissionsfreier Anteile verbleibt daher regelmäßig ein – wenn auch geringer – Emissionsfaktor. Auch muss sichergestellt werden, dass der Anteil an emissionsfreier Wärme im entsprechenden Wärmenetz auch tatsächlich ausreichend zur Verfügung steht.
Die Nutzung von Fernwärme kann auch unter den neuen regulatorischen Rahmenbedingungen ein wichtiger Baustein der Dekarbonisierungsstrategie sein. Für Unternehmen bedeutet dies einen Perspektivwechsel: Nicht die physische Energielieferung allein steht im Mittelpunkt, sondern die nachvollziehbare, vertraglich fundierte und prüfbare Zuordnung ihrer klimarelevanten Eigenschaften.
Sowohl hinsichtlich der Bilanzierung als auch der rechtlichen Absicherung einer vertraglichen Ausgestaltung zum Einsatz von emissionsfreier Wärme beraten wir Sie gerne!
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