Polen: Dekarbonisierung des Wärmesektors – Auf dem Weg zur Liberalisierung des Wärmeverkaufs in Polen
- Dekarbonisierung erfordert eine wirksame, kohärente Regulierung.
- Das derzeitige Tarifmodell begrenzt Transformation und Investitionen.
- UDER 92 ist ein erster Schritt, doch der Erfolg hängt von der Umsetzung ab.
Eine Lücke bei der Dekarbonisierung des polnischen Wärmesektors
Die Energiewende ist ein komplexer Prozess, der eine Reihe von Energie-Teilsektoren umfasst, in denen Dekarbonisierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Bei der Analyse der Energiewende unterscheidet man typischerweise zwischen den spezifischen Dekarbonisierungszielen für den Stromsektor, den Verkehrssektor und den Wärmesektor (mitunter wird auch die Kälteerzeugung hervorgehoben).
Das Transformationstempo in den einzelnen Teilsektoren ist jedoch deutlich ungleich. Man könnte sogar sagen, dass die Dekarbonisierung des Energiesektors ein „Mehrgeschwindigkeitsprozess“ ist, bei dem der „Wärme-Teilsektor“ deutlich hinter der Stromerzeugung zurückbleibt, wo der laufende Wandel hin zu emissionsarmen oder emissionsfreien Technologien am stärksten ausgeprägt ist.
Das Dekarbonisierungspotenzial des polnischen Wärmesektors ist außergewöhnlich hoch. Polen verfügt über die größte insgesamt installierte Leistung in Heizsystemen in Europa – das entspricht etwa 16 % des gesamten europäischen Potenzials1. Zudem stammt ein erheblicher Teil dieses Potenzials aus Investitionen aus der Zeit der Volksrepublik Polen (PRL), in deren Rahmen ein dichtes Netz kohlebefeuerter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen errichtet wurde.
Die Abhängigkeit des polnischen Wärmesektors von Kohle bestimmt eindeutig Tempo und Umfang der Modernisierung des Sektors. Gleichzeitig stoßen die Dekarbonisierungsambitionen auf erhebliche wirtschaftliche und regulatorische Hürden. Infolgedessen verläuft die Transformation des polnischen Wärmesektors im Verhältnis zu den in EU- und nationalen Klima- und Energiestrategien festgelegten Zielen weiterhin zu langsam.
Pläne zur Dekarbonisierung des Wärmesektors
Der aktualisierte Nationale Energie- und Klimaplan für 2021–2030 („NECP“) – ein zentrales Dokument, das nationale Ziele und Transformationspfade festlegt – enthält auch spezifische Verpflichtungen für den Wärmesektor. Dieser Plan sieht unter anderem vor, den Anteil erneuerbarer Energiequellen in Fernwärmesystemen bis 2030 auf 32–36 % und bis 2040 sogar auf 43–57 % zu erhöhen – durch eine stärkere Nutzung von RES, die Elektrifizierung der Wärmeversorgung sowie die Integration von Energie- und Fernwärmesystemen.
Die im NECP festgelegten Dekarbonisierungsziele für den Wärmesektor beschränken sich nicht ausschließlich auf den Ausbau erneuerbarer Energiequellen. Dieses Dokument – ebenso wie die Transformationsstrategien der EU – geht davon aus, dass gasförmige Brennstoffe zumindest während der Übergangsphase ebenfalls eine bedeutende Rolle im Emissionsminderungsprozess spielen werden. Erdgas und langfristig auch dekarbonisierte Gase (Biomethan, Wasserstoff) werden als Instrumente angesehen, die eine relativ schnelle Verringerung des CO₂-Fußabdrucks von Fernwärmesystemen ermöglichen, insbesondere dort, wo der unmittelbare Ersatz von Kohle durch erneuerbare Energiequellen technisch oder wirtschaftlich schwierig ist.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Dekarbonisierung der Fernwärme in Polen hybrid erfolgen wird – durch parallele Maßnahmen, darunter:
- Erhöhung des Anteils von RES (Biomasse, Geothermie, Wärmepumpen, Abwärme),
- die Elektrifizierung der Wärmeerzeugung,
- und der Ersatz emissionsintensiver kohlebefeuerter Quellen durch gasbefeuerte Anlagen mit deutlich geringeren CO₂-Emissionen.
Regulatorische Hürde für die Transformation – Wärmetarife
Trotz der formalen Anerkennung der Notwendigkeit, die Dekarbonisierung zu beschleunigen, bleibt das tatsächliche Transformationstempo im Wärmesektor begrenzt. Einer der zentralen Faktoren, die diesen Prozess verlangsamen, ist das besonders restriktive Regulierungsmodell für den Wärmeverkauf, das auf der Verpflichtung beruht, vom Präsidenten der Energieregulierungsbehörde genehmigte Tarife anzuwenden.
Im Gegensatz zur Stromerzeugung – wo eine schrittweise Marktliberalisierung die Entwicklung vielfältiger Geschäftsmodelle, langfristiger Verträge und den Verkauf von Energie außerhalb des Tarifsystems ermöglicht hat – bleibt der Wärmesektor weitgehend in einem starren Regulierungsrahmen gefangen. Wärmeunternehmen haben selbst bei kostspieligen Dekarbonisierungsinvestitionen keine volle Freiheit hinsichtlich:
- der Gestaltung der Preisstruktur,
- der Differenzierung ihres kommerziellen Angebots,
- oder der flexiblen und marktorientierten Weitergabe der erhöhten Modernisierungskosten an die Kunden.
Infolgedessen wird der Prozess, in dem Unternehmen schrittweise von der Fernwärme – die in der Regel von kohlebefeuerten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen geliefert wird – zum Bezug von Wärme aus dedizierten, CO₂-armen Wärmeerzeugungsanlagen übergehen, erheblich behindert.
Das mit dem Tarifverfahren verbundene regulatorische Risiko verringert die Vorhersehbarkeit der Kapitalrendite erheblich und wirkt indirekt abschreckend auf Modernisierungsmaßnahmen, die auf den direkten Verkauf von Wärme aus CO₂-armen Quellen abzielen.
Unternehmen, die eine solche Modernisierung umsetzen möchten, weichen häufig vom Modell des Wärmeverkaufs ab und entscheiden sich stattdessen für das Leasing dedizierter Heizungsanlagen zur eigenen Nutzung. Dies beinhaltet die Ausübung lizenzpflichtiger Tätigkeiten als Energieunternehmen durch Betriebe, für die Energietätigkeiten lediglich eine Nebentätigkeit zur Deckung des eigenen Energiebedarfs sind. Dies stellt zweifellos eine regulatorische Belastung für Unternehmen dar.
Die Lücke zwischen Zielen und den Mechanismen zu ihrer Erreichung – die Antwort: eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes
Daraus ergibt sich eine grundlegende Diskrepanz zwischen den ambitionierten Dekarbonisierungszielen für den Wärmesektor, wie sie in strategischen Dokumenten festgelegt sind, und den tatsächlichen rechtlichen Instrumenten zu ihrer Umsetzung. Einerseits erklärt der Staat die Notwendigkeit einer schnellen Emissionsreduktion und einer deutlichen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und Übergangsbrennstoffe im Wärmesektor; andererseits hält er an einem Regulierungsmodell fest, das Wärmeunternehmen nur begrenzte Anreize für Innovation und unternehmerische Flexibilität bietet.
Die im Deregulierungsgesetzentwurf UDER 92 vorgeschlagenen Lösungen sollen diese Lücke zwischen Dekarbonisierungszielen und den rechtlichen Instrumenten zu ihrer Umsetzung schließen. Der Entwurf adressiert direkt die strukturellen regulatorischen Hürden im Wärmesektor und zielt darauf ab, den Wärmeverkauf teilweise zu liberalisieren und die Eintrittsschwelle für neue, CO₂-arme Erzeugungsquellen zu senken. Insbesondere schlagen die Verfasser vor, die Pflicht zur Festsetzung von Tarifen für den Verkauf von Wärme aufzuheben, die direkt an Industriekunden zu technologischen Zwecken geliefert wird, sofern diese Wärme nicht an Haushalte geliefert wird. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, die Wärmeerzeugung von der Pflicht zur Erlangung einer Lizenz zu befreien, wenn die Wärme aus einer neu errichteten Quelle stammt und direkt an ein Industrieunternehmen geliefert wird. Diese Lösungen reduzieren die regulatorische Belastung von Energietätigkeiten für industrielle Zwecke erheblich und können einen echten Anreiz für Investitionen in dedizierte, CO₂-arme Wärmeerzeugungsanlagen schaffen.
Der Entwurf UDER 92 ist zudem Teil eines breiteren Prozesses zur Modernisierung von Fernwärmesystemen und sieht Instrumente vor, die technologische Flexibilität und die Integration neuer Energiequellen fördern. In diesem Zusammenhang wird eine gesetzliche Definition eines Wärme- oder Kältespeichers eingeführt, was einen wichtigen Schritt hin zur Entwicklung moderner, integrierter Fernwärmesysteme darstellt. Darüber hinaus zielt der Entwurf darauf ab, die Regeln zur Bestimmung der Rendite auf das in Fernwärmetätigkeiten investierte Kapital – einschließlich Wärmeerzeugung, Verteilung und Handel – zu vereinfachen, was die wirtschaftliche Planbarkeit von Modernisierungsinvestitionen verbessern soll.
Der Gesetzgeber schlägt außerdem vor, die Pflicht zum Wärmebezug auf Elektrokessel auszuweiten und die Bedingungen zu präzisieren, unter denen Wärme aus diesen Anlagen als aus erneuerbaren Energiequellen stammend anerkannt wird – zum Zweck der Erfüllung der Kriterien für ein effizientes Fernwärmesystem – sowie bestehende gesetzliche Inkonsistenzen zu beseitigen, die die Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung begrenzen. All diese Maßnahmen sind als Versuch zu verstehen, sich schrittweise von einem stark formalisierten Regulierungsmodell hin zu Mechanismen zu bewegen, die besser auf die Bedürfnisse der Transformation und Dekarbonisierung des Wärmesektors zugeschnitten sind.
Zusammenfassung
Zusammenfassend erfordert die Dekarbonisierung des polnischen Wärmesektors nicht nur ambitionierte strategische Ziele, sondern vor allem angemessene und kohärente regulatorische Mechanismen, die deren praktische Umsetzung ermöglichen. Das derzeitige Modell des Wärmeverkaufs, das auf starren Tarifen und einer Vielzahl konzessionsrechtlicher Verpflichtungen beruht, ist nur teilweise geeignet, den Herausforderungen der Transformation und dem Investitionsbedarf der Unternehmen gerecht zu werden.
Die im Entwurf UDER 92 enthaltenen Vorschläge sind als erster Schritt hin zur Liberalisierung des Wärmemarktes und zur Modernisierung der Fernwärmesysteme zu sehen – insbesondere durch den Abbau regulatorischer Hürden für dedizierte, emissionsarme Quellen und durch eine größere Flexibilität der Geschäftsmodelle in den Beziehungen zu Industriekunden. Die Wirksamkeit dieser Lösungen wird jedoch von ihrer endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung und davon abhängen, ob sie Teil einer breiteren, konsequent umgesetzten Regulierungspolitik werden, die die Transformation und Dekarbonisierung des Wärmesektors unterstützt.
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Quellen: