Veröffentlicht am 24. Dezember 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten

Der Koalitionsvertrag steht – ein Überblick über die Energiekapitel aus der Sicht von (energieintensiven) Unternehmen

Lukas Kostrach
Associate Partner
Rechtsanwalt
Benjamin Hufnagel
Associate Partner
M.A. Europäische Energiewirtschaft, Wirtschaftsingenieur (B.Eng.)
Kontaktieren Sie uns:
Jetzt Kontakt aufnehmen

Mit dem vergangene Woche beschlossenen Koalitionsvertrag wurde ein Grundstein für die Regierungsbildung gelegt. Das Leitmotiv der Inhalte des Koalitionsvertrages im Bereich Energie sind dauerhaft niedrige und planbare, international wettbewerbsfähige Energiekosten. Um dieses zu erreichen, verfolgt die zukünftige Regierung einen systemischen Ansatz durch das Zusammenspiel aus dem Ausbau Erneuerbaren Energien, einer Kraftwerksstrategie, dem gezielten Speicherausbau, mehr Flexibilität und einem effizienten Netzbetrieb. Zu guter Letzt sollen auch die Abgabenlast gesenkt werden und bestehende Privilegierungen ausgeweitet werden.

Was energieintensive Unternehmen im Bereich Energiekosten und dezentrale Energieerzeugung zu erwarten haben, haben wir überblicksartig nachfolgend zusammengefasst.

Energiekos​tensenkung

Hohe Priorität hat für die zukünftige Regierung die Senkung der Energiekosten. Geplant ist eine Reduzierung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß (0,05 ct/kWh). Derzeit genießen Industrie und Gewerbe eine befristete Reduzierung von der Stromsteuer bis Ende 2025, die im Wege von Entlastungsverfahren geltend zu machen ist. Zukünftig soll die Stromsteuer im Allgemeinen auf 0,05 Cent/ kWh dauerhaft abgesenkt werden. Zudem ist eine Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte geplant. Insgesamt sollen damit Strompreisreduzierungen von bis zu 5 ct/kWh für Endkunden ermöglicht werden. Darüber hinaus soll die Gasspeicherumlage abgeschafft werden. Da die Finanzierung noch nicht abschließend geklärt ist, bleibt es abzuwarten, ob und bis wann entsprechende Privilegierungen umgesetzt werden kann.

Ausweitung bestehender Privilegierungen

Die teilweise bereits bestehenden Instrumente zur Stromkostensenkung wie z.B. die Strompreiskompensation sollen weiterhin beibehalten und auf weitere Branchen erweitert werden. Auch Rechenzentren sollen einbezogen werden.

Industriestro​​mpreis

Für weitere energieintensive Unternehmen soll im Rahmen der EU-beihilferechtlichen Möglichkeiten eine besondere Entlastung in Form eines Industriestrompreises eingeführt werden. Dazu gehört auch, die energieintensiven Verbraucher ohne Flexibilisierungspotenzial wie bisher zu entlasten.

Dezentrale E​nergieerzeugung

Die Weiterentwicklung des Rahmens für die dezentrale Energieerzeugung soll transparent, planbar und pragmatisch erfolgen. Betreiber von dezentralen Anlagen sollen stärker zu Mitgestaltern werden. Geplant sind unter anderem Änderungen im Bereich Mieterstrom und Energy Sharing. Bestandsanlagen sollen Anreize für eine netz- und systemdienliche Einspeisung ermöglicht werden. Anmeldeverfahren sollen durch Digitalisierung und Standardisierung weiterhin entschlackt werden. Von besonderer Bedeutung ist auch eine Entbürokratisierung von dezentralen Energieversorgungskonzepten.

CO₂-K​osten

Die künftige Bundesregierung möchte das GEG („Heizungsgesetz“) in weiten Teilen anpassen und stattdessen den CO₂-Preis als wesentliches Steuerungsinstrument etablieren. Wie bereits vorgesehen soll hierzu ab 2027 das geltende nationale BEHG (CO₂-Steuer) mit dem ETS 2 ( synchronisiert werden. Die Auswirkungen und das Preisniveau sind jedoch noch nicht bekannt, nach aktueller Studienlage (Quelle: Die CO₂-Bepreisung im Umbruch) sind jedoch hierdurch CO₂-Preise von über 300 €/t (aktuell 55 €/t) möglich. Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung sollen den Bürgern nicht in Form eines Klimageldes rückvergütet werden – sondern in Form von noch näher zu definierenden Stromnetzentgelt-Zuschüssen und weiteren „sozial gestaffelte Entlastungen“.