Veröffentlicht am 20. Oktober 2025
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Deutschland verändert die Spielregeln in der Verteidigung – Beschaffungen ohne Ausschreibungen und Wettbewerbe

Deutschland rüstet um – schneller, einfacher, kompromisslos. Ein neues Gesetz erlaubt Waffenbeschaffung ohne Ausschreibungen. Was steckt dahinter?

Angesichts der veränderten internationalen Lage und der zunehmenden Sicherheitsbedrohungen unternimmt Deutschland umfassende Schritte zur Reform des Systems der Verteidigungsbeschaffung. Der im Bundestag vorgelegte Gesetzentwurf zielt auf eine radikale Beschleunigung der Planungs-, Beschaffungs- und Umsetzungsprozesse für Projekte der Bundeswehr ab. Ziel ist es, eine schnelle und flexible Reaktion auf sicherheitspolitische Herausforderungen und Verpflichtungen gegenüber der NATO zu gewährleisten. Gerade vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine besteht das erklärte Ziel darin, das Land künftig schneller mit Nachschub versorgen zu können.

Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Einführung von Ausnahmen von den geltenden Vorschriften für öffentliche Aufträge. Dies betrifft unter anderem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV), die Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie die Haushaltsordnung. Das Gesetz erlaubt die Durchführung von Ausschreibungen ohne vorherige Finanzierung, den Abschluss von Verträgen ohne Wettbewerb bei dringendem Bedarf sowie die Nichtberücksichtigung von Angeboten von Unternehmen außerhalb der EU und des EWR.

Besonderes Augenmerk liegt auf der Vereinfachung der Verfahren: Die Schwellenwerte für vereinfachte Vergaben werden deutlich erhöht, Beschwerden werden beschleunigt bearbeitet. Dies soll die administrative Belastung verringern und die Projektdurchlaufzeiten verkürzen. Zudem sind Vorschüsse möglich, insbesondere für innovative Unternehmen und Start-ups, was die Entwicklung neuer Technologien im Verteidigungsbereich fördern soll.

Das Gesetz unterstützt gemeinsame Beschaffungen mit Partnern in der EU und der NATO sowie die Einrichtung zentraler Vergabestrukturen. Dies soll die Effizienz und Transparenz der Prozesse erhöhen. Darüber hinaus ist eine flexible Vertragsgestaltung vorgesehen – Vertragsbedingungen dürfen angepasst und Rahmenvereinbarungen erweitert werden.

Finanzielle Berechnungen zeigen, dass die Umsetzung des Gesetzes zu erheblichen Einsparungen im Bundeshaushalt führen wird – durch den Abbau von Bürokratie und die Erhöhung der Vergabeschwellen. Das Gesetz ist auf eine langfristige Perspektive ausgelegt – voraussichtlich bis 2035, wenn Deutschland die volle Verteidigungsfähigkeit erreicht haben soll.

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Prüfung der einschlägigen Vergabevorschriften und möglichen AusnahmenUnterstützung bei der Vertragsgestaltung sowieexportkontrollrechtliche Prüfung (u. a. Ausfuhrliste, Dual-Use-Verordnung, BAFA-Genehmigungen etc.)

Deutscher Bundestag, Drucksache 21/1931, Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr