Veröffentlicht am 12. Februar 2026
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Deutschland auf dem Weg zu einer neuen Vermögensteuer?

  • Linke fordert eine neue Vermögensteuer und verspricht 147,4 Milliarden Euro mehr pro Jahr.
  • SPD und Grüne: Erbschaftsteuerreform und Vermögensteuer als Instrumente für soziale Gerechtigkeit.
  • CDU lehnt Vermögensteuer ab.
  • Das DIW warnt vor Folgen für die Wirtschaft und bürokratischem Aufwand.
Elke Volland
Partner
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht
Jan Jungclaussen
Associate Partner
Rechtsanwalt, Steuerberater
Felix Link
Associate Partner
Rechtsanwalt
Die Diskussion um eine gerechtere Vermögensverteilung durch die Wiedereinführung der Vermögensteuer und eine Reform der Erbschaftsteuer ist so intensiv wie lange nicht. Besonders Die Linke kritisiert die ungleiche Vermögensverteilung und fordert erneut die Vermögensteuer. Kritik kommt von der CDU und dem Institut für Wirtschaft. Durch angepasste Bewertungsvorschriften für Immobilien und die neue Grundsteuer wurden in den letzten Jahren wichtige Voraussetzungen für eine Vermögensteuer geschaffen.

Das Konzept der Linkspartei

Die Linke hat sich die Bekämpfung der sozialen Ungerechtigkeit in Deutschland auf die Fahne geschrieben und fordert nun erneut die Wiedereinführung der Vermögensteuer in Deutschland. Die Vermögensteuer ist ebenso wie die Erbschaftsteuer eine Landessteuer. Sie würde laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung („DIW“) demnach jährlich rund 147,4 Milliarden Euro zusätzlich in die Haushalte der Kommunen und Länder spülen.

Dabei soll Privatvermögen ab einer Million Euro und Unternehmens- bzw. Betriebsvermögen ab fünf Millionen Euro mit einem Steuertarif von einem Prozent besteuert werden, bis 50 Millionen Euro würde der Tarif progressiv auf fünf Prozent und dann ab einer Milliarde Euro pauschal auf 12 Prozent steigen. Durch den vorgesehenen Freibetrag von fünf Millionen Euro auf Betriebsvermögen sollen, so die Linke, Kleinbetriebe freigestellt werden.

Neben der Wiedereinführung der Vermögensteuer fordert die Linke auch bei der Erbschaftsteuer als vermögensbezogene Steuer eine Erhöhung, insbesondere durch eine Einschränkung der Begünstigungen für Betriebsvermögen und höhere Steuersätze.

Position der SPD und Grünen

Die SPD hat ebenfalls einen Wandel in der Besteuerung von großen Vermögen angeregt. Bereits 2019 fasste das SPD-Präsidium einen Beschluss zur Wiedereinführung der Vermögensteuer, auf dessen Basis ein konkreter Vorschlag erarbeitet werden sollte. Hierzu kam es nicht. Die SPD zeigt sich jedoch grundsätzlich offen für die Wiedereinführung einer Vermögensteuer, so auch zuletzt im Bundestagswahlkampf 2025. Auch die Grünen erachten die Vermögensteuer als Instrument für mehr soziale Gerechtigkeit.

Eine Umverteilung von Vermögen soll aus Sicht der SPD jedoch insbesondere über eine Reform der Erbschaftsteuer erreicht werden. Zu Jahresbeginn ist die Partei mit dem Konzeptpapier „Fair Erben“ einen ersten Schritt in der Reformdiskussion zur Erbschaftsteuer gegangen. Auch dieser Entwurf schlägt einen Freibetrag von fünf Millionen Euro für Betriebsvermögen vor. Nach diesem Konzept soll zudem für Privatvermögen ein neuer Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Erben gelten. Erst oberhalb dieser Grenze sollen Steuern anfallen. Argumentiert wurde hier – ähnlich wie bei dem Konzept zur Wiedereinführung der Vermögensteuer der Linkspartei –, dass durch den Freibetrag von fünf Millionen Euro Kleinbetriebe von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit bleiben.

Kritik von Union und Institut für Wirtschaft („IW“)

Das Institut für Wirtschaft warnt vor schwerwiegenden Folgen für die Wirtschaft, wenn die Vermögensteuer wie von der Linkspartei vorgeschlagen umgesetzt würde. Eine Ungleichverteilung des Vermögens in Deutschland liegt zwar vor, so das IW. Die Wiedereinführung einer Vermögensteuer würde jedoch vor allem Unternehmen belasten, da rund zwei Drittel der hohen Vermögen aus Betriebsvermögen bestehe.

Auch die Union lehnt die Wiedereinführung der Vermögensteuer ab. Sie befürchtet eine Kapitalflucht ins Ausland. Ein Großteil der Vermögen sei nicht liquide, sondern in Unternehmen gebunden. Der Vorschlag gefährde demnach Investitionen, Lohnsteigerungen und langfristig Arbeitsplätze. Anders als von der Linkspartei behauptet, würden durch die Vermögensteuer insbesondere auch mittelständische Familienunternehmen und kleinere Betriebe belastet.

Freibetrag nicht ausreichend

Der vorgeschlagene Freibetrag von fünf Millionen Euro für Betriebsvermögen reicht nicht aus, um den ökonomischen Risiken Einhalt zu gebieten. Dieser Betrag ist schnell erreicht. Bereits ein durchschnittliches Jahresergebnis vor Steuern von ca. 520.000 Euro pro Jahr führt im vereinfachten Ertragswert zu einem Unternehmenswert von über fünf Millionen Euro. Daneben ist stets der Substanzwert des Unternehmens zu betrachten. Bei einem hohen Bestand an Betriebsimmobilien oder umfangreichem Anlagevermögen ist ein Substanzwert von über fünf Millionen Euro schnell erreicht. Flössen hier jährlich zwischen 1% und 12% des Unternehmenswertes aufgrund der Vermögensteuer ab, dürfte das für nahezu alle Unternehmen existenzgefährdend sein. Das verdeutlicht ein einfaches Rechenbeispiel: Für ein Unternehmen mit einem steuerlichen Wert von 1,5 Milliarden Euro wäre bei einem Steuersatz von 12% in den ersten drei Jahren einer Vermögensteuer knapp eine halbe Milliarde Euro an Vermögensteuer zu bezahlen; nahezu ein Drittel des Unternehmenswertes.

Auch der Freibetrag von einer Million Euro für Privatvermögen ist insbesondere in Anbetracht der Wertentwicklung bei Immobilien schnell erreicht. Die Reform der Grundsteuer ab dem 1. Januar 2022 sowie die Anpassung von Bewertungsvorschriften für Immobilien zum 1. Januar 2023 haben dazu geführt, dass Immobilienvermögen stets mit dem gemeinen Wert anzusetzen ist. Dieser liegt anders als früher nahe am Marktwert. Die Bewertungsergebnisse auf Basis der alten Bewertungsvorschriften lagen bis dahin oftmals deutlich unter den Marktpreisen. Die steigenden Immobilienpreise der vergangenen Jahre und die Änderungen der Bewertungsvorschriften führen somit zu hohen steuerlichen Werten. Zudem liegt dadurch oftmals Privatvermögen in relevanter Größenordnung vor, welches jedoch nicht liquide, sondern in Immobilien gebunden ist. Eine Wiedereinführung der Vermögensteuer bedroht demnach auch die Immobiliensubstanz. Sie dürfte daher Investitionen in Immobilien unattraktiver machen. Die fehlende marktnahe Bewertung von Immobilien war in den 1990er Jahren einer der wesentlichen Gründe für die Verfassungswidrigkeit der damaligen Vermögensteuer und ein wesentlicher Grund diese Steuer auslaufen zu lassen.

Vermögensteuer vs. Erbschaftsteuer

Beide Steuern fußen auf dem gleichen Grundgedanken: Sie besteuern eine Bestandsgröße. Die Besteuerung greift unabhängig von der Liquidität des Vermögens und kann somit die Substanz gefährden. Während die Vermögensteuer jährlich anfallen soll, belastet die Erbschaftsteuer eine Generation in der Regel nur einmal. Mit der Vermögensteuer würde neben den ökonomischen Risiken auch eine enorme bürokratische Belastung einhergehen, da das Vermögen jährlich neu bewertet werden müsste.

Die OECD sieht daher die Erbschaftsteuer als bessere Alternative zur Vermögensteuer.

Fazit

Auch wenn es derzeit keine konkreten Pläne der Regierungskoalition zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer gibt, ist die Entwicklung der aktuell geführten Umverteilungsdebatte und der Konzepte für eine Erbschaftsteuerreform weiter zu beobachten.

Es bleibt abzuwarten, wie sich das Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer positionieren wird. Eine Reform der Erbschaftsteuer, insbesondere eine damit verbundene Verschlechterung der Begünstigungsvorschriften für Betriebsvermögen erachten wir jedoch für sehr wahrscheinlich.

Die Wiedereinführung einer Vermögensteuer hingegen halten wir, insbesondere unter der aktuellen Regierung, dagegen für unwahrscheinlich.