Deutschlandticket 2026: Paradigmenwechsel, neue Regeln und Fristen
- Praxisfolgen: Aufgabenträger müssen Verträge, Satzungen und Prozesse rechtzeitig anpassen
- Neue Richtlinien: Ausgleich basiert auf 2025, + 2,6 %, komplexere Abstimmung nötig
- Strenge Fristen und angepasste Einnahmeaufteilung sichern Liquidität und Übergang
Vom Rettungsschirm zur Pauschalierung – ein Paradigmenwechsel
In den Jahren 2023 bis 2025 wurde der Ausgleich für Einnahmeverluste nach dem sogenannten Rettungsschirmverfahren berechnet. Grundlage waren hochgerechnete Soll-Einnahmen aus dem Jahr 2019. Dieses Modell wird nun abgelöst. Ab 2026 gilt ein pauschalierter Ausgleich, der sich an den Ausgleichszahlungen des Jahres 2025 orientiert. Finanzierungslücken sollen über den Ticketpreis geschlossen werden. Erklärtes Ziel ist es, einen Anreiz zu schaffen, die Prozesse zu vereinfachen und die wirtschaftliche Verantwortung stärker bei den Verkehrsunternehmen zu verankern.
Neue Musterrichtlinien 2026
Grundlage für die Berechnung des Ausgleichs für 2026 ist der Ausgleich 2025, ergänzt um eine pauschale Erhöhung der Soll-Einnahmen und des Restsortiments um 2,6 Prozent. Einnahmen aus dem Deutschlandticket werden fiktiv fortgeschrieben, um die Preiserhöhung zu berücksichtigen. Minderungen, wie etwa nach dem SGB IX oder für Azubi-Tickets, sowie ersparte Aufwendungen werden unverändert übernommen. Eine Besonderheit: Strukturelle Veränderungen in der Einnahmeaufteilung – etwa durch neue Berechnungslogiken in Verkehrsverbünden – müssen berücksichtigt werden. Das macht die Abstimmung zwischen Verbünden und Aufgabenträgern wichtiger denn je.
Fristen
Bereits bis zum 31. Dezember 2025 muss ein formloser Antrag für die Vorauszahlung 2026 gestellt werden. Am 31. Januar 2026 folgt der konkretisierte Antrag, der bereits die neue Stufe-2-Einnahmeaufteilung berücksichtigen soll. Im September 2026 ist ein detaillierter Antrag einzureichen, bevor im März 2028 der endgültige Antrag gestellt wird. Diese Kaskade soll sicherstellen, dass die Liquidität der Unternehmen gewahrt bleibt.
Einnahmeaufteilung – Änderungsvertrag 2026
Auch der bundesweite Einnahmeaufteilungsvertrag wird angepasst. Die Änderungen sind bewusst minimal gehalten, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen. Ausdrücklich aufgenommen wurde die Klarstellung, dass keine Vertriebspflicht für das Deutschlandticket besteht. Außerdem werden technische Mindestanforderungen Einnahmensicherung eingeführt. Darüber hinaus werden Zahlungsausfälle (etwa aufgrund Unternehmensinsolvenzen) künftig bundesweit sozialisiert. Die Vertragszeichnung muss bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen, vollständige Unterlagen müssen bis Ende Januar 2026 vorliegen.
Bewertung für die Praxis
Das Deutschlandticket 2026 bringt nicht nur eine Preisanpassung, sondern einen echten Systemwechsel. Für Aufgabenträger bedeutet dies die Notwendigkeit einer Überprüfung und Anpassung ihrer öffentlichen Dienstleistungsaufträge und Satzungen. Zudem müssen die geltenden Fristen beachtet werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.