Dienstleister für Banken und Finanzdienstleister: Anforderungen an Unternehmen
Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute lagern regelmäßig einzelne Tätigkeiten an andere Unternehmen – häufig auch aus dem Mittelstand – aus. Bei diesem Outsourcing sind durch die auslagernden Institute besondere gesetzliche und regulatorische Anforderungen einzuhalten, die über vertragliche Vorgaben der auslagernden Institute auch von den Auslagerungsunternehmen zu erfüllen sind. Demgemäß sehen sich Auslagerungsunternehmen bei der Übernahme von Tätigkeiten für Institute mit einer Vielzahl von Vorgaben aus den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement der BaFin) und den BAIT (Bankaufsichtsrechtliche Anforderungen an die IT) konfrontiert. Der vorliegende Beitrag erörtert anhand eines Praxisbeispiels ausgewählte Fragestellungen und gibt praktische Hinweise für Auslagerungsunternehmen.
Risikoanalyse der Dienstleistung durch das Institut
Jeder Auslagerung ist eine Risikoanalyse des Instituts vorangestellt. Ausgehend vom Ergebnis wird die Dienstleistung des Auslagerungsunternehmens als wesentliche oder unwesentliche Auslagerung oder als sonstiger Fremdbezug von (IT-)Dienstleistungen eingestuft. Die Einstufung hat unterschiedliche Auswirkungen auf das Auslagerungsunternehmen, wie bspw. besondere Anforderungen prozessualer Art oder den Grad der Steuerung und Überwachung der Tätigkeiten des Auslagerungsunternehmens durch das Institut. Je „wesentlicher” die Auslagerung sich aus Sicht des Instituts darstellt, desto umfangreicher sind die zu erfüllenden Anforderungen und Regularien.
Praxisbeispiel:
Ein Institut lagert sein Rechenzentrum an ein mittelständisches IT-Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) aus. Es ist davon auszugehen, dass diese Auslagerung – wie es regelmäßig auch in der Praxis der Fall sein wird – als eine wesentliche Auslagerung eingestuft wird, was – wie nachfolgend aufgezeigt wird – die umfangreichsten Anforderungen von Seiten des Instituts an das Auslagerungsunternehmen zur Folge hat. Das Auslagerungsunternehmen sieht sich dann u.a. mit folgenden Anforderungen konfrontiert:
Vertragliche Anforderungen
In der Folge der Einstufung als wesentliche Auslagerung hat der Vertrag zwischen Institut und Auslagerungsunternehmen zunächst die zwingenden Mindestanforderungen aus den MaRisk zu erfüllen. Sie umfassen insbesondere die vertragliche Festlegung angemessener Informations- und Prüfungsrechte der Internen Revision bzw. der externen Prüfer des Instituts beim Auslagerungsunternehmen sowie die Sicherstellung uneingeschränkter Informations- und Prüfungsrechte und der Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden bezüglich der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse.
Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)
Eine weitere regelmäßige Anforderung an das Auslagerungsunternehmen ist der Aufbau eines sog. dienstleistungsbezogenen IKS. Es beinhaltet insbesondere eine IKS-Beschreibung, die die prozessuale Darstellung der gegenüber dem Institut erbrachten Dienstleistungen (sog. dienstleistungsbezogenes IKS) und der zur Erfüllung der Dienstleistungen identifizierten und implementierten Kontrollen umfasst. Die Angemessenheit und Funktionsfähigkeit des dienstleistungsbezogenen IKS sollte jährlich – bspw. durch den Abschlussprüfer des Auslagerungsunternehmens – überprüft werden (sog. Prüfung nach IDW PS 951). Der Prüfungsbericht ist dem Institut zur Verfügung zu stellen. Ist eine solche Prüfung im Auslagerungsunternehmen nicht vorgesehen, hat das Auslagerungsunternehmen damit zu rechnen, dass das Institut das IKS des Auslagerungsunternehmens durch eigene oder beauftragte Prüfer einer Kontrolle unterziehen wird. Die Prüfung des IKS durch einen Prüfer stellt zwar einen zusätzlichen Kostenfaktor für das Auslagerungsunternehmen dar, ist jedoch im Ergebnis zu empfehlen. Die Bereitschaft zu einer solchen Prüfung kann die Position bei den Vertragsverhandlungen mit dem Institut verbessern, insbesondere wenn das Auslagerungsunternehmen selbst über keine eigene Interne Revision verfügt.
Steuerung/Überwachung durch das Auslagerungsmanagement des Instituts
Die Dienstleistungserbringung des Auslagerungsunternehmens wird durch das Auslagerungsmanagement des Instituts gesteuert und überwacht. Hierzu muss das Auslagerungsunternehmen dem Auslagerungsmanagement kontinuierlich Berichte wie Datenschutz-, Informationssicherheits-, Notfall- oder Revisionsberichte zur Auswertung vorlegen. Bei der Auslagerung eines Rechenzentrums müssen zusätzlich auch IT-Performanceberichte vorgelegt werden. Das Auslagerungsunternehmen sollte zur Erfüllung seiner Reportinganforderungen angemessene Personalkapazitäten vorhalten und sich wegen der Vielzahl an Anforderungen regelmäßig mit dem Auslagerungsmanagement des Instituts austauschen.
Interne Revision
Im idealen Fall hat das Auslagerungsunternehmen eine eigene Interne Revision eingerichtet. Deren Revisionsberichte mit Bezug zu Dienstleistungen des Instituts sind dem Institut zu Auswertungs- und Überwachungszwecken zur Verfügung zu stellen. Zudem wird die Revision des Auslagerungsunternehmens durch die Interne Revision des Instituts jährlich auf Funktionsfähigkeit geprüft.
In Fällen ohne eigene Interne Revision des Auslagerungsunternehmens – das dürfte auf die Mehrheit der mittelständischen Unternehmen zutreffen – hat die Interne Revision des Instituts nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben beim Auslagerungsunternehmen vor Ort eigene Prüfungshandlungen durchzuführen. Auch das stellt einen zusätzlichen Kosten- und Zeitfaktor für das Auslagerungsunternehmen dar. Als Alternative bietet es sich an, die Interne Revision durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchzuführen oder sich bei der Durchführung durch externes Personal unterstützen zu lassen.
Fazit
Mit der Übernahme von Dienstleistungen für Institute sind für mittelständische Auslagerungsunternehmen eine Vielzahl von Anforderungen und Pflichten verbunden. Das ist ein zentraler Unterschied zur Übernahme von Aufgaben anderer, nicht dem Aufsichtsrecht unterliegenden Branchen. Das Auslagerungsunternehmen hat – wie im Beitrag aufgezeigt – insbesondere im Fall einer wesentlichen Auslagerung für die Erfüllung der Vielzahl an Anforderungen zusätzliche personelle Ressourcen vorzuhalten und muss mit weiteren monetären Belastungen rechnen. Allerdings bieten sich mittelständischen Unternehmen durch die wiederholte Übernahme von Tätigkeiten für Institute auch Chancen in der Prozessverbesserung und -dokumentation mit der Aussicht auf Folgeaufträge oder Aufträge von anderen Instituten.