Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS – Worauf achtet der Prüfer?
Im Zuge der verpflichtenden inhaltlichen Prüfung des Berichts stellt der Wirtschaftsprüfer fest, ob der Prozess zur Ermittlung der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte die regulatorischen Anforderungen erfüllt. Hierzu gehören etwa die korrekte Verwendung der Bewertungsfaktoren oder die Berücksichtigung der Liste potenziell relevanter Nachhaltigkeitsaspekte (ESRS 1 AR16). Weiterhin ist es für den Prüfer entscheidend, dass die Wesentlichkeitsanalyse auch inhaltlich robust ist. Durch die Einbeziehung geeigneter Stakeholder oder Experten muss sichergestellt werden, dass die Identifikation und Bewertung der IROs auf fundiertem Wissen basiert und nicht willkürlich erfolgt. Die als wesentlich identifizierten Aspekte müssen in Bezug auf das Geschäftsmodell des Unternehmens plausibel sein.
Der wichtigste Faktor für die Prüffähigkeit der Wesentlichkeitsanalyse ist eine lückenlose Dokumentation des Prozesses, die es dem Prüfer ermöglicht, jeden Schritt klar nachzuvollziehen und zu bewerten, ob die ESRS-Anforderungen eingehalten wurden. Aus der Dokumentation muss ersichtlich werden, wie genau die wesentlichen Aspekte identifiziert wurden, wer in welcher Phase beteiligt war, welche Kriterien angewendet und welche Entscheidungen getroffen wurden.
Das Vorgehen sollte dahingehend möglichst frühzeitig mit dem Prüfer abgestimmt werden, um späteren Korrekturbedarf und damit verbundene Verzögerungen im Prüfungsprozess zu vermeiden. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer erstellungsbegleitenden Prüfung erfolgen.