Veröffentlicht am 2. Oktober 2024
Lesedauer ca. 1 Minute

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS – Worauf achtet der Prüfer?

Dr. Christian Maier
Partner
CPA (U.S.), Diplom-Kaufmann, Head of Accounting, Reporting & Process Advisory, Wirtschaftsprüfer
Anna Wilhelm
Partner
Consultant, Sustainability Auditor IDW
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Auf dem Weg zum ersten CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht stehen viele Unternehmen aktuell vor der Herausforderung, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchzuführen. Durch die Ermittlung und Bewertung nachhaltigkeitsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) legt diese den Rahmen für die inhaltlichen Schwerpunkte des Berichts fest und spielt daher eine zentrale Rolle für dessen Qualität und Aussage­kraft.

Im Zuge der verpflichtenden inhaltlichen Prüfung des Berichts stellt der Wirtschaftsprüfer fest, ob der Prozess zur Ermittlung der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte die regulatorischen Anforderungen erfüllt. Hierzu gehören etwa die korrekte Verwendung der Bewertungsfaktoren oder die Berücksichtigung der Liste potenziell relevanter Nachhaltigkeitsaspekte (ESRS 1 AR16). Weiterhin ist es für den Prüfer entscheidend, dass d​ie Wesentlichkeitsanalyse auch inhaltlich robust ist. Durch die Einbeziehung geeigneter Stakeholder oder Experten muss sichergestellt werden, dass die Identifikation und Bewertung der IROs auf fundiertem Wissen basiert und nicht willkürlich erfolgt. Die als wesentlich identifizierten Aspekte müssen in Bezug auf das Geschäftsmodell des Unternehmens plausibel sein.

Der wichtigste Faktor für die Prüffähigkeit der Wesentlichkeitsanalyse ist eine lückenlose Dokumentation des Prozesses, die es dem Prüfer ermöglicht, jeden Schritt klar nachzuvollziehen und zu bewerten, ob die ESRS-Anforderungen eingehalten wurden. Aus der Dokumentation muss ersichtlich werden, wie genau die wesentlichen Aspekte identifiziert wurden, wer in welcher Phase beteiligt war, welche Kriterien angewendet und welche Entscheidungen getroffen wurden.

Das Vorgehen sollte dahingehend möglichst frühzeitig mit dem Prüfer abgestimmt werden, um späteren Korrekturbedarf und damit verbundene Verzögerungen im Prüfungsprozess zu vermeiden. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer erstellungsbegleitenden Prüfung erfolgen.