Veröffentlicht am 13. August 2026
Lesedauer ca. 6 Minuten

Förderbilanz für E-Busse: Hohe Nachfrage, begrenzte Mittel

  • Bundesförderung brachte den E-Bus-Hochlauf entscheidend voran.
  • Hohe Nachfrage traf wiederholt auf begrenzte Fördermittel.
  • Neue Förderaufrufe setzen die Unterstützung mit geringeren Quoten fort.
  • Aufgabenträger brauchen verlässliche Förder- und Finanzierungsperspektiven.
Nicolas Fraebel
Senior Associate
Consultant, M.A. Business Administration
Die Elektrifizierung des ÖPNV hängt wesentlich vom Umfang der Förderung ab. Diese reicht jedoch für einen flächendeckenden Hochlauf nicht aus. Wie sich die Bundesförderung für E-Busse entwickelt hat, welche Mittel bislang geflossen sind und was die neuen Förderquoten für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger bedeuten, erfahren Sie in unserem Artikel.

Förderung als Impuls für den Markthochlauf

Die Elektrifizierung der Busflotten hat sich von einzelnen Pilotprojekten zu einer zentralen Aufgabe für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern entwickelt. Dazu trugen Bundesprogramme bei, die neben den Fahrzeugen teilweise auch Lade-, Tank- und Werkstattinfrastruktur förderten.

Einen wichtigen Ausgangspunkt bildete die 2018 veröffentlichte Richtlinie zur Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV. Bei Batteriebussen konnten bis zu 80 Prozent der förderfähigen Investitionsmehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Dieselbus übernommen werden.¹

Bis Ende 2023 unterstützte das Programm 65 Verkehrsunternehmen in 13 Bundesländern bei der Beschaffung von knapp 1.500 batterieelektrischen Stadtbussen und zugehöriger Ladeinfrastruktur; der Förderumfang betrug 478 Millionen Euro. Im selben Zeitraum stieg der E-Bus-Bestand in Deutschland von rund 200 auf über 2.600 Fahrzeuge. Von den geförderten Batteriebussen stammten 96 Prozent aus deutscher oder europäischer Produktion.²

Größeres Programm, anhaltend hohe Nachfrage

Ergänzend startete das Bundesverkehrsministerium im September 2021 die breiter angelegte Richtlinie „Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr“. Förderfähig waren Batterie-, Brennstoffzellen- und zunächst auch Biomethanbusse sowie Lade-, Tank- und Wartungsinfrastruktur und Machbarkeitsstudien.³
Nach der damaligen Finanzplanung standen bis 2024 rund 1,25 Milliarden Euro zur Verfügung; ergänzende Mittel waren für 2025 vorgesehen. Der beihilferechtlich notifizierte Gesamtrahmen der Richtlinie betrug 1,75 Milliarden Euro.⁴
Bereits im ersten Beschaffungsaufruf umfasste die Nachfrage Vorhaben für mehr als 5.000 Busse. In einer ersten Bescheidrunde wurden rund 600 Millionen Euro für etwa 1.700 Busse einschließlich zugehöriger Infrastruktur bewilligt. Der zweite Aufruf folgte 2022 und nahm verstärkt mittelständische Unternehmen in den Blick.⁵

Bundesförderung im Überblick

Zeitraum / Aufruf Finanzrahmen Inanspruchnahme / Stand Fahrzeuge / Unternehmen
Förderrichtlinie 2018 – 2023 478 Mio. Euro Förderumfang Betrachtungszeitraum bis Ende 2023 Knapp 1.500 Batteriebusse; 65 Verkehrsunternehmen
1. Beschaffungsaufruf 2021 rund 600 Mio. Euro in der ersten Bescheidrunde Nachfrage für mehr als 5.000 Busse erste Förderbescheide für rund 1.700 Busse
2. Beschaffungsaufruf 2022 in den ausgewerteten Veröffentlichungen kein separates Gesamtvolumen ausgewiesen wettbewerblicher Aufruf mit Fokus auf mittelständische Unternehmen keine abgeschlossene Einzelbilanz in den ausgewerteten Quellen
3. Beschaffungsaufruf 2023 in den ausgewerteten Veröffentlichungen kein separates Gesamtvolumen ausgewiesen 23 Unternehmen für Förderung berücksichtigt; 140 Unternehmen mit Absage keine konsolidierte Fahrzeugzahl in den ausgewerteten Quellen
Programmstand November 2024 rund 1,2 Mrd. Euro für die Umsetzung gebunden rund 500 Busse im Einsatz; weitere 2.500 bestellt rund 3.500 Busse; rund 250 Unternehmen
Beschaffungsaufruf 2025 417 Mio. Euro Förderzusagen Ergebnisse im Februar 2026 veröffentlicht 1.887 Elektrobusse; 151 Unternehmen
Gesamtstand Februar 2026 rund 1,5 Mrd. Euro seit 2021 sechs Förderaufrufe / Schwerpunkte; mehr als 2.200 Elektrobusse im Einsatz rund 5.300 Busse mit alternativen Antrieben; 334 Unternehmen; knapp 100 Studien
Förderaufruf 2026 bis zu 500 Mio. Euro vorgesehen Skizzenfrist endete am 21. Juli 2026 Ziel: mindestens 1.500 Busse; etwa 150 Unternehmen

Datenstände und Quellen: Förderprogramme und Veröffentlichungen gemäß den Quellen 2 bis 12.

Dritter Beschaffungsaufruf: dokumentierter Förderbedarf überstieg die Mittel

Im dritten Beschaffungsaufruf konnten 23 Verkehrsunternehmen für eine Förderung berücksichtigt werden, während 140 Unternehmen eine Absage erhielten. Damit standen einer Förderung rechnerisch rund sechs Absagen gegenüber.⁶

Die hohe Zahl nicht berücksichtigter Unternehmen zeigt, dass die Nachfrage nach Förderung die verfügbaren Fördermöglichkeiten deutlich überstieg. Eine konsolidierte Gegenüberstellung des nachgefragten Fördervolumens, der verfügbaren Haushaltsmittel und der Auszahlungen wurde in den für diesen Beitrag ausgewerteten Veröffentlichungen nicht ausgewiesen. Für das programmweite Ziel von rund 5.000 geförderten Bussen waren daher weitere Mittel und Förderphasen erforderlich.⁷

Förderkürzung und Fortführung des Programms

Nach Angaben des VDV wurde der Haushaltstitel für die Busförderung 2024 um rund 77 Millionen Euro gekürzt. Der Verband warnte deshalb vor wachsender Unsicherheit bei langfristig angelegten Fahrzeug- und Infrastrukturplanungen.⁸

Die bereits bewilligten Projekte wurden trotz der Förderkürzung fortgeführt, sodass die geförderten Busse schrittweise bestellt und in Betrieb genommen werden konnten.⁹
Mit dem Beschaffungsaufruf 2025 weitete der Bund die Unterstützung wieder aus. Bis Februar 2026 unterstützte der Bund über die Richtlinie rund 5.300 Busse mit alternativen Antrieben; mehr als 2.200 geförderte Elektrobusse waren bereits im Einsatz.¹⁰

Neuer Aufruf mit geringeren Förderquoten

Für den im Mai 2026 gestarteten Aufruf sind bis zu 500 Millionen Euro vorgesehen; gefördert werden sollen mindestens 1.500 Busse bei etwa 150 Unternehmen. Die Skizzenfrist endete am 21. Juli 2026.¹¹

Im Aktivierungsprogramm können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionsmehrausgaben für Fahrzeuge bezuschusst werden. Im Skalierungsprogramm für bereits stärker elektrifizierte Flotten beträgt die Quote bis zu 55 Prozent; Infrastruktur ist dort nicht förderfähig. Im Aktivierungsprogramm können Lade- und Wasserstoffinfrastruktur weiterhin mit bis zu 40 Prozent unterstützt werden.¹²

Die Abstufung soll den Einstieg weiterer Unternehmen ermöglichen und zugleich Skaleneffekte bereits fortgeschrittener Flotten berücksichtigen. Für die Investitionsträger steigt jedoch der Eigenfinanzierungsanteil, während neben den Fahrzeugen weiterhin hohe Ausgaben für Betriebshöfe, Netzanschlüsse, Energieversorgung und Werkstätten anfallen können.

Bedeutung für die Praxis

Für Aufgabenträger verdeutlicht die Förderhistorie, dass die Umstellung auf emissionsfreie Busse nicht isoliert als Fahrzeugbeschaffung betrachtet werden sollte. Flottenstrategie, Verkehrsvertrag, Betriebshofplanung, Netzanschluss und Energieversorgung müssen frühzeitig miteinander verzahnt werden, damit Förderfenster tatsächlich genutzt werden können.

Bei anstehenden Vergaben sollte geregelt werden, wer Fahrzeuge und Infrastruktur beschafft, wer Förderanträge stellt und wie Fördermittel oder Änderungen der Förderhöhe wirtschaftlich im Verkehrsvertrag berücksichtigt werden. Ebenso wichtig sind belastbare Regelungen für den Fall, dass beantragte Mittel nicht oder nur teilweise bewilligt werden.

Der dritte Beschaffungsaufruf zeigt, dass eine hohe Nachfrage nach Förderung nicht ausreicht, wenn das verfügbare Volumen deutlich dahinter zurückbleibt. Neben einer Fördervariante sollten deshalb auch Szenarien mit geringerer Förderquote, längerer Umstellungsdauer oder stufenweiser Elektrifizierung entwickelt werden.

Die abgesenkten Förderquoten erhöhen den Eigenfinanzierungsbedarf der Investitionsträger und können dadurch auch den Finanzierungsbedarf von Aufgabenträgern und Kommunen steigern. Soweit höhere Eigenanteile aus bestehenden ÖPNV-Budgets finanziert werden müssen, können Zielkonflikte mit Angebotsausweitungen, Qualitätsmaßnahmen und dem laufenden Betrieb entstehen.

Eine schrittweise Degression der Förderung kann mit zunehmender Marktreife sinnvoll sein. Sie sollte jedoch an der tatsächlichen Entwicklung von Fahrzeugpreisen, Infrastrukturkosten und kommunalen Finanzierungsspielräumen ausgerichtet werden. Damit die Elektrifizierung nicht zulasten des Verkehrsangebots geht, bleiben verlässliche Förderzeiträume, frühzeitige Aufrufe und ein mehrjähriger Finanzierungspfad erforderlich.

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Quellen:
1 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Richtlinien zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr, 5. März 2018, insbesondere Ziffer 5.2. (Direktlink)
2 PwC im Auftrag des BMWK: Förderung des Bundes hat den Markthochlauf von Elektrobussen ins Rollen gebracht, 12. Dezember 2024; Förderumfang 478 Mio. Euro, 1.489 Batteriebusse, 65 Verkehrsunternehmen, Bestands- und Herstellerdaten. (Direktlink)
3 NOW GmbH: BMDV startet 2. Förderrunde für saubere Busse, 23. Mai 2022; Fördergegenstände und Start der Richtlinie im September 2021. (Direktlink)
4a NOW GmbH, Förderaufruf 2022: 1,25 Milliarden Euro bis 2024. (Direktlink)
4b NOW GmbH/RCS, dritter Förderaufruf 2023: notifizierter Rahmen von 1,75 Milliarden Euro. (Direktlink)
5 NOW GmbH: Verkehrsministerium fördert 1.700 saubere Busse, April 2022; rund 600 Mio. Euro und rund 1.700 Busse in der ersten Bescheidrunde. (Direktlink)
6 Deutscher Bundestag: Drucksache 20/9976 vom 3. Januar 2024, Vorbemerkung der Fragesteller; 23 geförderte und 140 abgelehnte Verkehrsunternehmen im dritten Förderaufruf. (Direktlink)
7 NOW GmbH/RCS: BMDV startet 3. Förderrunde für klimafreundliche Busse, 20. Juni 2023; Gesamtziel von rund 5.000 Bussen und notifizierter Förderrahmen. (Direktlink)
8 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen: Schreiben „Förderung der Umstellung von Bussen, der Lade- und Betankungsinfrastruktur auf alternative Antriebe“, 1. März 2024; Kürzung um rund 77 Mio. Euro und Branchenbewertung. (Direktlink)
9 NOW GmbH: Förderbilanz des BMDV, 14. November 2024; rund 1,2 Mrd. Euro, rund 3.500 Busse, rund 250 Unternehmen, 500 Busse im Einsatz und 2.500 bestellt. (Direktlink)
10 Bundesministerium für Verkehr: „Umstieg funktioniert“ – Schnieder übergibt Förderung für rund 1.900 Elektrobusse, 24. Februar 2026; 417 Mio. Euro, 1.887 Busse, 151 Unternehmen sowie Gesamtbilanz seit 2021. (Direktlink)
11 Bundesministerium für Verkehr: Schnieder: Weitere Förderung für rund 1.500 neue Elektrobusse, 21. Mai 2026; bis zu 500 Mio. Euro und Ziel von mindestens 1.500 Bussen. (Direktlink)
12 Bundesministerium für Verkehr: Aufruf zur Skizzeneinreichung für die Fahrzeug- und Infrastrukturbeschaffung (05/2026); Förderquoten, Fördergegenstände und Frist. (Direktlink)