Wie bereits berichtet (EEG-Novelle 2027: Neue Spielregeln, neue Chancen? | RÖDL), wurde Ende Februar 2026 ein Arbeitsentwurf zum EEG 2027 geleakt und hat bereits für einigen Wirbel gesorgt. Nun ist, offenbar erneut inoffiziell, ein ausgearbeiteter Referentenentwurf des BMWE aufgetaucht, welcher sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Dieser weist im Vergleich zum vorgegangenen Entwurf Änderungen auf.
Was sieht der Referentenwurf vor?
Analog zum Arbeitsentwurf enthält der Referentenentwurf als Ergänzung zur Marktprämie weiterhin den geplanten Abschöpfungsmechanismus. Dieser produktionsbasierte Refinanzierungsbeitrag muss vom Anlagenbetreiber in den Jahren bezahlt werden, in welchen der Jahresmarktwert oberhalb des anzulegenden Wertes liegt. Es wurde jedoch konkretisiert, dass es bei der Abschöpfung keinen Korridor gibt.
Zudem verpflichtet sich die Bundesregierung in dem Referentenentwurf weiterhin, die geplanten Ausbauziele für Photovoltaik beizubehalten. Der Entwurf führt jedoch zu einer weiteren Schwerpunktverlagerung weg von PV-Aufdachanlagen hin zu Freiflächenanlagen. So sieht der aktuelle Referentenentwurf keine höheren Fördersätze flächenschonender Doppelnutzungen wie Parkplatz, Argi- und Floating -PV vor. Mit der Streichung des Untersegments sowie der höheren Vergütung für besondere Solaranlagen entfällt im neuen EEG das bislang gezielt entwickelte Anreizsystem für Anlagen dieser Art. Diese stehen bei künftigen Ausschreibungen ab 2027 im direkten Wettbewerb mit Freiflächenanlagen.
Dies stellt durchaus einen möglichen Paradigmenwechsel dar weg von flächenschonenden und gesellschaftlich akzeptanzstarken Förderkonzepten. Damit geht die Gefahr einher, dass Anlagen mit höheren Investitionskosten, wie beispielsweise Agri-PV, aufgrund ihres erhöhten Investitions- und Planungsaufwands im Wettbewerb mit Freiflächenanlagen wirtschaftlich benachteiligt werden und infolgedessen weniger Projekte tatsächlich umgesetzt werden.
Die hinter dem Entwurf stehende förderpolitische Neuausrichtung wird auch durch Äußerungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium unterstrichen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat mit Bezug auf das Netzpaket und das EEG auf dem Rheinisches Energieforum erklärt: „Nehmen Sie die Entwürfe bitte auch als Gesprächsangebot.” Ihre Pläne, insbesondere die Streichung der Förderung für kleine PV-Aufdachanlagen, verteidigt sie mit der Begründung: „Ein Vergütungssystem, was nicht auf Markterfordernisse Rücksicht nimmt, sondern nur auf den Business Case des Anlagenbetreibers, kann nicht Bestand haben.” Ihrer Auffassung nach müssen Markt, Wettbewerb und Kosteneffizienz stärker in das System integriert werden.
Weitere geplante Inhalte des EEG 2027 im Rahmen des geleakten Arbeitsentwurfs sind unserem Artikel vom 26.03.2026 zu entnehmen.
Und wie geht’s weiter?
Spannend bleibt nun das weitere Geschehen im Gesetzgebungsprozess. Da das aktuelle EEG lediglich eine beihilferechtliche Genehmigung bis zum Ende des Jahres 2026 erhalten hat, drängt die Zeit. Der neuerdings kursierende Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung – Änderungen können also nach wie vor vorgenommen werden. Anschließend muss das Gesetz auch noch im Bundestag beschlossen werden. Der ursprüngliche Plan, diesen Beschluss noch vor der Sommerpause im Juli und August zu erreichen, erscheint mittlerweile sportlich – teilweise wird davon ausgegangen, dass das Parlament sich nunmehr erst im September mit dem neuen EEG befassen wird. Da anschließend auch noch die EU-Kommission ihre beihilferechtliche Genehmigung geben muss, bleibt es bei einem ambitionierten Zeitplan. Dieser sollte unbedingt eingehalten werden, wenn unklare Rechtslagen ab dem 1.1.2027 vermieden werden sollen.
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