Veröffentlicht am 12. Juni 2024
Lesedauer ca. 1 Minute

150 Millionen Euro für gewerbliche Ladeinfrastruktur – BMDV setzt Förderprogramm fort

Naomi Mzyk
Senior Associate
B.A. Management in Organic and Sustainability Business
Maria Ueltzen
Associate Partner
Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)
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Seit dem 3. Juni 2024 können Unternehmen erneut Förderanträge für gewerbliche Schnellladeinfrastruktur stellen.

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) richtet sich hauptsächlich an das Transport- und Logistikgewerbe, umfasst jedoch auch Handwerksbetriebe sowie andere gewerbliche Flottenbetreiber wie Mietwagen- und Carsharing-Anbieter.

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung

Gefördert werden insbesondere Ladepunkte für E-Pkw und E-Lkw, unabhängig von der Förderung der Fahrzeuge selbst. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig:

  • Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher)
  • Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau

Fördervoraussetzung ist u.a.: Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

Jedes antragstellende Unternehmen kann lediglich einen Antrag stellen, wobei pro Antrag beliebig viele Ladepunkte beantragt werden können. Der maximal mögliche Förderbetrag ist auf 5 Millionen Euro begrenzt.

Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag. Dabei dürfen alle Anträge von verbundenen Unternehmen den Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von bis zu 40% für kleine und mittlere Unternehmen, und bis zu 20% für große Unternehmen.

Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.

Für weitere Details zur Förderung kommen Sie gerne auf uns zu!