Veröffentlicht am 25. April 2024
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Das Einspeisevergütungssystem in der Türkei

Gökhan Demirel
Manager
Rechtsanwalt
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„YEKDEM” – so lautet das Kurzwort für den Mechanismus zur Förderung erneuerbarer Energiequellen. Dieser Fördermechanismus garantiert Betreibern von grünen Anlagen, welche zwischen dem Zeitraum vom 01.07.2021 bis 31.12.2030 in Betrieb genommen werden, eine feste Abnahmegarantie und Einspeisevergütung.

Ausgezahlt werden die Einspeisevergütungen in TRY, doch erfolgt seit dem 01.06.2023 eine monatliche, USD-indizierte Neuberechnung unter Berücksichtigung von Mindest- und Höchstpreisen. Für die Neuberechnung ist ein Eskalationsmechanismus vorgesehen. Die Inflationsrate wird mit 40 % (25 % Herstellerpreisindex, 15 % Verbraucherpreisindex), die Wechselkursentwicklung hingegen mit 60 % (30 % USD, 30 % EUR) berücksichtigt.

Demnach sind die Einspeisetarife per 04.03.2024 wie folgt festgelegt:

Anlagentyp

 

Vergütung

(TRY Kurusch/kWh)

Zeitraum (Jahr)

 

Mindestpreis (USD-cent/kWh) Höchstpreis (USD-cent/kWh)
Wasserkraftanlagen Speicherkraftwerk* 222,03 10 6,75 8,25
   Laufwasserkraftwerk 208,16 10 6,30 7,70
Windkraftanlagen Onshore 163,45 10 4,95 6,05
   Offshore 222,03 10 6,75 8,25
Geothermieanlagen 311,49 15 9,45 11,55
Biomasseanlagen Deponiegas/Altreifen 163,45 10 4,95 6,05
   Biomethanisierung 266,75 10 8,10 9,90
   Thermische
Nachverbrennung**
208,02 10 5,75 8,00
Solaranlagen 163,45 10 4,95 6,05
Mit Windkraft- oder Solaranlagen integrierte Energiespeicheranlagen*** 192,75 10 5,85 7,15
Pumpspeicherkraftwerk**** 311,49 15 9,45 11,55
Wellen- und Strömungskraftwerk 208,16 10 6,30 7,70

Ferner ist eine zusätzliche Vergütung für den Einsatz von inländischen Komponenten vorgesehen:

Anlagentyp Vergütung

(TRY Kurusch/kWh)

Zeitraum (Jahr)
Wasserkraftanlagen Speicherkraftwerk* 44,41 5
   Laufwasserkraftwerk 44,41 5
Windkraftanlagen Onshore 44,41 5
   Offshore 59,28 5
Geothermieanlagen 44,41 5
Biomasseanlagen Deponiegas/Altreifen 44,41 5
   Biomethanisierung 44,41 5
   Thermische
Nachverbrennung**
33,27 5
Solaranlagen 44,41 5
Mit Windkraft- oder Solaranlagen integrierte Energiespeicheranlagen*** 59,28 10
Pumpspeicherkraftwerk**** 59,28 10
Wellen- und Strömungskraftwerk 59,28 10

* Die Förderung betrifft Anlagen mit einem Stauseebereich von 1 bis 15 km².

** Die Förderung betrifft Anlagen, die zum Zeitpunkt der Verkündung des Präsidialdekrets bereits über eine Vorlizenz verfügen.

*** Die Förderung betrifft Strom, der in der Windkraft- oder Solaranlage erzeugt, in der integrierten Speichereinheit

abgespeichert und danach in das Netz übertragen wird. Stromspeicher, die mit Strom vom Netz geladen werden, werden nicht gefördert.

**** Eine Anwendungsverordnung zur Förderung von Stromerzeugung aus Pumpspeicherkraftwerken wird verkündet.

Das Ausbaupotenzial des Landes ist sehr groß. Obgleich es sich um einen etablierten Markt handelt, befindet sich der türkische Energiemarkt in einem ständigen Entwicklungsprozess. Neue Investitionen und Technologien sind daher zwingend erforderlich, nicht nur für den Bau von Neuanlagen, sondern auch für das Repowering.