Veröffentlicht am 29. November 2024
Lesedauer ca. 1 Minute

Entwicklung Netzentgelte 2025

Jürgen Dobler
Partner
Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater
Kontaktieren Sie uns:
Jetzt Kontakt aufnehmen

Die Betreiber von Strom- und Gasverteilernetzen haben zum 15. Oktober 2024 ihre vorläufigen Netzentgelte für das Jahr 2025 veröffentlicht. Die finalen Entgelte sind zum 1. Januar 2025 festzulegen.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen geben:

1. Anstieg der Gasnetzentgelte

Vor dem Hintergrund der Dekarbonisierungsziele ermöglicht die Bundesnetzagentur den Gasnetzbetreibern nunmehr, ihre Anlagen degressiv abzuschreiben. Die bislang geltende Abschreibungsrate von etwa 2,5 Prozent wird auf einen maximalen Satz von 12 Prozent angehoben. Diese Anpassung können Netzbetreiber ab 2025 als Wahlrecht in Anspruch nehmen, was zu einem signifikanten Anstieg der Gasnetzentgelte führt. Neben den höheren Abschreibungsvolumina treiben auch sinkende Absatzmengen die Preise nach oben.

2. Kosten für den Anschluss von Erneuerbaren-Energien werden verteilt (Strom)

Die Grundidee ist einfach: Wenn in einem Netzgebiet viel für die Energiewende getan wird, indem umfangreich dezentrale Erzeugungsanlagen an das Verteilernetz angeschlossen werden, werden die Netznutzer zwangsläufig mit höheren Netzentgelten belastet. Ein bundesweiter Ausgleichsmechanismus soll nun dafür sorgen, dass diese Belastung gerechter verteilt wird. Die Netzentgelte werden dadurch angeglichen, was dazu führt, dass die zusätzlichen Kosten künftig über einen Aufschlag auf die besondere Netznutzung / § 19 StromNEV-Umlage, abgewickelt werden. Diese steigt von 0,643 auf 1,558 Ct/kWh.

3. Ändern sich die vorläufigen Entgelte nochmal?

Im Dezember 2024 wurde der bereits eingepreiste Zuschuss in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro für die Stromübertragungsnetzbetreiber von der Bundesregierung kurzfristig gestrichen. Dies führte dazu, dass die finalen Stromnetzentgelte im Vergleich zu den vorläufigen Entgelten nochmals deutlich gestiegen sind. Während noch vor dem „Ampelbruch“ Diskussionen über einen Zuschuss zu den Netzentgelten erkennbar waren, hat sich inzwischen der Eindruck verfestigt, dass in diesem Jahr keine politische Einigung zu erwarten ist. Daher ist davon auszugehen, dass die vorläufigen Netzentgelte für 2025 unverändert bleiben.

Sprechen Sie uns bei Fragen zur Entwicklung der Netzentgelte bzw. zu möglichen Netzentgeltbegünstigungen gerne an!