Entwurf des BMF-Schreibens bzgl. Alternativen zum BHKW soll bis Jahresende veröffentlicht werden
Unter dem Begriff des steuerlichen Querverbunds versteht man die Zusammenfassung von nicht gleichartigen Tätigkeiten aufgrund einer engen wechselseitigen technischen Verflechtung von einigem Gewicht. Nach aktuell geltender Verwaltungsauffassung kann das Merkmal einer engen wechselseitigen technischen Verflechtung von einigem Gewicht durch ein BHKW erreicht werden.
Der VKU hatte – unter Mitwirkung von RÖDL – zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden am 14. Juni 2023 eine Stellungnahme an das BMF übersandt und in dieser eine Reihe von Alternativen zum BHKW aufgezeigt. Nach diesen Alternativen wäre eine technisch wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Bad und der Energieversorgung möglich. Am 7. Oktober 2024 hat das BMF einen Entwurf eines BMF-Schreibens bzgl. Alternativen zum BHKW an die kommunalen Spitzenverbände zur Stellungnahme übersandt.
Der Entwurf sieht hierbei die Begründung eines steuerlichen Querverbundes mittels Wärmepumpe, PVT-Anlagen oder Fernwärme als möglich an. Je nachdem welche Technologie als „Mittler“ eingesetzt werden soll, ergeben sich verschiedene Voraussetzungen.
| BHKW (2016) | Wärmepumpe (WP) | Hybride Photovoltaik und Wärmemodule (PVT) | Fernwärme (FW) | |
| Zusammenfassungsberechtigt | Elektrizitätversorgungsunternehmen i.S.d. EEG oder Netzbetriebsunternehmen | Netzbetriebs-BgA | Energieversorgungs-BgA | Fernwärme-versorgungs-BgA |
| Gewichtigkeit aus Sicht Bäder NgA | BHKW deckt min. 25% des Wärmebedarfs des Bades | WP deckt min. 1/3 des Wärmebedarfs des Bades | PVT deckt min. 10% des Wärmebedarfs des Bades | FW deckt min. 80% des Wärmebedarfs des Bades |
| Gewichtigkeit aus Sicht Versorgungs-BgA | BHKW verfügt über eine elektrische Leistung von min. 50 kW | WP verfügt über eine elektrische Leistung von min. 50 kW | PVT verfügt über eine elektrische Leistung von min. 50 kW | Bad hat ein Wasservolumen von >1000m³ |
| Nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung | >10% Umsatz aus Netzbetrieb oder aus Stromletztverbraucherversorgung (vgl. zusammengefasster BgA) | >10% Umsatz aus Netzbetrieb (vgl. zusammengefasster BgA) | >10% Umsatz aus Stromletztverbraucherversorgung (vgl. zusammengefasster BgA) | >10% Umsatz aus Wärmeversorgungsbetrieb (vgl. zusammengefasster BgA) |
| Koordinierung regulierende Zugriffsrechte | Nicht erforderlich | Zu- und Abschaltung nach Bedürfnissen der Netzlast (Pflicht zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität) | Nicht erforderlich | Wärmelastmanagement, Zugriffsrechte auf Fernwärmeübergabestation (Zu- und Abschalten) |
Aktuell wird noch im Hinblick auf die Fernwärme die Gewichtigkeit aus Sicht des Bades diskutiert. Im Entwurf ist hierbei ein Wasservolumen von min. 1.000 m³ vorgesehen. Dieses Volumenkriterium soll jedoch nach unserem Kenntnisstand angepasst werden, um auch klassische Schwimmbäder mit Schwimmbecken von 12 x 25 Metern in den steuerlichen Querverbund mit einbeziehen zu können.
Das finalisierte BMF-Schreiben soll hierbei nach unserem Kenntnisstand noch im Laufe dieses Jahres veröffentlicht werden. Insofern sollten bereits jetzt Planungen zur Umsetzung dessen aufgenommen werden, wenn ersichtlich ist, dass das aktuelle BHKW zeitnah ausgetauscht werden muss oder eine energetische Sanierung des Bades ansteht.
Wir unterstützen Sie bei entsprechenden Planungen und Vorhaben gerne und freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!