Veröffentlicht am 18. Dezember 2015
Lesedauer ca. 2 Minuten

Erbschaftsteuerreform: Wege aus der Sackgasse?

Dr. Hans Weggenmann
Geschäftsführender Partner
Diplom-Kaufmann, Steuerberater
Elke Volland
Partner
Fachanwältin für Steuerrecht, Rechtsanwältin
Kontaktieren Sie uns:
Jetzt Kontakt aufnehmen

Das Ringen um die Reform der Erbschaftsteuer geht weiter. Nachdem alle Sachverständigen einhellig (wenn auch aus verschiedenen Gründen) in der Bundestagsfinanzausschuss-Anhörung am 12. Oktober 2015 den Gesetzentwurf als verfassungswidrig eingestuft haben, war man in Berlin scheinbar offen für ganz neue Vorschläge. Unterschiedliche Alternativ-Modelle, vorgeschlagen von den Regierungsfraktionen, sollte das Bundesfinanzministerium (BMF) auswerten und durchrechnen. Diese reichten von Abwandlungen des bisherigen Gesetzentwurfes bis zu Niedrigsteuersystemen oder Zuschlagsmodellen.

Worum geht es in den einzelnen Modellen?

Verschonungsmodell (Abwandlung des bisherigen Gesetzentwurfes)

Die Abwandlungen beziehen sich auf die Höhe des Abschlages bei Regel- und Optionsverschonung, den Schwellenwert für eine Verschonungsbedarfsprüfung und deren Kriterien und/oder einen Wegfall der Tarifbegrenzung.

Niedrigsteuer- bzw. Einheitstarife

Die Basis dieser Modelle ist eine breite Bemessungsgrundlage (ohne gesonderte Verschonung von Betriebsvermögen) unter Bewahrung der persönlichen Freibeträge. In den verschiedenen Steuerklassen werden niedrigere Steuertarife als bislang gefordert bzw. es soll nur einen Einheitssteuersatz für alle Steuerklassen geben, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.

Zuschlagsmodell

Die Steuer auf Betriebsvermögen und Immobilien ist hier grundsätzlich nicht an den Wert des Erwerbs gekoppelt, sondern fällt auf den Ertrag über 10 Jahre mit 10 Prozent Steuer jährlich gestreckt an.

Bewertung des Bundesfinanzministeriums

Die Berechnungen haben ergeben, dass die meisten Modelle weder zu signifikanten Mehr- noch Mindereinnahmen gegenüber dem Regierungsentwurf führen sollen. Dessen finanzielle Auswirkungen hat man jedoch auch noch einmal nachgerechnet und kommt zu erstaunlichen Erkenntnissen: nicht lediglich 200 Mio. Euro Steuermehreinnahmen pro Jahr soll die Verschärfung der Betriebsvermögensbegünstigung die deutschen Familienunternehmen kosten, wie bislang verbreitet, sondern der volle Effekt der Reform soll die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer um 1,5 Mrd. Euro jährlich steigern. Bezogen auf die Basis 2013 wäre das eine Steuererhöhung um mehr als 30 Prozent! Diese beachtliche Differenz erklärt das BMF mit der Berücksichtigung der Welle von vorgezogenen Unternehmensübertragungen, die bis zum Jahr 2020 eine deutlich unterdurchschnittliche Anzahl von Besteuerungsfällen erwarten lässt.

Wie geht es weiter?

Das BMF steht einem Systemwechsel auch weiterhin kritisch gegenüber und hat empfohlen, die Verhandlungen auf der Grundlage des Regierungsentwurfes weiterzuführen. Dem Vernehmen nach wollen sich die Regierungsfraktionen Anfang 2016 auf ein Kompromissmodell verständigen. Dieses soll dann im 1. Quartal 2016 beschlossen werden.

Derweil geht die öffentliche politische Auseinandersetzung in eine neue Runde. Die Wirtschaftsverbände empören sich über die nunmehr vom BMF eingestandenen erheblichen Steuererhöhungen zulasten der Familienunternehmen und pochen auf eine Einhaltung des Koalitionsvertrages, der eine weitgehende Neutralität der Erbschaftsteuerreform versprochen hatte. Die Liste ihrer Änderungsforderungen am Regierungsentwurf ist lang und reicht von Anpassungen des Bewertungsrechts zur Beseitigung der aktuellen Überbewertung von Familienunternehmen über Erweiterungen des begünstigten Betriebsvermögens, Erleichterungen für Familienunternehmen mit Kapitalbindung, Modifikationen bei der Verschonungsbedarfsprüfung bis hin zu Stundungsregelungen. Aus Bayern war bereits zu vernehmen, dass die mit dem Regierungsentwurf verbundenen steuerlichen Mehrbelastungen der Unternehmensnachfolge nicht mitgetragen werden.

Man darf gespannt sein, ob es den Fraktionsspitzen gelingt, den Karren Erbschaftsteuerreform aus der derzeitigen Sackgasse zu manövrieren. Zu einem Gesetzesbeschluss wird es 2015 jedenfalls nicht mehr kommen. Auf den Tagesordnungen der letzten regulären Sitzungen der zuständigen Organe in diesem Jahr (Finanzausschuss des Bundestages am 16. Dezember 2015, Bundestag am 16., 17. und 18. Dezember 2015 und Bundesrat am 18. Dezember 2015) findet sich das Thema Erbschaftsteuer nicht. Bis Ende Juni 2016 muss die Neuregelung allerdings stehen. Dann läuft die Übergangsfrist aus, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eingeräumt hat.