ESMA & BaFin: Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2025
- ESMA-Prüfungsschwerpunkte gliedern sich in IFRS-Abschluss, Nachhaltigkeits- & ESEF-Berichterstattung
- BaFin fokussiert sich auf die Auswirkungen des sich wandelnden makroökonomischen Umfelds
Aus dem Newsletter „Reporting Trends & Solutions” Newsletter abonnieren
ESMA-Prüfungsschwerpunkte
Am 14. Oktober 2025 wurden die gemeinsamen Prüfungsschwerpunkte der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der nationalen Aufsichtsbehörden des Europäischen Wirtschaftsraums für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Diese sind insbesondere für kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie deren Aufsichtsräte und Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse 2025 relevant.
Die Prüfungsschwerpunkte untergliedern sich in folgende Bereiche:
- IFRS-Abschluss
- Geopolitische Risiken und Unsicherheiten
- Segmentberichterstattung
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Wesentlichkeitsbetrachtungen in ESRS-Berichten
- Anwendungsbereich und Struktur des Berichts
- ESEF-Berichterstattung
- Häufige Fehler in der Kapitalflussrechnung
Zudem formuliert die ESMA allgemeine Erwägungen und Hinweise zu weiteren Themen, die jedoch keine Prüfungsschwerpunkte darstellen. Hierzu gehören z.B. die Konnektivität von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung und Alternativ Performance Measures (APMs).
Prüfungsschwerpunkte der Finanzaufsicht BaFin
Ebenso hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 27. November 2025 ebenfalls ihre Prüfungsschwerpunkte 2025 veröffentlicht.
Die BaFin wird im Rahmen der Bilanzkontrolle 2026 den Fokus darauf legen, wie Unternehmen in ihren Lageberichten zu den Jahres- und Konzernabschlüssen 2025 die Auswirkungen des sich wandelnden makroökonomischen Umfelds darstellen.
Die Wirtschaftslage ist derzeit geprägt von Handelsbeschränkungen, instabilen Energie- und Rohstoffpreisen, strukturellen Umbrüchen und technologischem Wandel. Der zunehmende Einsatz von KI, die globalisierten Wertschöpfungsketten und neue regulatorische Anforderungen schaffen zusätzliche Unsicherheit.
Mit dem Lagebericht stellt die Unternehmensleitung die gegenwärtige Lage und die voraussichtliche künftige Entwicklung des Unternehmens dar und wie sie mit diesen Herausforderungen umgeht. Die Unternehmen müssen ein nachvollziehbares Bild zeichnen und die makroökonomischen Einflussfaktoren ausgewogen und umfassend analysieren.
Als potenzielle Fehlerquellen sieht die BaFin vor allem unzureichende Datengrundlagen, zu optimistische Prognoseannahmen oder die Tendenz, mögliche negative Entwicklungen nicht deutlich genug herauszustellen bzw. zu relativieren. Auch sind Widersprüche zwischen interner Steuerungslogik und externer Berichterstattung zu vermeiden.
Der Lagebericht ist nicht nur ein gesetzlich vorgeschriebenes Berichtselement, sondern auch ein zentrales Kommunikationsinstrument. Seine Qualität und Verlässlichkeit prägen entscheidend das Bild von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Resilienz des Unternehmens in einem von Wandel geprägten Umfeld.
Darüber hinaus berücksichtigt die BaFin ebenfalls die von der ESMA veröffentlichten Prüfungsschwerpunkte bei ihren Stichprobenprüfungen des Geschäftsjahres 2025.