Veröffentlicht am 28. Juli 2026
Lesedauer ca. 1 Minute

EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz: Neue Arbeitgeberpflichten seit Juni 2026 – Vergleich von 33 Rechtsordnungen

  • EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Neue Pflichten für Unternehmen seit Juni 2026
  • 33 Rechtsordnungen im Vergleich: Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
  • Neue Anforderungen an gleiches Entgelt und transparente Vergütungssysteme
  • Nichteinhaltung kann zu Sanktionen, rechtlichen Risiken und Reputationsschäden führen
Céline Kammerer
Partner
Avocat
Aziza Yakhloufi
Partner
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsanwältin
Giovanni Zoja
Partner
Avvocato
Die EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz stellt einen bedeutenden Schritt zur vollständigen und wirksamen Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit dar. Seit dem 7.7.2026 gelten die Vorgaben zur Entgelttransparenz für alle Arbeitgeber – unabhängig von der Unternehmensgröße.

Die Richtlinie bringt eine Reihe von strukturellen, verfahrensrechtlichen und informatorischen Verpflichtungen mit sich, die Unternehmen zu einer grundlegenden Überprüfung ihrer Entgeltsysteme, Arbeitsbewertungsmethoden und Prozesse zur Verwaltung entgeltbezogener Informationen verpflichten. Eine unzureichende Umsetzung der Vorgaben kann Unternehmen Sanktionen, einem gestärkten gerichtlichen Schutz für Arbeitnehmer und erheblichen Reputationsrisiken aussetzen.

Unsere Arbeitsrechtsexperten möchten Ihnen einen Vergleich von 33 Rechtsordnungen vorstellen, der die bedeutenden lokalen Unterschiede bei der Umsetzung dieser EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz hervorhebt.
Ein wichtiges Instrument, um die neuen Anforderungen besser einzuordnen.

Abbildung: Auszug aus dem länderspezifischen Vergleich der Beschäftigungskosten


Die vollständige PDF-Übersicht steht zum Download bereit: Hier herunterladen

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