Veröffentlicht am 1. Dezember 2023
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EU-Kommission stellt bestimmte Sektorenaufträge im Bereich erneuerbarer Energien frei

  • EU setzt Sektorenvergaberecht für bestimmte Stromaufträge außer Kraft
  • Befreiung betrifft erneuerbare Energien mit marktpreisabhängiger Vergütung
  • Direktvermarktung nach EEG häufig von Vergaberecht ausgenommen
Holger Schröder
Partner
Fachanwalt für Vergaberecht, Rechtsanwalt
Die EU-Kommission hat gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1978 vom 21.9.2023 (ABl.EU L 235/13) das Sektorenvergaberecht für vier Fallgruppen außer Kraft gesetzt. Eine solche Freistellung darf nach § 3 Abs. 1 SektVO erfolgen, wenn bestimmte Sektorenaufträge unmittelbar dem Wettbewerb auf Märkten ausgesetzt sind, die keiner Zugangsbeschränkung unterliegen.

Kein Sektorenvergaberecht ist anzuwenden bei Aufträgen,

  • welche die Erzeugung von und den Großhandel mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen ermöglichen, wenn die erzeugenden Anlagen („marktpreisabhängige Vergütung“)

 

  1. der Direktvermarktung mit gesetzlich bestimmtem anzulegendem Wert (§ 20 EEG) unterliegen (vorausgesetzt, der anlagenspezifisch anzulegende Wert ist für 12 aufeinanderfolgende Monate niedriger als der Marktwert (oder als der Index eines entsprechenden, aber zukunftsgerichteten Index eines Strombezugsvertrags),
  2. der Direktvermarktung mit durch Ausschreibungen bestimmtem anzulegendem Wert (§§ 20, 22 EEG) unterliegen,
  3. der sonstigen Direktvermarktung (§ 21a EEG) unterliegen (z.B. neu errichtete Freiflächenfotovoltaikanlagen),
  • welche die Erzeugung von und den Großhandel mit Strom aus erneuerbaren Energien

4. in ausgeförderten Altanlagen (§ 23b Abs. 2 EEG 2021) ermöglichen.

Sektorenvergaberecht ist aber weiterhin anzuwenden bei Aufträgen, welche die Erzeugung von und den Großhandel mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen ermöglichen, wenn die erzeugenden Anlagen  („marktpreisunabhängige Vergütung“)

  • einem festen Einspeisetarif (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EEG) unterliegen,
  • dem Mieterstromzuschlag (§ 21 Abs. 3 EEG) unterliegen.

 


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