Das EU-MERCOSUR-Abkommen: Potenziale und Auswirkungen

Veröffentlicht am 24. Juni 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten
  • Aus dem Wirtschaftsmagazin "Entrepreneur", Ausgabe 2026
Phil Klose
Partner
CIA, CISA, CPA, MBA
Arife Erkan
Associate Partner
Legal Koordination - Südamerika, Head of Corporate Services
Das EU-MERCOSUR-Abkommen verändert die Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen in Südamerika grundlegend. Mit der vorläufigen Anwendung seit dem 1. Mai 2026 beginnt die operative Phase und damit die eigentliche Umsetzung in den Unternehmen.

Nach mehr als 25 Jahren Verhandlungen entsteht damit erstmals ein verlässlicher Rahmen für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den MERCOSUR-Staaten Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay. Entsprechend verlagert sich auch der Fokus vieler Unternehmen: Im Mittelpunkt steht nicht mehr die grundsätzliche Relevanz Südamerikas, sondern die konkrete Ausgestaltung von Markteintritt, Lieferketten und lokaler Präsenz.

Politischer Rahmen und Handelskomponente

Das Abkommen besteht aus zwei miteinander verzahnten, rechtlich jedoch getrennten Elementen. Der politische Teil – das EU-MERCOSUR Partnership Agreement (EMPA) – definiert die übergeordneten Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, darunter Fragen der Nachhaltigkeit, regulatorische Grundsätze sowie den institutionellen Dialog.

Für Unternehmen entscheidend ist hingegen das Interim Trade Agreement (iTA). Es umfasst die handelsrelevanten Regelungen, insbesondere zu Zöllen, Ursprungsbestimmungen, Marktzugang und öffentlicher Beschaffung. Da dieser Teil in die Zuständigkeit der EU fällt, kann er bereits vor vollständiger Ratifizierung angewendet werden.

Zollabbau: Schrittweise Öffnung statt Soforteffekt

Ein häufiges Missverständnis besteht in der Annahme, das Abkommen führt unmittelbar zu einer voll ständigen Marktöffnung. Tatsächlich erfolgt der Zollabbau stufenweise und produktspezifisch.

Maßgeblich sind dabei die sogenannten Staging-Kategorien, die festlegen, über welchen Zeitraum Zölle reduziert oder vollständig abgebaut werden. Diese Bandbreite reicht von sofortiger Zollfreiheit bis zu Übergangszeiträumen von bis zu 15 Jahren oder länger. Ergänzt wird das System durch mengenmäßig begrenzte Zollkontingente (Tariff Rate Quotas – TRQ), innerhalb derer Waren zu reduzierten oder zollfreien Sätzen eingeführt werden können, sowie durch den sogenannten MFN-Freeze (Most-Favoured-Nation Freeze), der eine nachträgliche Erhöhung bestehen der Zollsätze verhindert.

Für Unternehmen bedeutet das: Der wirtschaftliche Vorteil ergibt sich nicht automatisch, sondern hängt maßgeblich von der konkreten Produktstruktur, den jeweiligen Staging-Kategorien und der Einbindung in die Lieferkette ab.

Ursprungsregeln als zentraler Hebel

Ein entscheidender Faktor für die Nutzung der Zollvorteile ist der Warenursprung. Präferenzielle Bedingungen gelten ausschließlich für Produkte, die die im Abkommen definierten Ursprungsregeln erfüllen. Diese Anforderungen sind je nach Produkt unter schiedlich ausgestaltet und beziehen sich entweder auf bestimmte Verarbeitungsschritte oder auf den Anteil der Wertschöpfung innerhalb der beteiligten Regionen. In der Praxis kommt es dabei vorrangig auf die Abgrenzung an: Einfache Tätigkeiten wie Montage, Verpackung oder Etikettierung reichen in der Regel nicht aus, um einen präferenziellen Ursprung zu begründen.

Mit der Einführung von Selbstzertifizierungen steigt zudem die Verantwortung der Unternehmen. Der korrekte Nachweis wird zu einem integralen Bestandteil der operativen Abläufe und kann im Fehlerfall direkte finanzielle Auswirkungen haben.

Branchenfokus: Chancen für deutsche Unternehmen

Das Abkommen entfaltet seine Wirkung je nach Branche unterschiedlich. Im industriellen Sektor entstehen insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau spürbare Vorteile. Zahlreiche Produkte können künftig deutlich günstiger exportiert werden, was die Wettbewerbsposition deutscher Unternehmen stärkt.

Deutlich langfristiger wirkt das Abkommen in der Automobilindustrie. Beispielsweise bleibt der derzeitige brasilianische Importzoll von 35 Prozent zunächst für einen Zeitraum von sechs Jahren unverändert und wird anschließend schrittweise bis zum 15. Jahr voll ständig abgebaut (Staging-Kategorie 15V). Für Elektrofahrzeuge gelten nochmals verlängerte Übergangsfristen von bis zu 18 Jahren.

Auch die chemische Industrie profitiert vom schrittweisen Zollabbau. Gleichzeitig bleibt der Marktzugang im Pharma- und Medizintechnikbereich weiter hin stark durch regulatorische Anforderungen geprägt, insbesondere durch Zulassungsverfahren und nationale Beschaffungsstrukturen.

Fazit

Das EU-MERCOSUR-Abkommen markiert einen wichtigen Schritt für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Europa und Südamerika. Es verbessert den Marktzugang, reduziert Zölle und schafft neue wirtschaftliche Perspektiven. Entscheidend wird je doch sein, wie konsequent Unternehmen die neuen Rahmenbedingungen in operative Strategien überführen. Wer frühzeitig handelt und die Mechanismen des Abkommens versteht, kann sich nachhaltig Wettbewerbsvorteile sichern.

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