EU: Neuer Richtlinienentwurf zur Harmonisierung der Verrechnungspreisregeln
Am 12. September 2023 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für eine neue Richtlinie zur Harmonisierung der Verrechnungspreisvorschriften innerhalb der EU veröffentlicht. Zwar orientieren sich die meisten EU-Mitgliedstaaten zumindest im Grundsatz an den international anerkannten Verrechnungspreisstandards der OECD, in der konkreten Anwendung der Verrechnungspreisvorschriften bestehen jedoch nach wie vor große Unterschiede.
Der neue Richtlinienentwurf zielt darauf ab, die Verrechnungspreisvorschriften zu vereinheitlichen und damit die Rechtssicherheit für Unternehmen in der EU zu erhöhen sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes zu verbessern. Insbesondere die Verankerung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien als verbindlicher Standard soll die Steuersicherheit stärken und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten oder Doppelbesteuerung verringern.
Vereinheitlichung der Verrechnungspreisvorschriften als wesentliche Maßnahme
Kernpunkte des Entwurfs der neuen EU-Verrechnungspreisrichtlinie sind die gemeinsame Auslegung und Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes und die Harmonisierung der wichtigsten Verrechnungspreisvorschriften im Rahmen der OECD-Verrechnungspreisleitlinien. Dazu gehören insbesondere
- eine einheitliche Definition des Schwellenwerts für verbundene Unternehmen bzw. nahestehende Personen,
- ein Mechanismus, der unter bestimmten Voraussetzungen in einem beschleunigten Verfahren eine Gegenberichtigung in einem EU-Mitgliedstaat vereinfachen soll, soweit die Finanzverwaltung eines anderen EU-Mitgliedstaats eine verrechnungspreisbedingte Korrektur vornimmt,
- konkrete Anforderungen zur Durchführung von Jahresendanpassungen und
- einheitliche Vorgaben für die Verrechnungspreisdokumentation, die allerdings noch bestimmt werden müssen.
Anwendung ab 2026 geplant
Als nächster Schritt ist eine Konsultation des Richtlinienentwurfs durch Sachverständige der einzelnen EU-Mitgliedstaaten vorgesehen. Sollte dieser anschließend einstimmig angenommen werden, sind die Regelungen von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.
Fazit: Voraussichtlich geringer Anpassungsbedarf in Deutschland
Aus deutscher Perspektive sind auch bei Umsetzung des derzeitigen Entwurfs der EU-Verrechnungspreisrichtlinie keine wesentlichen Änderungen zu erwarten, da viele Regelungen des vorliegenden Richtlinienentwurfs den geltenden Verrechnungspreisvorschriften in Deutschland entsprechen. Darüber hinaus hat die deutsche Finanzverwaltung die OECD-Verrechnungspreisleitlinien bereits im Rahmen der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise grundsätzlich akzeptiert.
Neben den positiven Aspekten einer EU-weiten Vereinheitlichung der Verrechnungspreisvorschriften sind jedoch insbesondere die Konkretisierung der Voraussetzungen für Jahresendanpassungen und die Vereinfachung von Gegenberichtigungen in einem beschleunigen Verfahren im EU-Verrechnungspreisrichtlinienentwurf hervorzuheben.
