Veröffentlicht am 9. Juni 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten

EU-Taxonomie Update 02/2026: Die Taxonomie im Reformprozess

  • Die vierte Bekanntmachung liefert Auslegungshilfen zur Delegierten Verordnung (EU) 2026/73.
  • Die Konsultation zur Überarbeitung des Klima- und Umweltrechtsakts ist abgeschlossen.
  • Finale Verordnungen für Sommer 2026 erwartet.
  • Die EU-Taxonomie-Reform läuft weiter – Anpassungen der Berichtspflichten sind angekündigt.
Dr. Christian Maier
Partner
Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.), Head of Accounting, Reporting & Process Advisory
Patrick Werner
Consultant
Die Reform der EU-Taxonomie nimmt weiter Fahrt auf: Mit der finalisierten FAQ-Bekanntmachung der Kommission und der abgeschlossenen Konsultation zur Überarbeitung des Klima- und des Umweltrechtsakts stehen berichtspflichtige Unternehmen vor konkreten Auslegungsfragen für die Berichterstattung der Geschäftsjahre 2026 und 2027.

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Hintergrund

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73, die am 8. Januar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, sind die vereinfachten Berichtspflichten zur EU-Taxonomie in Kraft getreten. Kernelemente sind der neu eingeführte Wesentlichkeitsgrundsatz, die gestraffte Meldebogenstruktur sowie Anpassungen der DNSH-Kriterien. Für das Geschäftsjahr 2025 bestand ein Wahlrecht zur Erstanwendung; ab dem Geschäftsjahr 2026 gelten die neuen Vorgaben verpflichtend. Auf dieser Grundlage haben sich seitdem weitere Entwicklungen ergeben, die für berichtspflichtige Unternehmen unmittelbare Relevanz entfalten. 

 

Vierte Bekanntmachung der Kommission: Auslegungshilfen zur praktischen Anwendung

Am 30. April 2026 wurden die FAQs zur neuen Delegierten Verordnung als sogenannte „vierte Bekanntmachung der Kommission“ (C/2026/2558) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Bekanntmachung ersetzt die bisher nur als Entwurf vorliegende Draft Commission Notice vom 17. Dezember 2025 und stellt damit die offizielle Auslegung der Kommission zu den neuen Berichtspflichten bereit. 

 

Das Dokument umfasst 17 Fragen und Antworten und adressiert folgende Schwerpunktbereiche: 

  • Fragen zur erstmaligen Anwendung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 zur Vereinfachung der Berichtspflichten 
  • Auslegungsfragen zum neu eingeführten Wesentlichkeitsgrundsatz, insbesondere zur Anwendung der 10-%-Schwelle je KPI sowie zur Abgrenzung wesentlicher Wirtschaftstätigkeiten im Verhältnis zur Segmentberichterstattung nach IFRS 8 

 

Die Bekanntmachung führt keine neuen Anforderungen ein und erweitert bestehende Rechte oder Pflichten nicht. Die FAQ-Dokumente sind rechtlich nicht bindend – sie geben die Auslegung der EU-Kommission zu den zugrundeliegenden Rechtsvorschriften wieder. Dennoch empfiehlt es sich für berichtspflichtige Unternehmen, die Bekanntmachung bei offenen Auslegungsfragen heranzuziehen, da sie wichtige Hinweise zur praktischen Anwendung liefern. 

 

Überarbeitung des Klima- und Umweltrechtsakts

Am 17. März 2026 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zu zwei Entwurfsverordnungen, die die technischen Bewertungskriterien des Klima- und Umweltrechtsakts (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 und Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486) vereinfachen und anpassen soll. Die Konsultationsfrist endete am 14. April 2026. Die Verabschiedung der finalen Rechtsakte ist für Sommer 2026 geplant; nach einer üblichen Widerspruchsfrist durch Parlament und Rat ist mit einer Anwendung ab dem Geschäftsjahr 2027 zu rechnen. 

Die Änderungsentwürfe betreffen eine Vielzahl der in beiden Rechtsakten enthaltenen Wirtschaftstätigkeiten – darunter Forstwirtschaft, Herstellung, Energie, Verkehr, Bau und Immobilien sowie Wasser- und Abfallwirtschaft.  

 

Übergreifend fokussieren sich die Entwürfe dabei auf die: 

  • Vereinfachung und Präzisierung der technischen Bewertungskriterien auf Basis von Praxiserfahrungen und Rückmeldungen aus der Berichterstattung 
  • Erleichterung der Nachweisführung, insbesondere durch stärkeren Rückgriff auf bestehende unionsrechtliche Anforderungen  

 

Parallel dazu hat die EU-Kommission europäische Finanzaufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) beauftragt, bis Oktober 2026 technische Leitlinien zur Taxonomie-Berichterstattung zu erarbeiten. Diese sollen als Grundlage für eine weitere Überarbeitung der Delegierten Verordnung zu den Berichtspflichten dienen. Die laufende Reform der Taxonomie ist damit noch nicht abgeschlossen. 

 

Ausblick

Unternehmen, die für das Geschäftsjahr 2025 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht und noch nach der bisherigen Systematik berichtet haben, stehen unmittelbar vor der erstmaligen Anwendung der neuen Berichtspflichten: Ab dem Geschäftsjahr 2026 gilt die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 verpflichtend. Die verbleibende Zeit sollte genutzt werden, um die neuen Anforderungen – insbesondere den Wesentlichkeitsgrundsatz, die angepasste Meldebogenstruktur und die überarbeiteten DNSH-Kriterien – vollständig in die internen Berichtsprozesse zu integrieren 

Der Reformprozess der EU-Taxonomie ist mit den bisherigen Schritten aber nicht abgeschlossen. Für den Sommer 2026 werden die finalen überarbeiteten Delegierten Verordnungen zum Klima- und Umweltrechtsakt erwartet. Zudem hat die EU-Kommission signalisiert, dass auch die Delegierte Verordnung zu den Berichtspflichten auf Basis der bis Oktober 2026 zu erarbeitenden Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden erneut überarbeitet werden soll.  

Berichtspflichtige Unternehmen sollten die verbleibenden Monate des Jahres 2026 gezielt nutzen: Die für Sommer 2026 erwarteten finalen Verordnungen zur Überarbeitung des Klima- und Umweltrechtsakts sollten zeitnah auf ihre Auswirkungen für die eigene Taxonomie-Berichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2027 geprüft werden. Dabei empfiehlt es sich, bestehende Prozesse, Datengrundlagen und interne Kontrollsysteme frühzeitig auf Anpassungsbedarf zu analysieren und mit dem Prüfer abzustimmen.