EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: Herausforderungen und Chancen
Jährlich werden landwirtschaftliche Flächen durch Entwaldung und Waldschädigung immer weiter ausgedehnt. Diese Praktiken haben gravierende Auswirkungen auf das Klima, die Biodiversität und die Rechte indigener Völker. Die
EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten stellt einen wichtigen Schritt der Europäischen Union (EU) zur Bekämpfung der globalen Entwaldung und Waldzerstörung sowie zum Schutz der Rechte indigener Völker dar. Mit dem Europäischen Green Deal, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der Farm-to-Fork-Strategie hat die EU ihr Engagement für den Schutz der Wälder weiter bekräftigt.
Regelungsinhalte
Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von besonders waldschädlichen Rohstoffen wie
Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnissen auf dem EU-Markt. Gemäß den Vorgaben der Verordnung müssen diese Rohstoffe und Erzeugnisse entwaldungsfrei sein und in Übereinstimmung mit den Gesetzen des jeweiligen Produktionslandes hergestellt werden. Als entwaldungsfrei gelten solche Erzeugnisse, die nicht auf den Flächen produziert wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 („Stichtag“) entwaldet wurden. Zusätzlich ist die Abgabe einer Sorgfaltserklärung erforderlich.
Pflichten der Unternehmen
Die Verordnung legt Unternehmen bestimmte Sorgfaltspflichten auf, um sicherzustellen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind. Diese umfassen:
- Informations- und Dokumentensammlung: Unternehmen müssen Informationen zu ihren Produkten, einschließlich der Koordinaten der Geolokalisierung relevanter Grundstücke sammeln und für mindestens fünf Jahre aufbewahren. Bei neuen Informationen oder begründeten Bedenken müssen sie die zuständigen Behörden informieren.
- Risikobewertung: Systematische Analyse von Entwaldungsrisiken in der Lieferkette unter Berücksichtigung von Umwelt- und Menschenrechtsaspekten.
- Risikominderung: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um identifizierte Risiken zu reduzieren, um kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko zu erreichen.
- Transparenz und Berichterstattung: Unternehmen müssen transparente Informationen über ihre Lieferkettenpraktiken bereitstellen und jährlich über Entwaldungsrisiken und ergriffene Maßnahmen berichten. Marktteilnehmer und Händler, die auch anderen EU-Rechtsakten zur Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette (wie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive) unterliegen, haben die Möglichkeit, diese Informationen in einem Bericht zusammenzufassen.
Für KMU gibt es eine Befreiung von den Sorgfaltspflichten, wenn bereits eine Sorgfaltserklärung für die relevanten Produkte abgegeben wurde. Allerdings sind KMU dennoch verpflichtet, Informationen über ihre Lieferanten und Kunden, an die sie diese Produkte geliefert haben, zu speichern und für einen Zeitraum von 5 Jahren aufzubewahren.
Durchsetzung und Sanktionen
Die Verordnung sieht Durchsetzungsmechanismen vor, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Anforderungen erfüllen. Dazu gehört die Überprüfung der Berichterstattung, regelmäßige unangekündigte Kontrollen durch zuständige Behörden und die Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten werden über ein digitales Informationssystem Zugriff auf relevante Informationen über die Rohstoffe und Erzeugnisse haben, etwa Geolokalisierung und das Produktionsland.
Die EU-Kommission implementiert ein dreistufiges Länder-Benchmarkingsystem, um Länder oder Landesteile je nach ihrem Entwaldungsrisiko als niedrig, normal oder hoch einzustufen. Der Anteil der Kontrollen durch zuständige Behörden richtet sich nach der Risikostufe des Landes: 9 % für Länder mit hohem Risiko, 3 % für Länder mit normalem Risiko und 1 % für Länder mit niedrigem Risiko. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde allen Ländern eine normale Risikoeinstufung zugeordnet. Spätestens zum 30. Dezember 2024 wird die EU-Kommission eine Liste der Länder mit ihren entsprechenden Risikoeinstufungen in Durchführungsrechtsakten veröffentlichen.
Die Mitgliedstaaten haben die Verpflichtung, bei Verstößen gegen die Verordnung wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen einzuführen. Diese Sanktionen können Geldbußen von bis zu 4 % des gesamten unionsweiten Umsatzes, den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für einen Zeitraum bis zu einem Jahr, den Widerruf von Marktzugangserlaubnissen sowie die Einziehung der betroffenen Erzeugnisse oder der damit erzielten Einnahmen beinhalten.
Herausforderungen und Chancen
Die Einhaltung der Verordnung stellt für Unternehmen eine Herausforderung dar, da sie Anpassungen in verschiedenen Geschäftsbereichen erfordert.
- Lieferkettenkomplexität: Die Umsetzung der Verordnung erfordert eine genaue Kenntnis der eigenen Lieferketten und die Zusammenarbeit mit Lieferanten. Die Komplexität der Lieferketten, insbesondere in globalen Märkten, kann eine Herausforderung darstellen.
- Ressourcen: Die Einhaltung der Verordnung erfordert Ressourcen wie Zeit, finanzielle Mittel und Fachexpertise. Unternehmen müssen möglicherweise zusätzliche Investitionen tätigen, um die geforderten Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
- Datenverfügbarkeit und Datenqualität: Die Beschaffung von Informationen über die Herkunft von Rohstoffen entlang der Lieferkette kann schwierig sein, insbesondere wenn es um komplexe Zulieferernetzwerke geht. Unternehmen müssen ihre Datenmanagement-Systeme überprüfen und die zusätzlichen Plausibilitätskontrollen durchführen.
- Regulatorische Anpassungen: Unternehmen müssen ihre Lieferantenbasis überprüfen und Verhaltenskodizes anpassen. Insbesondere Nicht-KMU Marktteilnehmer sollten die weiterentwickelte europäische Regulatorik berücksichtigen und ihre Prozesse entsprechend gestalten.
Trotz der Herausforderungen bietet die Verordnung auch Chancen für Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu verbessern und die Transparenz entlang der Lieferketten zu erhöhen:
- Nachhaltiger Ruf: Unternehmen, die ihre Lieferketten entwaldungsfrei gestalten, können ihr Engagement für Umweltschutz und Nachhaltigkeit beweisen. Dies kann zu einem positiven Image führen und das Vertrauen der Verbraucher stärken.
- Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die frühzeitig Maßnahmen ergreifen, können sich als Vorreiter in der Branche positionieren und potenziell neue Kunden gewinnen, die Wert auf nachhaltige Produkte legen.
- Risikominderung: Durch die Überwachung und Bewertung der Lieferketten kann das Risiko von Reputationsverlust, rechtlichen Konsequenzen und Lieferkettenunterbrechungen verringert werden. Dies kann dazu beitragen, Geschäftsrisiken zu minimieren.
Weitere Schritte
Die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Nicht-KMU Marktteilnehmer haben 18 Monate Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen. KMU haben eine verlängerte Übergangsfrist von 24 Monaten. Die EU-Kommission wird die Durchsetzung der Verordnung überwachen und gegebenenfalls Anpassungen und Erweiterungen des Anwendungsbereichs vornehmen.
Fazit
Unternehmen sollten sich auf die Anforderungen der Verordnung vorbereiten, indem sie ihre internen Prozesse überprüfen, Risikoanalysen durchführen und Maßnahmen ergreifen. Für die großen Unternehmen ist das kein Neuland mehr – nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind sie bereits verpflichtet menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten zu erfüllen. Die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten geht nun einen Schritt weiter und erweitert den Anwendungsbereich der Sorgfaltspflichten auf die Umweltaspekte und Rechte indigener Völker.