Veröffentlicht am 29. Juni 2022
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Einführung von EU-Zusatzzöllen für Produkte mit US-Ursprung

Matthias Amberg
Partner
CPA, Steuerberater

Die EU Kommission hat mitgeteilt, dass sie beabsichtigt ab dem 8. Mai 2020 in einem ersten Schritt zusätzliche Wertzölle in Höhe von 20 Prozent bzw. 7 Prozent auf nachstehende Produkte mit US-Ursprung zu erheben.

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Warenbeschreibung Codenummer Zollsatz
Feuerzeuge und Anzünder 9613 80 00 20 Prozent
Beschläge für Möbel und Karosserien 3926 30 00 7 Prozent

Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der am 24. Januar 2020 von den USA als Schutzmaßnahme eingeführten Erhöhung der Zölle auf die Einfuhr bestimmter derivativen Aluminium- und Stahlerzeugnisse. Diese einseitige Erhöhung der US- Zölle ist seit dem 8. Februar 2020 in Kraft.

In einem zweiten Schritt beabsichtigt die EU- Kommission einen zusätzlichen Wertzoll auf die Einfuhr von Waren mit US- Ursprung ab dem 8. Februar 2023 oder nach der Entscheidung des WTO- Streitbeilegungs­gremiums für die nachfolgende Waren zu erheben:

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Warenbeschreibung Codenummer Zollsatz
Spielzeug/Unterhaltungsartikel 9504 40 00 4,4 Prozent

Die EU- Zusatzzölle werden solange erhoben, so lange die USA die entsprechenden Schutzmaßnahmen ihrerseits anwenden.

Sofern ihr Unternehmen von der Erhebung der zusätzlichen EU- Einfuhrzöllen betroffen ist, sollten sie einen entsprechenden Bedarf frühzeitig aus den USA beziehen oder ggf. künftig alternative Bezugsquellen nutzen.